Drei Männer wegen Funkabhörens vor Gericht

DARMSTADT.
Drei Männer im Alter zwischen 28 und 33 Jahren waren am Donnerstagvormittag vor dem Amtsgericht Darmstadt wegen des Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz angeklagt. Gegen zwei ist das Verfahren mit einer vorläufigen Geldauflage eingestellt worden, einer wurde zu einer vorläufigen Gesamtgeldstrafe verurteilt. Die Angeklagten hatten im Zeitraum zwischen 2009 und 2011 während ihrer ehrenamtlichen Arbeit beim Deutschen Roten Kreuz in Darmstadt Computer und Funkscanner an die Leitstellenkanäle der Rettungsdienste und Feuerwehren Darmstadt sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Polizei angeschlossen und abgehört. Die Einsatzinformationen hatten die Männer dann an weitere Mitarbeiter ohne Einsatzmelder per SMS auf deren Handys weitergeleitet. Da die Angeklagten ihre Tat bereuten und die Informationen „nur intern“ weitergegeben hatten, einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die vorsitzende Richterin Ute Trautmann auf die Geldstrafe sowie die Geldauflagen.

Quelle. Darmstädter Echo
http://www.echo-online.de/region/dar...rt1231,4661972