Ist doch wie immer, kommunale Selbstverwaltung und Konnexitätsprinzip, also kann man es auch nur schwer vorschreiben. Wer auf die staatliche Förderung verzichtet, kann sich auch ein GHTLF 5000 mit TM und Aufgleisfähigkeit kaufen... Und wenn sich eine Gebietskörperschaft entscheidet, den Digitalfunk in welcher Form auch immer nicht zu nutzen, dann wirds eben schwierig...