
Zitat von
Tus-bw
Sorry,
den "Pflichttest" findest du, wie bereits gesagt, in der gültigen Gefährdungsbeurteilung für das Aggregat. Rechtsgrundlage: §§2 ff GUV-V A1.
Jetzt wirds aber lächerlich.
Aus der UVV einen monatlichen Pflichtest für ein SEA herauszuinterpretieren.
Frage, was für eine Gefährdung für den "Arbeitnehmer" (Feuerwehrmann) tritt wohl auf, wenn das SEA nicht anspringt?
Anders sieht es aus mit den BGV A3 Prüfungen.

Zitat von
Tus-bw
Sorry,
Ebenfalls sind die zwingend notwendigen regelmäßigen praktischen Unterweisungen der Mitarbeiter zu berücksichtigen - und das lässt sich "sicher" nur bei laufendem Aggregat bewerkstelligen.
Dafür muß ich aber nur eines betreiben und kann die anderen 9 baugleichen im Keller stehen lassen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.