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Thema: Feuerwehrdienstgrad voraussetzung Rheinland-Pfalz

  1. #1
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    Feuerwehrdienstgrad voraussetzung Rheinland-Pfalz

    Nabend,

    ich schreibs mal hier in das Forum weil ich vermute dass einige hier bei der Feuerwehr sind und mir weiterhelfen können.

    Also ich habe in der Kreisausbildung den Truppmann 1 & 2, Truppführer und Sprechfunker absolviert und an der LFKS in Koblenz den FEZ und EL-U Lehrgang.

    Ich bin gerade meine Unterlagen am sortieren und da ist mir das Blatt mit den Dienstgraden der Feuerwehr in die Finger gekommen. (Hier der Wiki Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstg...tgradabzeichen)

    Eigentlich habe / bin ich doch nun mit meiner Ausbildung Hauptfeuerwehrmann, doch bei weiterem Lesen ist mir dieser Satz aufgefallen:
    Als "Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen" kann eine Beförderung zum Löschmeister erfolgen
    Ein bissl weiter gegooglet, bin ich auf diesen Satz hier gestoßen
    Vorraussetzung Löschmeister: Fachlehrgang an LFKS (z. B. ABC1, TH1) (§12 FwVO)
    So, in dem §12 FwVO steht
    Die technische Ausbildung ist eine zusätzliche Ausbildung, insbesondere für Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Bootsführer, Träger von Chemikalienschutzanzügen, Maschinisten, technische Hilfeleistung, ABC-Einsatz, Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte, Feuerwehrangehörige für die Alarm- und Einsatzplanung und Feuerwehrangehörige für die Bedienung, Wartung und Pflege von Informations- und Kommunikationsmitteln.
    (Quelle: http://www.landesrecht.rlp.de/jporta...rue#focuspoint)
    Welche Lehrgänge zählen denn nun genau dazu, bzw. reicht meine derzeitige Ausbildung dafür, dann spreche ich mal mit meinem Wehrführer.

    Mfg. Logan517

  2. #2
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    genau kann ich dirs nicht sagen...


    aber du wird befördert wen dein Wehrführer es für richtig hält...

    Es git Leute die haben den GF gemacht und sind kein Brandmeister. Weil man dazu bestellt werden muss..


    Von daher versuch dich nicht wegen einem irgentwas Lehrgang hoch zu pushen du wirst dort auch nicht ernst genommen.

    GLAUB MIR...
    Gruß MasterOfFire

  3. #3
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    31
    das das Befördern nur durch den Wehrführer gemacht wird ist mir klar.

    Mir geht es auch gar nicht darum ob ich nun ein Streifen mehr oder weniger habe.
    Ich möchte nur gerne wissen was maximal möglich währe.

    Das wird bei uns eh alles locker gesehen, ich glaube da wurde "noch nie jemand befördert" man macht seine Lehrgänge und gut ist. Soweit mir bekannt ist hat bei uns auch nur der WF die Streifen auf dem "Ausgehanzug" sonst laufen wir meist Zivil oder in PSA rum.

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