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Thema: Besitz von Tetrageraten mit TEA_2

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Was immernoch lang kein Grund ist, aufgrund dessen den PC zu beschlagnahmen.
    Naja, erstmal muss ja forensisch nachgewiesen werden, das das nicht koscher ist.
    Also Beschlagnahme/Sicherstellung und ggfs. Einziehung oder Verfall prüfen.

    Wenn alles ok ist, gehts dann nach zwei Jahren bei der Kriminaltechnik zurück an den ehemals Beschuldigten... .

  2. #2
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    Es geht hier auch um Handels- und Exportkontrolle. TEA2 unterliegt diesen Bestimmungen und darf nicht frei verkauft werden. Der spezielle Algorhythmus ist nur für bestimmte Anwendergruppen in der EU vorgesehen.
    Der Hersteller darf diese Geräte nur über autorisierte und lizensierte Händler vertreiben und nicht über den Händler an der Ecke. Der Hersteller ist darüber nachweispflichtig.
    Diese autorisierten Händler dürfen TEA2-Geräte auch nur an Käufer mit sogenannter "End-user-license" verkaufen. Liegt diese nicht vor, ist der Verkauf illegal und der Händler bekommt Probleme. Ob der Käufer, solange er das Gerät nicht nutzt, auch belangt werden kann, weiß ich nicht, jedoch darf das Gerät eingezogen werden, da es "illegal" in den Handel gekommen ist und z.B. der Weiterverkauf in Staaten außerhalb der EU unterbunden wird.
    Das ist nicht mit illegal beschaffter Musik oder Software vergleichbar, da die Rechte nicht bei irgendeiner Firma liegen. Lizenzgeber ist die EU und durch Exportkontrolle ist ein Instrument um die "Berücksichtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen des jeweiligen Landes/Wirtschaftsraumes zu gewährleisten".
    Geändert von Pcman (11.01.2013 um 13:32 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Pcman Beitrag anzeigen
    jedoch darf das Gerät eingezogen werden, da es "illegal" in den Handel gekommen ist.
    Aufgrund welchen Gesetzes?^
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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