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Thema: GAN-Kategorie für TETRA in NRW

  1. #1
    Registriert seit
    21.05.2003
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    217

    GAN-Kategorie für TETRA in NRW

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage:

    Bei einem Seminar am Idf wurde uns zum Thema erweiterter Probebetrieb zur Erkennung von Versorgungslücken des TETRA-Netzes nahegelegt, den Probebetrieb mit MRT's und nicht mit HRT's durchzuführen (Stand 05/2012)

    Folgende Begründung:
    - Als Funkversorgungskategorie wurde von NRW GAN-0 "eingekauft". Das heißt "Grundversorgung in Fahrzeugfunkgebieten".
    - Aufgrund des Kaufs von GAN-0 sind zur Feststellung der Netzqualität im ePB die
    Fahrzeugfunkgeräte (MRT) und nicht die Handfunkgeräte (HRT) zu benutzen.
    Ein Mangel über eine nicht vorhandene Netzabdeckung, die mit einem HRT festgestellt wurde, wird seitens der LZPD nicht bewertet und demnach nicht abgestellt.

    Jetzt suche ich schon den ganzen Tag eine Grundlage ein Dokument im Netz, welches mir Bestätigt, dass NRW tatsächlich "nur" GAN-0 beim BUND "eingekauft" hat.


    Ich habe schon beim IdF, beim MIK und bei der BDBOS gesucht, aber leider nichts gefunden, bis auf diese Aussagen bei der BDBOS:

    http://www.bdbos.bund.de/cln_350/nn_...tml?__nnn=true

    Wirklich Aussagekräftig finde ich das aber auch nicht.

    Hat einer ne Quelle, wo beschrieben ist, welche GAN-Kategorie für NRW (vllt. auch für die TNA) gilt?

    Gruß und schönen Sonntag noch...
    Tüddeldraht - ein Mittel für jeden Zweck ;)

  2. #2
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    540
    Zitat Zitat von codeman2001 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage:

    Bei einem Seminar am Idf wurde uns zum Thema erweiterter Probebetrieb zur Erkennung von Versorgungslücken des TETRA-Netzes nahegelegt, den Probebetrieb mit MRT's und nicht mit HRT's durchzuführen (Stand 05/2012)

    Folgende Begründung:
    - Als Funkversorgungskategorie wurde von NRW GAN-0 "eingekauft". Das heißt "Grundversorgung in Fahrzeugfunkgebieten".
    - Aufgrund des Kaufs von GAN-0 sind zur Feststellung der Netzqualität im ePB die
    Fahrzeugfunkgeräte (MRT) und nicht die Handfunkgeräte (HRT) zu benutzen.
    Ein Mangel über eine nicht vorhandene Netzabdeckung, die mit einem HRT festgestellt wurde, wird seitens der LZPD nicht bewertet und demnach nicht abgestellt.

    Jetzt suche ich schon den ganzen Tag eine Grundlage ein Dokument im Netz, welches mir Bestätigt, dass NRW tatsächlich "nur" GAN-0 beim BUND "eingekauft" hat.


    Ich habe schon beim IdF, beim MIK und bei der BDBOS gesucht, aber leider nichts gefunden, bis auf diese Aussagen bei der BDBOS:

    http://www.bdbos.bund.de/cln_350/nn_...tml?__nnn=true

    Wirklich Aussagekräftig finde ich das aber auch nicht.

    Hat einer ne Quelle, wo beschrieben ist, welche GAN-Kategorie für NRW (vllt. auch für die TNA) gilt?

    Gruß und schönen Sonntag noch...
    HI,

    ich würde es mal in den Sitzungsprotokollen des Landtages versuchen. Dieser muss dieser Investition in irgendeiner weise zugestimmt haben. GAN 0 wird nicht eingekauft, sondern aufgebaut durch das jeweilige zuständige Bundesland.

    Gruß
    Simon

  3. #3
    Registriert seit
    22.03.2013
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    4
    Du musst es wie bei uns sehen, GAN = 0 ist das muss, alles andere ist besser. Steht auch so in den Schulungsunterlagen. Also Fahzeugfunk muss überall funktionieren und das sollt ihr ja ausprobieren. In bebauten Gebieten wird es mit Sicherheit klappen, aber ihr kennt doch eure Funklöcher am besten. Alles mal probieren.

    Papa

  4. #4
    Registriert seit
    14.03.2006
    Beiträge
    20

    Max. GAN1

    Hier steht max. GAN1:

    http://www.idf.nrw.de/projekte/ardin...sachstand2.pdf

    Folgenutzung analoger Frequenzen

    " ...Auch nach der Einführung des Digitalfunks werden di
    e Aufgabenträger im Brand-
    schutz und Rettungsdienst weiterhin einen Bedarf an
    den jetzt noch vorhandenen
    analogen 2m- und 4m-Frequenzen haben. Grund dafür i
    st, dass die Versor-
    gungsgüte des Netzes mit maximal der GAN-Kategorie
    1 nur eine verlässliche
    Versorgung außerhalb von Gebäuden erwarten lässt un
    d somit eine sichere A-
    larmierung von Einsatzkräften nach
    dem derzeitigen Stand über den
    Digitalfunk nicht sichergestellt werden
    kann. ..."

  5. #5
    Registriert seit
    08.12.2011
    Beiträge
    298
    Zitat Zitat von sauerlaender Beitrag anzeigen
    Hier steht max. GAN1:

    http://www.idf.nrw.de/projekte/ardin...sachstand2.pdf

    Folgenutzung analoger Frequenzen

    "
    Stand April 2009.........
    Hat ja nen Bart. .....
    e.

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