... auch nicht schlecht die Variante.
Rufen die nur bei Verkehrsunfällen 30 Minuten vorher an oder auch z.B. bei Brandeinsätzen? Bei Bombenräumungen doch bestimmt schon 6 Monate vor den Fund, oder? ;-)
Großschadenslagen sind Grundsätzlich 3 Monate vorher Schriftlich Anzuzeigen und bedürfen einer Sondergenehmigung. Stichwort Urlaubsplanung etc...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !