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Thema: Frequenz 157.610 MHz

  1. #1
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    Frequenz 157.610 MHz

    Hallo,

    weiß jemand von Euch, wo diese 2m-Funkfreqenz zuzuordnen ist? Als Funkbeauftragter unserer Feuerwehr wurde ich gebeten abzuklären, ob diese Funkfrequenz für Begleitfahrzeuge eines internationalen Radrennens, das jährlich bei uns stattfindet, genutzt bzw. genehmigungsfähig ist.
    Die Begleitfahrzeuge haben über Connections aus Luxembourg Mobilfunkgeräte erhalten, die während dieses Radrennens genutzt werden sollen.
    Unsere Feuerwehr übernimmt die Streckensicherung zusammen mit dem DRK, Notarzt usw. über BOS-2m Geräte.

    Ich weiß, die von mir angegebene Frequenz hat ja nichts mit dem BOS-Bereich zu tun. Mir geht es nur darum, den Verantwortlichen dieses Radrennens Hilfestellung zu geben, ob diese Frequenz für solche Zwecke überhaupt genutzt werden kann und wenn ja, an wen muss man sich wenden, um das Ganze genehmigt zu bekommen usw.

  2. #2
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    Das sind Infos, die man kaum gebrauchen kann.
    Wo kommst du denn her, wenn man fragen darf. In welcher Stadt, in welchem Bundesland findest welches Radrennen statt?

    Habt ihr keinen, der etwas geschulter in Sachen Funktechnik ist?
    Wenn es ein offizielles Radrennen ist. Sollte das etwas professioneller abgeklärt werden, wer wo funkt.

    Das ist meine Meinung dazu.
    Aber wenn du uns weitere Infos geben kannst, kann man dir bestimmt helfen ;)

  3. #3
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    Als erster Anhaltspunkt könnte die Verwaltungsvorschrift über den nicht-öffentlichen mobilen Landfunk (VwNöml) oder der Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur dienen. Diese ist darüber hinaus wohl oder übel dein Ansprechpartner ;)

    Paul

    Gesendet von unterwegs ...

  4. #4
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    Schau mal hier http://www.bundesnetzagentur.de/Shar...cationFile&v=2

    Auf Seite 196 wirst Du fündig. Die von Dir genannte Frequenz gehört zu einem Duplexkanal
    (157,600MHz/162,200MHz bzw. 157,620MHz/162,220MHz). Dieser Duplexkanal ist dem Betriebsfunk zugewiesen.
    Wegen dem 20KHz Raster kommst Du hier nicht genau auf die 157,610MHz in Deutschland.

    Rufe einfach am Montag mal bei der Bundesnetzagentur an und frage dort nach, die beissen nicht. ;-)

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  5. #5
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Schau mal hier http://www.bundesnetzagentur.de/Shar...cationFile&v=2

    Auf Seite 196 wirst Du fündig. Die von Dir genannte Frequenz gehört zu einem Duplexkanal
    (157,600MHz/162,200MHz bzw. 157,620MHz/162,220MHz). Dieser Duplexkanal ist dem Betriebsfunk zugewiesen.
    Wegen dem 20KHz Raster kommst Du hier nicht genau auf die 157,610MHz in Deutschland.

    Rufe einfach am Montag mal bei der Bundesnetzagentur an und frage dort nach, die beissen nicht. ;-)

    Gruss Flo
    Fast richtig, die Frequenz gab es in DL auch in dieser Form (Kanalmitte rechnen!) für das 20 kHz Raster. Inzwischen ist Sie aber auf 6.25 kHz Raster für Digitalsysteme koordiniert. Wenn es nur um eine kurzzeitge Nutzung z.B. für 1-2 Tage geht besteht durch eine Ausnahmezuteilung aber trotzdem Hoffnung. Die BNetzA macht es wenn es irgend geht möglich.

  6. #6
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    Ja gut, damit ist mir schon weitergeholfen, was letztendlich Sinn und Zweck meiner Anfrage hier im Forum war. Ich werde den Tipp mit der Bundesnetzagentur an die Verantwortlichen/Organisatoren weiterleiten. Die sollen sich drum kümmern und ich habe schon eine Aufgabe weniger.
    Ich weiß, die von der Bundesnetzagentur beißen nicht, ganz im Gegenteil, ich hatte mit denen auch dienstlich schon zu tun und kann nur positiv drüber berichten.

    @ feuerwehrspritze112

    ...ähm, ist mir zwar schleierhaft, was eine Stadt bzw. ein Bundesland mit der Genehmigung/Benutzung einer Frequenz zu tun haben soll?

    ...hab noch eine Ergänzung: Die Nutzung dieser Frequenz ist etwa von 07:00 bis 15:00 an nur an einem Tag.
    Geändert von abc-truppe (10.05.2013 um 22:58 Uhr)

  7. #7
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Flöhchen Beitrag anzeigen
    Als Funkbeauftragter unserer Feuerwehr wurde ich gebeten abzuklären, ob diese Funkfrequenz für Begleitfahrzeuge eines internationalen Radrennens, das jährlich bei uns stattfindet, genutzt bzw. genehmigungsfähig ist.
    Kurz und Knapp: Jain!

    Etwas ausführlicher:

    Es geht um eine Veranstaltung die kurzzeitig - eher als "Ausnahme" eben eine oder mehrere Sprechfunkkanäle braucht.

    Genau dafür gibt es das Mittel der "Kurzzeitzuweisung".
    Für eine Kurzzeitzuweisung muss eben der gennaue Veranstaltungsbereich mit entsprechenen Vorlauf (mehrere Wochen Bearbeitungszeit!) bei der BnetzA angemeldet werden.
    Man bekommt dann einen (oder eben mehrere) Funkkanäle zugewiesen, wenn möglich auch Wunschfrequenzen des Antragsstellers, die zeitlich befristet für diese Veranstaltung genutzt werden dürfen.
    Vorraussetztung ist nur, das keine anderen Funkanwender innerhalb der Störreichweite diese Frequenz mitbenutzen und gestört werden können.

    Diese Frequenzen haben im übrigen NIX zu tun mit der VVnömL!
    Die VVnömL regelt nur die Frequenzzuweisung im "Regelfall", die Kurzzeitzulassung ist hingegen ein "Ausnahmefall".

    Ähnlich wie bei anderen Ausnahmefällen werden freizügig Frequenzen zwischen etwa 138-174MHz für 2m und eben 400-520MHz für 70cm vergeben.

    Ebenso gelten für die Kurzzeitzulassung auch deutlich andere Genehmigungsauflagen als für gewöhnliche Betriebs- oder BOS-Funkzuweisungen.
    z.B. kann eine Kurzzeitzuweisung selbstverständlich auch Dauerstrichbetrieb über etliche Stunden/Tage genehmigt werden, was z.B. für Reportageanwendungen wichtig ist.

    Das ganze ist nichtmal besonders teuer von den Gebühren!

    Schau mal hier für weiterführende Infos:

    http://www.bundesnetzagentur.de/cln_...html?nn=268192

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

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