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Thema: Notstromaggregat, Pflichttest?

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  1. #1
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    Notstromaggregat, Pflichttest?

    Hallo zusammen,
    ist es irgendwo vorgeschrieben das ich einem Notstromaggregat einem Regelmäßigen Testlauf unterziehen muß?
    Wenn ja, in welchen abständen und für wie lange denn?

    Gruß

  2. #2
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    Hallo,

    was für ein Notstromaggregat meinst du? Nur ein tragbares Stromaggregat oder meinst du eine fest installierte Netzersatzanlage?

    Gruß Jan

  3. #3
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    Was verstehst du unter Testlauf.
    Es steht niergendswo geschrieben das du das Aggregat monatlich 5 min laufen lassen mußt.
    Wobei ich denke das ein Testlauf jeden Monat unter Last Sinn macht.
    Aber du mußt jährlich die Stromkomponente überprüfen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Es steht niergendswo geschrieben das du das Aggregat... laufen lassen mußt.
    Doch, wie Tus-bw bereits schrieb, gehört zu jeder Netzersatzanlage (auch kleine tragbare Aggregate) genau genommen ein Betriebsstundenbuch sowie die Bedienungs und Wartungsanleitung...

    Und in der Wartungsanleitung steht dann auch drin, wie lange das Gerät *nicht gelaufen rumgammeln* darf ;)

    Ist ja letztendlich nichts anderes, als wie ein Kfz, welches sich mit der Zeit auch kaputt steht...

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Und in der Wartungsanleitung steht dann auch drin, wie lange das Gerät *nicht gelaufen rumgammeln* darf ;)
    Bei Eisemann steht nur in der Wartungsanweisung, um Ablagerungen zu vermeiden bei längern Betriebspausen (ab 30 Tage) Sprit rauslassen.
    Daraus lese ich nicht, daß es vorgeschrieben ist, das Aggregat regelmäßig laufen zu lassen.
    Anders siehts mit den BGV Prüfungen aus, diese sind in der Tat vorgeschrieben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Bei Eisemann steht nur in der Wartungsanweisung, um Ablagerungen zu vermeiden bei längern Betriebspausen (ab 30 Tage) Sprit rauslassen.
    Daraus lese ich nicht, daß es vorgeschrieben ist, das Aggregat regelmäßig laufen zu lassen.
    Anders siehts mit den BGV Prüfungen aus, diese sind in der Tat vorgeschrieben.
    Für Privatleute mag das ja möglich sein den Gebrauch zu planen. Wie mache ich dass denn bei der Feuerwehr oder HiOrg? Woher bekomme ich die Liste, wann der nächste Einsatz ist?
    Es gibt m.W. überall Dienstanweisungen, dass Notstomaggregate 24/365 so zu lagern sind, dass sie betriebsbereit sind und ohne vorheriges Tanken mindestens 2 Stunden unter Vollast laufen können müssen. Daraus ergibt sich zwingend dass die Aggregate mindestens 1x pro Monat laufen müssen (oder ich muss halt alle 30 Tage den Sprit ablassen, eine Revision beim Hersteller machen lassen und neuen Sprit auffüllen. In dieser Zeit muss selbstverständlich ein Ersatzaggregat für einen eventuellen Einsatz bereit stehen...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    ist es irgendwo vorgeschrieben das ich einem Notstromaggregat einem Regelmäßigen Testlauf unterziehen muß? Wenn ja, in welchen abständen und für wie lange denn?
    Diese Angaben findest du in der für euch gültigen Gefährdungsbeurteilung, in der unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben und anderer Vorgaben (z.B. VDS, VDE, BetrSichV, u.a.) Art, Umfang und Zeitraum der durchzuführenden Prüfungen - dazu gehört auch ein Testlauf - schriftlich und nachvollziehbar niedergelegt sind.

    Guck nicht so, das ist so!

    Im Ernst:
    Einfach in mal in die zum Aggregat gehörenden Unterlagen des Motorenherstellers reinschauen. In den meisten Fällen steht dort, das Motoren, die länger als 30 Tage nicht betrieben werden, nach dem Ablassen des Sprits mit vom Hersteller vorgebenen Mitteln konserviert werden müssen. Auch untersagen die meisten Motorenhersteller den Betrieb der Motoren mit (Otto-)Kraftstoff, der älter als 30 Tage ist.

    Aufgrund dieser Tatsachen ist ein monatlicher Testlauf faktisch verbindlich - es sei denn, du lagerst das Gerät entsprechend den Herstellervorgaben nach jeder Benutzung ein.

    Noch ein Tipp:
    Voraussichtlich Mitte 2013 wird die aktuelle BGV/GUV-V A1 durch die DGUV-Vorschrift 1 abgelöst. Damit wird auch in Hilfsorganisationen die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG verbindlich(!) vorgeschrieben. Verstöße können unter Umständen sogar mit Bußgeld belegt werden.
    Wer also bis dato noch nichts gemacht hat, sollte langsam in die Gänge kommen ... Übergangsfristen gibt es nicht.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

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