Hallo,
mal eine frage darf man mit einem MRT / FRT den DMO Modus schalten?
Wenn nein was steckt dahinter wie so nicht.
Und wenn nein wo steht das ;-) ?
VVLG
Hallo,
mal eine frage darf man mit einem MRT / FRT den DMO Modus schalten?
Wenn nein was steckt dahinter wie so nicht.
Und wenn nein wo steht das ;-) ?
VVLG
MRT darf, ist mir auf der Ausbilderschulung so beigebracht worden. MRT heißt ja auch nur das es ein fest im Fahrzeug eingebautes Gerät ist. Beim FRT bin ich nicht sicher, kann ich mir aber kaum vorstellen, da DMO ja Einsatzstellenfunk sein soll, und das bekommt die Leitstelle (einziges FRT im Kreis) nicht mit.
Das FRT gibt es aber auch in der FEZ :-)
Hallo,
kann nur von RLP sprechen:
Bei uns ist es so, dass am FRT kein DMO geschaltet werden kann und darf. Eben wegen der exponierten Antennenanlage bei den FEZen.
Gruß
Sebbel2
Sebastiand(..)funkmeldesystem.de
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„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)
also wir können in der FEZ auf DMO schalten
Können oder können und dürfen?
Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk 2
Eine Antwort darauf gibt dir deine zuständige Projektgruppe Digitalfunk.
In RLP ist das schalten auf DMO im MRT und FRT möglich aber nicht erwünscht.
Eine klare aussage gibt es noch nicht, da immernoch der Probebetrieb läuft obwohl teilweise schon lange der Wirkbetrieb laufen sollte.
Hallo,
muss morgen echt mal schauen, ob DMO bei uns wirklich noch geht, bevor ich falsch liege. Glaube aber es ging nach dem Update nicht mehr, kann mich aber auch täuschen.
Geschaltet werden darf es lt. letzten Aussagen nicht, was meiner Meinung nach ja aber auch verständlich ist.
Gruß
Sebbel2
Sebastiand(..)funkmeldesystem.de
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„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)
Bei FRT ist gemäß der gültigen Weisunglage, egal welches Bundesland, ist DMO eigentlich nicht vorgesehen. Gemäß Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur darf DMO nur unter den Voraussetzungen Leistung Endgerät nicht mehr als 3 Watt und Antennenhöhe über Grund nicht über 1,50 m genutzt werden. Nun wissen wir alle, das ein Fahrzeug auch höher als 1,50 ist, und da sagt die BDBOS auch nichts. Aber bei exponierten Antennstandorten, die ein FRT nunmal hat und bei seinem Bestimmungszweck, eine Leitstelle im Netzmodus On Air anzubinden, widerspricht die Nutzung von DMO, Gateway und Repeater bei diesen Geräten ihren Einsatzzweck für die Errichtung. Genaugenommen erlischt in diesen Falle rein rechtlich die Nutzungszuteilung als FRT.
So ist die Sachlage, ich weiß jetzt kommt, aber wenn der Mond mit der Vernus in Konjunktion und dazu noch Weihnachten, dann brauchen wird unbedingt ....
Gefragt war nach der Sachlage und nun prüft bei Euch die gegenwärtigen Bedingungen.
Schönes WE
Welches Dokument regelt dies? Diese Regelung wird seit Jahren durch dieses Forum getrieben ohne dass einer sagen konnte in welchem Dokument genau dies bestimmt wird. Und auch die Frage nach diesem Dokument wurde schon mehrmals gestellt und nicht beantwortet.
Dann prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion:
Für den Rettungsdienst/SEG/weißen Bevölkerungsschutz, der meist weitgezogene Lagen (Verletztenablagen im Schadensgebiet, Bereitstellungsräume für Transportmittel, Behandlungsplätze etc. unterhält ist unter diesen Umständen DMO nicht zu benutzen, weil ich von meinem ELW nicht die weiter entfernten Einrichtungen erreiche.
Zum Glück bleibt in BaWü der 2m Analogfunk im Einsatzstellenbereich (und es gibt mittlerweile einen dritten Kanal, den man sich buchen kann).
Gruß
sschaebe
@ sschaebe:
Wie ich schon schrieb, Kermit_t_f hats gelesen, festgeschrieben in der Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur für die DMO-Frequenzen, wird auch für die Neureglung oberhalb 400 Bestand haben.
Da Du es genau wissen wolltest:
Gemäß § 55 (1) TKG vom 22.06.2004, BGBl. I 2004, 1190, bedarf jede frequenznutzung einer vorheringen Frequnezzuteilung. In der Bundesrepublik erfolgt dies durch die Bundesnetzagentur. Die Frequenzblöcke UB 380,00 -385,00 MHz und OB 390,00 - 395,00 MHz wurden it Frequnezzuteilungsurkunde vom 29. Juni 2007 ausschließlich der BDBOS für den Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunknetzes zugeteilt.
Damit sollte Deine Frage beantwortet sein.
"...prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion ..."; bei allen berechtigten Forderungen der einzelnen und sehr unterschiedlichen Nutzeranforderungen frage ich mich zunehmend ernsthaft, warum wir mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand versuchen, ein TETRA-Digitalfunknetz mit Basistationen aufbauen, wenn immer mehr Nutzer ihre Lösungen für Einsatzbedingen im DMO sehen.
Wenn es bei Euch im Netz trunk-mäßig nicht klappt oder absehbar dieses Netz nicht nutzbar sein wird, dann ist Digitalfunk für Euch in der konzipierten Form derzeit wohl keine Alternative.
Die Objektversorgung hinkt nunmal leider hinterher und wird es auch noch eine Weile tun.
Trotzdem kann man mit Digitalfunk derzeit im Netzmodus schon ganz ordentlich funken, auch wenn es noch Ecken und Kanten gibt.
Gruß Zako
Die Zuteilung der Frequenzen ist bekannt. Es geht um die Antennenhöhe im DMO.
Nachtrag: Ich hab schon einige Dokumente gelesen, aber noch irgends (weder von der BNetzA noch von der BDBOS) ein Dokument gefunden, in dem die Bestimmung zur Antennenhöhe von DMO-Geräten benannt wurde. Auch von Dir wieder nur: es gibt ein Dokument, aber ohne das Dokument konkrete zu benennen. Sorry musste jetzt mal raus.
Geändert von sschaebe (08.09.2013 um 21:04 Uhr)
Das Netz ist schon nutzbar. Da hast Du mich falsch verstanden. Nur z.b. die neue DIN fürde ELW 1 sieht drei TETRA-Geräte vor. Einer DMO zwei TMO. Meiner Meinung nach wären aber drei Geräte im TMO-Modus von denen im Bedarfsfall eines Bedarfsfall DMO kann besser.
Wür führen bisher meist 4m-GU (ILS), 4m-WO Fahrzeuge am Einsatzort bzw. Bereitstellungsram, 2m Einsatzgeschehen. Wenn ich nun diese Struktur bebehalten will, mit dem DMO aber keine Reichweite hinbekomme wäre die logische Schlußfolgerung, auf TMO zu gehen, kann ich aber mit dem dritten Gerät nicht.
Gruß
sschaebe
Gruß
Simon
Hi, bis vor gut einer Stunde (dann war ich wieder im Büro am "Panzerschrank" :-) ) wäre ich auch zu fast 99% ;-) sicher gewesen, dass in der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA an die BDBOS für den Digitalfunk auch eine im DMO höchstzulässige Antennenhöhe genannt (und damit beauflagt) wird.......
....wird sie auch (in As. I, Ziffer 7).........da stehen zwar die "berühmten" 1,5m als "Technische Festlegungen für Funkanlagen im Direktmodus (DMO) mit drin....aaaaaber.... die Überschrift dieses "Paragraphen" lautet:
"Zusätzliche Einschränkungen bei Nutzungen von Funkanlagen im Direktmodus (DMO) und von mobilen Basisstationen (MB) im Grenzgebiet zum benachbarten Ausland (Stand 09.02.2007)".....
Nach meiner Lesart gilt diese Auflage dann auch nur dort?!
Nun frag ich mich aber, warum diese 1,5 m in ein (leider als VS eingestuftes) Dokument der Arbeitsgruppe TBZ zur DMO-Nutzung mit ausdrücklichem Verweis auf diese Frequenzzuteilungsurkunde (!) pauschal für das gesamte Bundesgebiet Eingang fanden?!
Haben die Kollegen diesen "Nebensatz" .....im Grenzgebiet.....überlesen?? Oder sind die mir vorliegenden Urkunden/Dokumente aus dem NBHB nicht mehr?) aktuell?!
Gruß
Werner
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