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Thema: DMO schalten MRT/FRT

  1. #16
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    Bekanntlich kann man ja geschriebene Worte in Dokumenten auslegen und nicht selten, stellen erst viele Monde später Institutionen klar, was wirklich gemeint war oder wer hier etwas falsch zu seinen Gunstenausgelegt hat.
    Aber die deutsche Sprache hat so ihre Eigenheiten und ich lese daraus:
    Zusätzliche Einschränkungen bei Nutzungen von Funkanlagen
    - im Direktmodus und
    - von mobilen Basisstatioen zum Grenzgebiet .....
    Damit bezieht sich das zum Grenzgebiet nur auf die Basisstation, weil dort eine sehr exponierter Antennenstandort, auch bei schon geringer Sendeleistung, Störstrahlung im NAchbarland verursachen kann. Die Anwendung des nach dem "und" auch auf DMO zu beziehen ist aus meiner Sicht nicht korrekt.
    Deine Auslegung würde ja bedeuten, dass alle Kollegen, die sich bisher mit DMO / TMO Frequenzzuweisung und Rufgruppenbildung (TBZ etc.) befaßt haben, diesen Passus falsch interpretiert haben und das waren schon eine ganze Menge.
    Aber wer sich unsicher ist, kann ja über seine Autorisierte Stelle mal eine offizielle Anfrage der Lesart oder Interpretation dieser Passage bei der BDBOS anregen.

  2. #17
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    Hi, ich versuch das grad beim "Verfasser" (bzw. dem zust. Referat) der Frequenzzuteilungsurkunde zu eruieren ;-)

    Kumulativ oder alternativ....dasssss ist hier die Frage ;-)

    Wird aber hoffentlich morgen mit dem Telefonat was werden.

    Gruß
    Geändert von WernerG (09.09.2013 um 17:08 Uhr)

  3. #18
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    So, in einem (aus Saarbrücken recht unfreundlich gestaltetem) Telefonat mit Herrn J. aus der dortigen Außenstelle der BNetzA bin ich eigentlich darauf verwiesen wurden, die Auslegung der Zuteilungsurkunde doch bei den AS bzw. der BDBOS zu erfragen.......als ob man die Auslegung eines Gesetzes dann auch z.B. dem Straftäter überlassen würde?!

    (Vergleiche hinken, ich weiss, aber eigentlich sollte doch die, eine Zuteilungsurkunde erlassende, Behörde wissen und Auskunft geben dürfen/sollen, wie sie ihre "Worte" denn gemeint hat, oder?!?)

    Er hat dann noch die Info gegeben, dass eine neue Zuteilungsurkunde kurz vor der Herausgabe stände und sich dann manch Frage beantworten würde ;-/ (ohne das ich meine Frage stellen konnte).


    Zu diesem Punkt 7 und der Formulierung "....und...."..................wenn ich mir die unmittelbar dazu aufgeführte Tabelle mit den Spalten "Länderfälle", "Kanal-Frequenzen" und "Abstand zur Grenze in km für DMO und MB" anschaue, entdecke ich dort die für die DMO-Gruppen verwendeten Frequenzen wieder und dann auch mit Angaben versehen, in welchem Grenzfall welcher Abstand zur Bundesgrenze einzuhalten ist.

    Dies spricht ja dann wohl doch mehr für die Auslegung, dass diese Zusatzbestimmungen (hier mal DMO-Antennenhöhe genannt) für beide Fälle (DMO-Nutzung und mobile Basisstationen) doch nur im Grenzgebiet zum benachbarten Ausland gelten.

  4. #19
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    Neue DMO Gruppen nicht für FRT

    Hallo,
    im Nutzungskonzept DMO der BDBOS steht jetzt eindeutig unter 3.1:

    Im DMO-Erweiterungsband 406,10 MHz bis 410,00 MHz ist die Frequenznutzung auf Kraft-
    fahrzeug- und Handsprechfunkanlagen sowie Objektfunkanlagen beschränkt.


    Gruß

  5. #20
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    Richtig, *jetzt* ;-)

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