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Thema: Dienstgradübername innerhalb der Gemeinde

  1. #1
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    Dienstgradübername innerhalb der Gemeinde

    Hallo,

    ich bin auf der Suche nach der Antwort auf folgende Fragestellung, das Internet ist da leider nicht so ergiebig...:

    Ein ausgebildeter und ernannter Gruppenführer (FF in RLP) mit dem Dienstgrad Brandmeister ist Mitglied in einer zweiten Feuerwehreinheit geworden (wo er tagsüber arbeitet), die in der gleichen Verbandsgemeinde liegt. Ist er damit auch gleichzeitig in der zweiten Feuerwehr Brandmeister? Oder sogar als Gruppenführer ernannt?

    Derjenige der die Ernennung vorgenommen hat, also der Bürgermeister der Verbangsmeinde, ist ja formell der oberste Chef der Feuerwehr. Die einzelnen Einheiten sind ja Teile der Einrichtung "Feuerwehr", die vom Träger "Verbandsgemeinde" aufgestellt werden muss.


    Leider kann ich in den einschlägigen Gesetzestexten (LBKG, FwVO) dazu nichts finden; die FwVO sagt lediglich, dass ein einmal erhaltener Dienstgrad auch nach Aufgabe der Funktion erhalten bleibt.

    Hat jemand von euch eine Idee oder diesen Fall vielleicht schon selbst erlebt? Am Bestern wäre natürlich eine Fundstelle in einem offiziellen Text.


    Vielen Dank schonmal für die Antworten!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin auf der Suche nach der Antwort auf folgende Fragestellung, das Internet ist da leider nicht so ergiebig...:
    Dann schreib halt eine Feuerwehrschule von euch an.
    Die sollten das auf jedenfall wissen.
    Nur frag ich mich, warum einem der Dienstgrad in der FF so wichtig ist?
    Mir is es egal ob ich in der FF Feuerwehrmann oder Brandmeister bin.
    Selbst im Dienst trag ich meine Schulterklappen nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dann schreib halt eine Feuerwehrschule von euch an.
    Die sollten das auf jedenfall wissen.
    Da es ja öfter vorkommt, dass ein Kamerad auch an seinem Arbeitsort in der FF ist, dachte ich dass vielleicht jemand hier Erfahrung einbringen kann. Falls es nicht fruchtet, wird wohl eine Anfrage geschrieben.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nur frag ich mich, warum einem der Dienstgrad in der FF so wichtig ist?
    Mir is es egal ob ich in der FF Feuerwehrmann oder Brandmeister bin.
    Selbst im Dienst trag ich meine Schulterklappen nicht.
    Es geht eher weniger darum, den Dienstgrad auf der Schulter zu tragen, sondern eher ums Prinzip. Der Kamerad will einfach nicht zum Brandmeister ernannt werden wenn er es schon ist.

  4. #4
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    Es würde mich wundern, wenn es ihn RLP anders wäre:
    Innerhalb eines Bundeslandes ist der einmal verliehene Dienstgrad für alle Wehren des Landes fest. Der Dienstgrad ist bis zu einem bestimmten Punkt (Hauptbrandmeister) an der Person und nicht an die Funktion gebunden.
    Einzig die Funktionsdienstgrade (z.B. "... als Wehrführer") sind beim Wechsel abzulegen ("die Sterne" in RLP). Ebenso die Dienstgrade, die nur aufgrund der Funktion verliehen werden (Wehrleiter, Kreisfeuerwehrinspekteur, ....).

    Die Berufung z.B. zum Gruppenführer ist kein Dienstgrad sondern eine Funktion, somit wirr auh diese nicht mit übernommen. (--> Der Ortswehrführer wird von der Kommune berufen, alles darunter (GF, TF, Gerätewart, Kleiderwart, JFW, ...) wird vom Ortswehrführer eingesetzt (nicht berufen!) und ist somit an das Gerätehaus (die Ortswehr) gebunden.

    (vgl. Veröffentlichung des LFV RLP: http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferat...dabzeichen.pdf)
    Geändert von AkkonHaLand (22.12.2012 um 10:16 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Das kommt davon, wenn man Dienstgrade an die Funktion knüpft ...

    Kernfrage dürfte doch sein, ob innerhalb der Verbandsgemeinde mehrere eigenständige Feuerwehren in den einzelnen Gemeinden bestehen oder ob das alles Einheiten einer Feuerwehr sind. Leider geht das aus Deiner Frage auch nicht hervor, einmal schreibst Du von "zweiter Feuerwehreinheit", einmal von "zweiter Feuerwehr".

    Wenn ich voraussetze, dass eine Verbandsgemeinde aus mehreren Gemeinden besteht und dass die FwVO in §1 (1) von der "Gemeindefeuerwehr" spricht, während in §1 (3) das Verhältnis zwischen Verbands- und Ortsgemeinde noch einmal separat behandelt wird, komme ich zum Schluss, dass eine Feuerwehr im Sinne dieser FwVO die Feuerwehr einer Ortsgemeinde ist.

    Dann brächte eine Funktion in der Feuerwehr A der Verbandsgemeinde einen entsprechenden Dienstgrad mit sich, in der Feuerwehr B dieser Verbandsgemeinde ohne Funktion lägen die Voraussetzungen jedoch nicht vor. Für diese Lesart der eigenständigen Feuerwehren spricht auch, dass in der Anlage 3 der Dienstgrad Löschmeister auch für "Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt" vorgesehen ist. Der Wehrführer ist m.E. der Führer einer formal eigenständigen Feuerwehr.

    Das LBKG sagt im Gegenspruch dazu aber "(2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Bei Ortsgemeinden obliegen die nach diesem Gesetz den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben nach Maßgabe der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden." Das könnte man nun so verstehen, dass Gemeinden im Sinne der FwVO Verbandsgemeinden und verbandsfreie Städte und Gemeinden sind. Dann wiederum wäre innerhalb der Verbandsgemeinde nur eine Feuerwehr vorhanden und der Dienstgrad bliebe erhalten.

    Das ist aber nur meine Interpretation auf die Schnelle, besagte FwVO ist in der Frage nicht wirklich eindeutig und ich komme glücklicherweise nicht aus RLP ;-) Vielleicht kann mal jemand, der sich mit den Verwaltungsstrukturen in RLP auskennt, Licht ins Dunkle bringen. Nachfrage bei der LFS ist auch eine gute Idee.

    Ansonsten sollte man so etwas auch einfach pragmatisch mit gesundem Menschenverstand regeln, man braucht doch nicht für alles eine Verordnung. Aber vermutlich hat dann jemand mit seinem Ego ein Problem oder es bricht ein Zacken aus irgendeiner Krone ...

  6. #6
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    Vielen Dank für diese ausführliche Meinung!

    Es handelt sich um zwei verschiedene Gemeinden, die aber innerhalb einer Verbandsgemeinde liegen.

    Die beiden Wehren haben auch beide einen eigenen Wehrführer. Wobei diese dem Wehrleiter untergeordnet sind. Und dieser wiederum dem Verbandsgemeinde-Bürgermeister.

    Rein verwaltungstechnisch haben die einzelnen Ortsgemeinden mit der Feuerwehr nix zu tun. Wenn das LBK von "Gemeinde" spricht, ist damit also sehr wahrscheinlich die Verbandsgemeinde gemeint. Da einzig und allein die Verbandsgemeinde für die Aufstellung der Feuerwehr zuständig ist, würde das meiner Meinung nach dafür sprechen, dass es rein formell nur eine Feuerwehr gibt die sich in verschiedene Einheiten gliedert.


    EDIT: Die Ernennungsurkunden für Dienstgrade sind übrigens vom Verbandsgemeindebürgermeister unterzeichnet, und im oberen Bereich befindet sich das Wappen von Rheinland-Pfalz.
    Geändert von Allmächtiger (22.12.2012 um 10:49 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Es geht eher weniger darum, den Dienstgrad auf der Schulter zu tragen, sondern eher ums Prinzip. Der Kamerad will einfach nicht zum Brandmeister ernannt werden wenn er es schon ist.
    [klugscheissmodus an]
    Der Kamerad kann eh nicht zum Brandmeister ernannt werden, denn eine Ernennung ist was anderes.
    [klugscheissmodus aus]
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Ist er damit auch gleichzeitig in der zweiten Feuerwehr Brandmeister? Oder sogar als Gruppenführer ernannt?
    Er ist in keiner "zweiten Feuerwehr", er ist nur in einer, aber an zwei Standorten/Einheiten/Löschgruppen/NennteswieihrwolltaberebennichtFeuerwehr.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wenn ich voraussetze, dass eine Verbandsgemeinde aus mehreren Gemeinden besteht und dass die FwVO in §1 (1) von der "Gemeindefeuerwehr" spricht, während in §1 (3) das Verhältnis zwischen Verbands- und Ortsgemeinde noch einmal separat behandelt wird, komme ich zum Schluss, dass eine Feuerwehr im Sinne dieser FwVO die Feuerwehr einer Ortsgemeinde ist.
    § 1 (2) FwVO sagt: "Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückebereiche zu unterteilen, soweit dies zur Einhaltung der Einsatzgrundzeit erforderlich ist."
    § 1 (3) sagt dann: "Bei Verbandsgemeinden ist für Brandgefahren in der Regel das Gebiet der Ortsgemeinde Ausrückebereich."
    Daraus ergibt sich, dass die Ortsgemeinde die Untergliederung der Gemeindefeuerwehr ist, diese damit die Feuerwehr der Verbandsgemeinde.
    Und somit sind auch die FwVO und das LBKG (und die GemO, aber das führt an dieser Stelle zu weit) wieder übereinstimmend.

    Das man trotzdem überall von eigenständigen Feuerwehren innerhalb einer Verbandsgemeinde faselt, ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass in den meisten Verbandsgemeinden (und leider auch von Seiten des Landes) die Selbständigkeit selbst des kleinsten Ortes immer noch hochgejubelt wird, wo es nur geht, und sei es noch so sinnbefreit.

  9. #9
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    Also wäre deine Ansicht, dass er in beiden Einheiten die Funktion Gruppenführer innehat und dann erst recht den gleichen Dienstgrad?

  10. #10
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    Dienstgrad ja, da dieser an die Person gebunden ist, Funktion nicht, da diese vom Ortsbrandmeister/Gerätehausleiter/ChefvomGebäude/wieauchimmer eingesetzt wird und somit an das Gebäude gebunden ist. Gebäude heissen im Fachjargon auch "Immobilien", warum wohl?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Dienstgrad ja, da dieser an die Person gebunden ist,
    So pauschal kannst das nicht sagen.
    Im Dienst bin ich auch Brandmeister, aber eben nicht in der FF.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Also wäre deine Ansicht, dass er in beiden Einheiten die Funktion Gruppenführer innehat und dann erst recht den gleichen Dienstgrad?
    Wen juckt denn da der "Dienstgrad"? Ich kann mir keine Situation bei einer solchen "innergemeindlichen Doppelmitgliedschaft" vorstellen, in der es darauf ankommen könnte, welchen Dienstgrad der Aktive hat. Deswegen stellt sich die Frage doch gar nicht.
    Er ist in einer (!) Feuerwehr, er hat da einen (!) Dienstgrad. Fertig.

    Zur Funktion könnte man ganz haarspalterisch werden: Wenn er vom Bgm in eine bestimmte Funktion berufen wurde, schaut man in die dazugehörigen Unterlagen:
    Erfolgte die Berufung zum "Gruppenführer der Feuerwehr Verbandsgemeinde XY", führt er Gruppen dieser Feuerwehr, egal welcher Teileinheit.
    Erfolgte die Berufung zum "Gruppenführer der Feuerwehr Verbandsgemeinde XY, Teileinheit 0815", dann führt er nur Gruppen dieser Teileinheit und ist in den anderen Einheiten eben "nur" Indianer. Wozu eine solche Konstellation aber gut sein sollte, weiß ich auch nicht.


    Ich bin Gruppenführer am Wohnort und Arbeitsort, innerhalb der gleichen verbandsfreien Gemeinde, und ich mache da seit Jahren Dienst, ohne jemals mit den hier aufgeworfenen Fragen konfrontiert worden zu sein. Ich werde das Gefühl nicht los, manche machen sich manchmal zuviel Gedanken ;-)

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