Hallo zusammen,

Seit neuestem geistern ja die neuen Zuschussrichtlinien in Bayern für den Digitalfunk rum:
http://www.stmi.bayern.de/service/ge...9292/index.php (ganz unten unter "Förderung digitaler Endgeräte")

Nun bin ich/wir ganz erschrocken und sehe das bei der Sirene (Anlage 3.7) ein Nachweis der letzten Wartung gefordert wird - DAZU KOMMT die Wartung muss mindestens 18 Monate vor dem erweiterten Probebetrieb erfolgt sein...

Ich glaube unsere beiden Sirenen haben noch nie eine Wartung gesehen - die letzte aktion bei unseren Sirenen war vor. ca. 8 Jahren damals die Erweiterung für "Warnung der Bevölkerung"

Nun meine Fragen:
- Muss eine Sirene (in Bayern) regelmäßig gewartet werden ?
- wenn Ja - wie oft und wo steht das ?

Noch ein paar Details zu uns:
Wir haben zwei Sirenen die zum einen tagsüber bei der Feuerwehralarmierung mitlaufen (jeder Feuerwehrdienstleistende hat aber auch einen Funkmeldeempfänger) zum anderen is von uns ca. 15 KM ein "Störfallbetrieb" darum haben wir auch die "Warnung der Bevölkerung" mit dabei...

Hoffe mir kann jemand aus dem Forum helfen - vielen Dank schonmal !