Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:

Bei einem Seminar am Idf wurde uns zum Thema erweiterter Probebetrieb zur Erkennung von Versorgungslücken des TETRA-Netzes nahegelegt, den Probebetrieb mit MRT's und nicht mit HRT's durchzuführen (Stand 05/2012)

Folgende Begründung:
- Als Funkversorgungskategorie wurde von NRW GAN-0 "eingekauft". Das heißt "Grundversorgung in Fahrzeugfunkgebieten".
- Aufgrund des Kaufs von GAN-0 sind zur Feststellung der Netzqualität im ePB die
Fahrzeugfunkgeräte (MRT) und nicht die Handfunkgeräte (HRT) zu benutzen.
Ein Mangel über eine nicht vorhandene Netzabdeckung, die mit einem HRT festgestellt wurde, wird seitens der LZPD nicht bewertet und demnach nicht abgestellt.

Jetzt suche ich schon den ganzen Tag eine Grundlage ein Dokument im Netz, welches mir Bestätigt, dass NRW tatsächlich "nur" GAN-0 beim BUND "eingekauft" hat.


Ich habe schon beim IdF, beim MIK und bei der BDBOS gesucht, aber leider nichts gefunden, bis auf diese Aussagen bei der BDBOS:

http://www.bdbos.bund.de/cln_350/nn_...tml?__nnn=true

Wirklich Aussagekräftig finde ich das aber auch nicht.

Hat einer ne Quelle, wo beschrieben ist, welche GAN-Kategorie für NRW (vllt. auch für die TNA) gilt?

Gruß und schönen Sonntag noch...