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Thema: Notstromaggregat, Pflichttest?

  1. #16
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    Zitat Zitat von sebbel2 Beitrag anzeigen
    Wenn der Erzeuger im Einsatz nicht funktioniert, funktioniert er halt nicht, was natürlich nicht gut zu heißen ist. Woraus soll dabei ein Schaden entstehen?
    OK, wenn man das ganz weit spinnt: Erzeuger geht nicht an, somit lässt sich das Hydraulikaggregat (Schere/Speizer) nicht nutzen und damit jemand nicht aus seiner Notlage befreien...

    Wenn wir so weit runter gehen im Sinne was könnte wenn und nicht usw... dann ziehen wir das ganze aber ganz groß auf...
    Eben. Für den Fall eines Geräteausfalls bilden wir einerseits rechtzeitig und ausreichend Reserven und haben andererseits meist noch Alternativen. Ansonsten gehört das eben alles zur "Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr" (oder der jeweiligen landesrechtlichen Entsprechung dieser Formulierung). Genau wie eben die Kraftstofftanks gefüllt sein sollten, der Löschwassertank voll, der Reifendruck gegeben, der Fahrzeugmotor in den letzten sechs Monaten vielleicht mal gelaufen sein sollte usw.

    Dafür braucht es nun wirklich keine Rechtsgrundlage, einfach mal überlegen, was notwendig ist und das entsprechend organisieren. Die Herstelleranweisung in der Bedienungsanleitung kann dazu sicher eine Hilfestellung sein. Leider stelle ich immer wieder fest, dass Hersteller mit ihrer Informationspflicht nicht besonders sorgfältig umgehen (egal ob Bedienungsanleitung oder Sicherheitsdatenblatt), sondern einfach das Maximum hinein schreiben. "Viel hilft viel" und "dann sind wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite" ...

  2. #17
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    Dann sind wir uns ja einig. :)

    Der Vorteil ist, wenn ich diese eigentlich selbstverständlichen Handlungsweisen (oder auch z.B. die Forderungen zur Verkehrsicherungspflicht) in die GBU mit reinpacke - was auch kein Hexenwerk ist, ich muss mich ja eh mit der Thematik auseinandersetzen -, das ich das Ganze sauber definiert und dokumentiert habe.

    Ich muss nur zusätzlich die Frage stellen, ob und welche Gefährdungen für Dritte bestehen und entsprechende Maßnahmen festlegen. Und das sollte nun wirklich kein Problem sein.
    In ganz wenigen Teilbereichen wird dies doch eh schon gemacht, so what?

    Ja ich weiss ...
    'ne GBU bei Feuerwehren und HiOrgs ist oft genug ein Wunschtraum und eine GBU, die das gesamte System erfasst und bewertet eine Utopie ...
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
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  3. #18
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    Zwischen einem "es ist (unter Umständen ...) sinnvoll/zweckmäßig" und einem "muss gemacht werden" besteht dennoch ein großer Unterschied.

    Ansonsten halte ich nichts davon, die Gefährdungsbeurteilung zum Allheilmittel oder gar Selbstzweck zu machen, damit macht man seinen Stand im Unternehmen noch schwieriger als er ohnehin bereits ist. Den erschreckend niedrigen Grad an vorhandenen GB (das ist übrigens abseits des BOS-Sektors nicht wirklich anders) wird man auf diese Weise jedenfalls nicht erhöhen.

    Aus grundsätzlichen Überlegungen heraus widerstrebt es mir ebenfalls, alles an Anforderungen in die Gefährdungsbeurteilung packen zu wollen. Ich werfe mal das Schlagwort "operative Prozesse" in den Raum. Bei Tätigkeiten an einer Presse kommt am Ende der Gefährdungsbeurteilung heraus, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zum sicheren Betrieb ebendieser erforderlich sind. Es steht jedoch nicht darin, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit die Presse ihre eigentliche Aufgabe, bspw. die maßgenaue Herstellung von Halbzeugen, erfüllen kann.

    Übertragen auf die BOS: Oben steht unser operatives Geschäft: die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, dazu brauche ich u.a. funktionsfähige und verlässliche Geräte. Danach richte ich meine Organisation aus. Dann (bzw. am besten parallel dazu) schaue ich, welche Arbeitsschutzmaßnahmen darüber hinausgehend erforderlich sind und integriere diese entsprechend.

    Kurz: Ich integriere die Elemente des Arbeitsschutzes in den Betrieb, nicht den Betrieb in den Arbeitsschutz.

  4. #19
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Oben steht unser operatives Geschäft: die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, dazu brauche ich u.a. funktionsfähige und verlässliche Geräte. Danach richte ich meine Organisation aus. Dann (bzw. am besten parallel dazu) schaue ich, welche Arbeitsschutzmaßnahmen darüber hinausgehend erforderlich sind und integriere diese entsprechend.
    Soweit ACK.

    In Bezug auf die Geräte fängt dies bereits vor der Beschaffung an.
    Beschaffe ich ein ungeeignetes Gerät, habe ich bereits gegen den wichtigsten Grundsatz des Arbeitsschutzes verstoßen, will heißen, eine GBU ist bereits vor der Beschaffung notwendig, vergleiche die jahrelange, auch behördliche, Beschaffungpraxis von Gasgebläseheizern für Zelte, die zu erheblichen Gefährdungen für Personal und Patienten sorgte und immer noch sorgt.

    Genauso ist es in Bezug auf die (vorbeugende) Instandhaltung /Wartung und die damit verbundene Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Geräte. Auch hier handelt es sich letztendlich um Maßnahmen des Arbeitsschutzes.

    Wenn wir mal ehrlich sind, viele Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind doch heute schon in die Arbeit der BOS integriert, sei es duch "Betriebliche Übung" oder auch durch z.B. FwDVen, ... das einzige was fehlt, ist die jeweilige nachvollziehbare Dokumentation, und oft das "Verstehen" "Warum" und die Sicht auf und das Verständnis für das Gesamtsystem.

    Das (Fern-)Ziel ist auch in den BOS ein ganzheitlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    Um es frei nach Gerner und Schaper zu sagen:
    Unfälle bei den BOS passieren, weil
    - Führungskräfte nicht führen,
    - Vorgesetzte die Regeln missachten,
    - Helfer dumme und gefährliche Sachen machen.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  5. #20
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen

    ...eine GBU ist bereits vor der Beschaffung notwendig, vergleiche die jahrelange, auch behördliche, Beschaffungpraxis von Gasgebläseheizern für Zelte, die zu erheblichen Gefährdungen für Personal und Patienten sorgte und immer noch sorgt.
    Gibt es zu der Thematik Gasgebläseheizung in Zelten irgend welche Unterlagen?

    Danke

    Eschon

  6. #21
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    Die Frage ist, was du unter Unterlagen verstehst.

    Für den Betrieb von Flüssiggasanlagen sind die Forderungen der BetrSichV, der TRG 280, der TRF 2012 und anderer Vorgaben zu berücksichtigen.

    Und wir haben die Forderungen der BGV/GUV-V D34, speziell § 14:
    § 14. Lüftungseinrichtungen/Abgasleitungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen … nur in Räumen aufgestellt werden, die so be- und entlüftet sind, … dass in der Raumluft … kein gesundheitsgefährliches Abgas/Luft-Gemisch und kein Sauerstoffmangel auftreten können.
    Genauso sehen das die Hersteller der Geräte, die deshalb entsprechende Hinweise in ihre Bedienungsanleitungen aufgenommen haben, hier zwei Beispiele häufig eingesetzter Geräte:
    Auszug Anleitung Remko PGM:
    Die Geräte dürfen nur in gut belüfteten Räumen betrieben werden. Der ständige Aufenthalt von Personen im Aufstellungsraum ist nicht gestattet. Entsprechende Verbotsschilder sind an den Eingängen anzubringen!
    Auszug Anleitung Kroll P30:
    Die WLE, auf die sich diese Anleitung bezieht, dürfen nur draußen oder in Räumen aufgestellt werden, die durchgehend belüftet werden. ... Es dürfen 100 W/m³ im Verhältnis zu den leeren Cubicmetern nicht überschritten werden, der Raum darf jedoch nicht kleiner sein als 100 m³.
    Änliche Aussagen finden sich auch bei allen anderen Herstellern.

    Bei einem Luftdurchsatz von rund 800m³/h (30kW-Gerät) habe ich in der ausgeblasenen Warmluft eine CO2-Konzentration von rund 8%Vol.
    Qualitative Messungen haben ergeben, das in mit diesen Geräten beheizten Zelten, auch wenn diese an beiden Seiten offen sind, innerhalb von Minuten die CO2-Konzentration den zulässigen AGW von 9100 mg/m³ überschreitet.

    Lesetipp: ASI 8.04 "Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben" -> klick
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  7. #22
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    Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

    Auch wenn das ein bisschen OT ist: Dann nützt es also auch nichts, wenn ich die Gasgebläseheizung außerhalb des Zeltes aufstelle und die warme Luft über einen Schlauch nach innen leite? Bei den MANV-Containern B.W. sind z. B. solche Heizungen vorgesehen.

    Die Dieselheizungen haben das Problem nicht?

    Eschon

  8. #23
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    Es gibt auch Dieselheizungen mit diesem Problem, alle so genannten Direkt-Heizgeräte, also auch z.B. Infrarot-Heizgeräte (Öl / Gas).

    Du bist nur dann "sicher" vor Abgasen, wenn die Geräte eine getrennte Abgasführung haben, erkennbar am Abgasanschluss.

    Auf AB-MANV sind teils Kombigeräte (Gas / Elektro) verlastet. Beim Elektrobetrieb hast du kein Problem, aber leider nicht die oft benötigte höhere Heizleistung.

    Ich kann nur empfehlen, sofern beim Betrieb der Geräte Beeinträchtigungen entstehen (Kopfschmerzen, Übelkeit, etc), dies zu dokumentieren und ggf. die zuständige Unfallkasse um Hilfe zu bitten.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  9. #24
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Du bist nur dann "sicher" vor Abgasen, wenn die Geräte eine getrennte Abgasführung haben, erkennbar am Abgasanschluss.
    Wobei natürlich ganz intelligente Beschaffer, dann wie bereits geschehen, Zeltheizer kaufen, die zwar eine getrennte Abgasführung für die Dieselabgase besitzen, aber leider nur heizen können...
    Ein reines Belüften des Zeltes im Hochsommer war damit dann nicht möglich ;)

    MfG Fabsi

  10. #25
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    ... was man entweder (durch den Hersteller) über den Einbau eines zusätzlichen Schalters erledigen kann oder durch einen zusätzlichen kleinen Radiallüfter.
    Was bei den ganzen Geräten aus meiner Sicht fehlt, sind geeignete Verteilungen.

    Bei den (neuen) GW-San-Bund sollen Sonderanfertigungen der Luftschläuche mit zusätzlichen seitlichen Öffnungen drauf sein - mal schauen.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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