BOS-Anmeldungen
Hallo!
Vorweg möchte ich sagen, ich komme aus dem Bundesland Niedersachsen.
Wie du ja wohl auch selber weißt, müssen alle Sprechfunkgeräte angemeldet werden.
Bisher wurde dieses über ein Formblatt auf dem "Dienstwege" durchgeführt und erst nachdem das jeweilige Innenministerium(Bereich FF), bzw. das Sozialministerium (Bereich RD) dem Betrieb zugestimmt hat, wurde der Antrag der Regulierungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Regulierungsbehörde hat dann auch die entsprechende Urkunde ausgestellt.
Dieses Verfahren wurde nun aber vereinfacht. Das heißt, die Funkanlagen und die Empfangsfunkanlagen werden dem Ministerium nur noch gemeldet auf einem entsprechenden Vordruck.
Zuständig für die Anmeldung der Funkanlagen ist die jeweilige Kreisverwaltung/kreisfreie Stadt bzw. die Hilfsorganisation selber.
Die Zuteilung der Rufnamen und Codierungen wird bei mir im Landkreis zentral für alle nichtpolizeilichen BOS durchgeführt.
Das sollte so auch beibehalten werden, denn einer muss hier die Übersicht behalten und auch der zuständigen Leitstelle die entsprechenden Informationen rüber geben.
Jedoch ortsfeste Funkanlagen müssen noch entsprechend beantragt werden und nur diese werden nach Zustimmung durch die Landesregierung der Regulierungsbehörde vorgelegt zur Genehmigung.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen.
MkG
Funki
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