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Thema: Sirene - Wartung !?

  1. #1
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    Sirene - Wartung !?

    Hallo zusammen,

    Seit neuestem geistern ja die neuen Zuschussrichtlinien in Bayern für den Digitalfunk rum:
    http://www.stmi.bayern.de/service/ge...9292/index.php (ganz unten unter "Förderung digitaler Endgeräte")

    Nun bin ich/wir ganz erschrocken und sehe das bei der Sirene (Anlage 3.7) ein Nachweis der letzten Wartung gefordert wird - DAZU KOMMT die Wartung muss mindestens 18 Monate vor dem erweiterten Probebetrieb erfolgt sein...

    Ich glaube unsere beiden Sirenen haben noch nie eine Wartung gesehen - die letzte aktion bei unseren Sirenen war vor. ca. 8 Jahren damals die Erweiterung für "Warnung der Bevölkerung"

    Nun meine Fragen:
    - Muss eine Sirene (in Bayern) regelmäßig gewartet werden ?
    - wenn Ja - wie oft und wo steht das ?

    Noch ein paar Details zu uns:
    Wir haben zwei Sirenen die zum einen tagsüber bei der Feuerwehralarmierung mitlaufen (jeder Feuerwehrdienstleistende hat aber auch einen Funkmeldeempfänger) zum anderen is von uns ca. 15 KM ein "Störfallbetrieb" darum haben wir auch die "Warnung der Bevölkerung" mit dabei...

    Hoffe mir kann jemand aus dem Forum helfen - vielen Dank schonmal !

  2. #2
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    Zitat Zitat von Bayerfire Beitrag anzeigen
    Nun bin ich/wir ganz erschrocken und sehe das bei der Sirene (Anlage 3.7) ein Nachweis der letzten Wartung gefordert wird
    Also ich bin da sehr glücklich drüber!

  3. #3
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Also ich bin da sehr glücklich drüber!
    und warum ???

  4. #4
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Bayerfire Beitrag anzeigen
    und warum ???
    Ich schätze mal aus dem selben Grund wie ich.

    Man kann ein technisches Gerät oder einer Anlage die einmal angeschafft und aufgebaut wurde, ohne weiteres zutun endlos als Sicherheitsrelevante Einrichtung betreiben.

    Funkgeräte sollten generell alle 12 Monate einer groben Funktions- und Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Liegt im Aufgabenbereich der Funkwarte oder bei fest installierten Infrastruktureinrichtungen eben der betreuenden Stelle, also die regionale BOS-Funkwerkstatt.
    Kann oder will eine Institution dieses nicht leisten, kann man mit einer externen Funkwerkstatt einen Wartungsvertrag abschließen.

    Je nach Gerät und Verwendung (Abnutzung) kommt eine intensive Wartung auf den Plan.
    Also nicht nur äusserliches Begutachten auf Gehäuseschäden und simples probieren ob's noch halbwegs tut.
    Sondern auf den Werkstisch einer richtigen Werkstatt, wo die Baugruppen und Platinen genau unter die Lupe genommen werden, wo ausfallgefährdete Bauteile pauschal getauscht werden, und das jeweilige Gerät wieder eine Funktionsgarantie für einen gewissen Zeitraum erhält.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  5. #5
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Man kann ein technisches Gerät oder einer Anlage die einmal angeschafft und aufgebaut wurde, ohne weiteres zutun endlos als Sicherheitsrelevante Einrichtung betreiben.
    Ich denke, da fehlt ein Wörtchen. ;)

  6. #6
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    bei uns findet monatlich ein probelarm statt, früher, bevor der bund uns die dinger geschenkt hat, wurde noch jährlich ein isolations un schutzleiterwiederstands messung gemacht

  7. #7
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    Genau so muss es. Mindestens.

    Man macht aber auch nichts verkehrt, wenn man einmal im Jahr aufs Dach guckt, Die Sirene von Dreck, pollen usw. reinigt, und alle paar Jahre eine Motorrevision macht.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Bayerfire Beitrag anzeigen
    Nun bin ich/wir ganz erschrocken und sehe das bei der Sirene (Anlage 3.7) ein Nachweis der letzten Wartung gefordert wird - DAZU KOMMT die Wartung muss mindestens 18 Monate vor dem erweiterten Probebetrieb erfolgt sein...
    Du solltest mal richtig lesen.
    Zitat:" Die Anzahl der förderfähigen Sirenensteuerempfänger richtet sich dabei nach dem
    18 Monate vor Aufnahme des erweiterten Probebetriebs des jeweiligen Netzabschnitts
    nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Sirenensteuerempfängern. Der Nachweis
    ist durch Vorlage der Rechnung für die letzte Wartung und Prüfung der Sirenen und
    Sirenensteuerempfänger vor dem Stichtag zu führen."
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Du solltest mal richtig lesen.
    Zitat:" Die Anzahl der förderfähigen Sirenensteuerempfänger richtet sich dabei nach dem
    18 Monate vor Aufnahme des erweiterten Probebetriebs des jeweiligen Netzabschnitts
    nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Sirenensteuerempfängern. Der Nachweis
    ist durch Vorlage der Rechnung für die letzte Wartung und Prüfung der Sirenen und
    Sirenensteuerempfänger vor dem Stichtag zu führen."
    Hab das jetzt glaub schon richtig verstanden - sprich die "Kaufrechnung der Sirene ODER eine Rechnung von einer Wartung (min. 18 Monate vor Aufnahme des erweiterten Probebetriebs) gilt als Nachweis.

    Trotzdem immer noch meine Frage:
    - Muss eine Sirene (in Bayern) regelmäßig gewartet werden ?
    - wenn Ja - wie oft und wo steht das ?

    Gibt es da irgend eine Empfehlung, Anweisung, Richtlinie, Merkblatt, Gesetz, etc. ?

    Es ist halt schwierig einer Gemeinde, nach 40 Jahren ohne Wartung, zu erklären wir wollen eine regelmäßige Wartung der Sirenen (z.b. alle 2 Jahre) wenn ich keine Begründung schwarz auf weiß von externer Stelle habe...

    P.S. bei uns findet sechs mal im Jahr ein "normaler" Sirenenprobealarm und zwei mal ein Sirenenprobealarm "Warnung der Bevölkerung" statt.
    Akustische Überprüfung ob die Sirenen funktionieren macht bzw. protokolliert ein Mitarbeiter vom gemeindlichen Bauhof (ist auch aktives Mitglied der Feuerwehr).

  10. #10
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    Hallo,

    zumindest wie jedes anderes elektrisches Betriebsmittel muss auch die Sirene in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

    Gruß Jan

  11. #11
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    Auch wenn ihr mich jetzt schlagt:
    In unserem Bereich (NDS) erfolgt die regelmäßige Überprüfung ausschließlich durch den monatlichen Probealarm. Sollte dabei jemandem auffallen, dass eine Sirene nicht gelaufen ist, meldet das der OBM an die Kommune und die kommen dann zur Reparatur. Weitere (regelmäßige) Überprüfungen gibt es nicht.
    Achso: bei uns ist die Sirene (mehrere pro Ortschaft) bei 29 von 30 der Freiwilligen Feuerwehren, der einzige Alarmierungsweg (privat beschaffte FME mit der programmierten Sirenenschleife, oder seit kurzem DME mal ignoriert)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Achso: bei uns ist die Sirene (mehrere pro Ortschaft) bei 29 von 30 der Freiwilligen Feuerwehren, der einzige Alarmierungsweg
    Willkommen im Jahr 2012 *seufz*

  13. #13
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Willkommen im Jahr 2012 *seufz*
    Och, naja.... im Jahr 1996 oder zur Expo 2000 sollen wir ja auch flächendeckend Digitalfunk in der Region Hannover bekommen. Oder ist es doch erst zur WM 2006? ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Och, naja.... im Jahr 1996 oder zur Expo 2000 sollen wir ja auch flächendeckend Digitalfunk in der Region Hannover bekommen. Oder ist es doch erst zur WM 2006? ;-)
    Das ist ja dann schon der nächste Schritt...;)

  15. #15
    Registriert seit
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    1.127
    www.hoermann-gmbh.de oder
    www.pse.de oder
    www.sonnenburg.de

    Das sind die drei bekanntesten Hersteller und Errichter für die Bayernregion.Gibt es gesetzliche Grundlagen für Wartungsintervalle,solltest Du sie dort bekommen oder zumindest auf diesem Weg in Erfahrung bringen,wo Du weiter nachforschen kannst.

    M

    edit:

    in welcher Region bist Du sesshaft?Bayern ist groß,vielleicht kann ich Dir noch einen Tipp geben.

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