Hallo,
mal eine frage darf man mit einem MRT / FRT den DMO Modus schalten?
Wenn nein was steckt dahinter wie so nicht.
Und wenn nein wo steht das ;-) ?
VVLG
Hallo,
mal eine frage darf man mit einem MRT / FRT den DMO Modus schalten?
Wenn nein was steckt dahinter wie so nicht.
Und wenn nein wo steht das ;-) ?
VVLG
MRT darf, ist mir auf der Ausbilderschulung so beigebracht worden. MRT heißt ja auch nur das es ein fest im Fahrzeug eingebautes Gerät ist. Beim FRT bin ich nicht sicher, kann ich mir aber kaum vorstellen, da DMO ja Einsatzstellenfunk sein soll, und das bekommt die Leitstelle (einziges FRT im Kreis) nicht mit.
Das FRT gibt es aber auch in der FEZ :-)
Hallo,
kann nur von RLP sprechen:
Bei uns ist es so, dass am FRT kein DMO geschaltet werden kann und darf. Eben wegen der exponierten Antennenanlage bei den FEZen.
Gruß
Sebbel2
Sebastiand(..)funkmeldesystem.de
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„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)
also wir können in der FEZ auf DMO schalten
Können oder können und dürfen?
Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk 2
Eine Antwort darauf gibt dir deine zuständige Projektgruppe Digitalfunk.
In RLP ist das schalten auf DMO im MRT und FRT möglich aber nicht erwünscht.
Eine klare aussage gibt es noch nicht, da immernoch der Probebetrieb läuft obwohl teilweise schon lange der Wirkbetrieb laufen sollte.
Hallo,
muss morgen echt mal schauen, ob DMO bei uns wirklich noch geht, bevor ich falsch liege. Glaube aber es ging nach dem Update nicht mehr, kann mich aber auch täuschen.
Geschaltet werden darf es lt. letzten Aussagen nicht, was meiner Meinung nach ja aber auch verständlich ist.
Gruß
Sebbel2
Sebastiand(..)funkmeldesystem.de
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„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)
Bei FRT ist gemäß der gültigen Weisunglage, egal welches Bundesland, ist DMO eigentlich nicht vorgesehen. Gemäß Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur darf DMO nur unter den Voraussetzungen Leistung Endgerät nicht mehr als 3 Watt und Antennenhöhe über Grund nicht über 1,50 m genutzt werden. Nun wissen wir alle, das ein Fahrzeug auch höher als 1,50 ist, und da sagt die BDBOS auch nichts. Aber bei exponierten Antennstandorten, die ein FRT nunmal hat und bei seinem Bestimmungszweck, eine Leitstelle im Netzmodus On Air anzubinden, widerspricht die Nutzung von DMO, Gateway und Repeater bei diesen Geräten ihren Einsatzzweck für die Errichtung. Genaugenommen erlischt in diesen Falle rein rechtlich die Nutzungszuteilung als FRT.
So ist die Sachlage, ich weiß jetzt kommt, aber wenn der Mond mit der Vernus in Konjunktion und dazu noch Weihnachten, dann brauchen wird unbedingt ....
Gefragt war nach der Sachlage und nun prüft bei Euch die gegenwärtigen Bedingungen.
Schönes WE
Welches Dokument regelt dies? Diese Regelung wird seit Jahren durch dieses Forum getrieben ohne dass einer sagen konnte in welchem Dokument genau dies bestimmt wird. Und auch die Frage nach diesem Dokument wurde schon mehrmals gestellt und nicht beantwortet.
Dann prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion:
Für den Rettungsdienst/SEG/weißen Bevölkerungsschutz, der meist weitgezogene Lagen (Verletztenablagen im Schadensgebiet, Bereitstellungsräume für Transportmittel, Behandlungsplätze etc. unterhält ist unter diesen Umständen DMO nicht zu benutzen, weil ich von meinem ELW nicht die weiter entfernten Einrichtungen erreiche.
Zum Glück bleibt in BaWü der 2m Analogfunk im Einsatzstellenbereich (und es gibt mittlerweile einen dritten Kanal, den man sich buchen kann).
Gruß
sschaebe
Hi, ich versuch das grad beim "Verfasser" (bzw. dem zust. Referat) der Frequenzzuteilungsurkunde zu eruieren ;-)
Kumulativ oder alternativ....dasssss ist hier die Frage ;-)
Wird aber hoffentlich morgen mit dem Telefonat was werden.
Gruß
Geändert von WernerG (09.09.2013 um 17:08 Uhr)
So, in einem (aus Saarbrücken recht unfreundlich gestaltetem) Telefonat mit Herrn J. aus der dortigen Außenstelle der BNetzA bin ich eigentlich darauf verwiesen wurden, die Auslegung der Zuteilungsurkunde doch bei den AS bzw. der BDBOS zu erfragen.......als ob man die Auslegung eines Gesetzes dann auch z.B. dem Straftäter überlassen würde?!
(Vergleiche hinken, ich weiss, aber eigentlich sollte doch die, eine Zuteilungsurkunde erlassende, Behörde wissen und Auskunft geben dürfen/sollen, wie sie ihre "Worte" denn gemeint hat, oder?!?)
Er hat dann noch die Info gegeben, dass eine neue Zuteilungsurkunde kurz vor der Herausgabe stände und sich dann manch Frage beantworten würde ;-/ (ohne das ich meine Frage stellen konnte).
Zu diesem Punkt 7 und der Formulierung "....und...."..................wenn ich mir die unmittelbar dazu aufgeführte Tabelle mit den Spalten "Länderfälle", "Kanal-Frequenzen" und "Abstand zur Grenze in km für DMO und MB" anschaue, entdecke ich dort die für die DMO-Gruppen verwendeten Frequenzen wieder und dann auch mit Angaben versehen, in welchem Grenzfall welcher Abstand zur Bundesgrenze einzuhalten ist.
Dies spricht ja dann wohl doch mehr für die Auslegung, dass diese Zusatzbestimmungen (hier mal DMO-Antennenhöhe genannt) für beide Fälle (DMO-Nutzung und mobile Basisstationen) doch nur im Grenzgebiet zum benachbarten Ausland gelten.
Richtig, *jetzt* ;-)
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