Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Alamierungsfrequenz der Feuerwehr Hamburg

  1. #1
    Registriert seit
    05.12.2012
    Beiträge
    14

    Alamierungsfrequenz der Feuerwehr Hamburg

    Hallo,
    wie ist die Alamierungsfrequenz der Feuerwehr Hamburg?
    MFG

  2. #2
    Registriert seit
    22.12.2001
    Beiträge
    933
    Die Jugend von heute hat keine Geduld mehr.. zszszs
    http://bos-alarm.info/
    mit dieser Karte kannst du die Frequenz finden
    MfG
    HLF 49/1

  3. #3
    Registriert seit
    05.12.2012
    Beiträge
    14

    Danke

    Das habe ich schon aber dort kommen keine Einsätze für die Feuerwehr.
    Weißt du warum?

  4. #4
    Registriert seit
    25.06.2012
    Beiträge
    329
    Haben wir eine Glaskugel zuhause?
    "Es geht nicht. Warum?"
    Woher sollen wir das wissen?

    Ich weiß nicht in wie weit du das technische Wissen hast, aber kennst du das Geräusch eines POCSAG-Signal?

    Gruß
    Patrick
    Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
    Fehler 405

  5. #5
    Registriert seit
    03.08.2010
    Beiträge
    88
    Zitat Zitat von Joshua Beitrag anzeigen
    Das habe ich schon aber dort kommen keine Einsätze für die Feuerwehr.
    Weißt du warum?
    Frequenz: 173.240 MHz
    Baudrate: 512

    Ist auf jeden fall richtig!

  6. #6
    Registriert seit
    24.09.2008
    Beiträge
    11
    Das stimmt die Frequenz ist richtig du wirst aber so nur die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, alle Notärtzte und Sonderdienste bekommen!

  7. #7
    Registriert seit
    05.12.2012
    Beiträge
    14

    Einsätze Löschzug

    Kann man auch irgendwie die Einsätze der Feuerwehr Hamburg mit lesen?

  8. #8
    Registriert seit
    24.09.2008
    Beiträge
    11
    geht leider nicht, da die Berufsfeuerwehr über Kabel ihre Alamirungen bekommt man kann nur die Einheiten entschlüsseln die über POCSAG auch versendet werden dazu muss du aber die ric der Einheit kennen sonnst bekommst du nur Meldungen kannst diese der Einheit nicht zuweisen!

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    @ Joshua:
    Hier muss ich mich dann doch mal zu Wort melden.
    1. Ich verweise mal vorsorglich auf den Beitrag http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=32090. Bitte lies ihn Dir aufmerksam durch!
    2. Ich empfehle ebenfalls die einschlägigen Gesetze zu dem Thema durchzuarbeiten. Da z.B. Strafgesetzbuch (StGB) und Telekommunikationsgesetz (TKG)
    3. Jedes unberechtigte Empfangen, Abhören und Auswerten von BOS-Meldungen ist strafbar.
    4. Auch die Strafverfolgungsbehörden und besonders die Leitstellen lesen hier mit. Teilweise haben sie sogar extra Mitarbeiter beauftragt, die nur nach Beiträgen suchen, aufgrund denen sie dann Strafantrag stellen.
    5. Es gibt nichts spannenderes als morgens gegen 04:30 Uhr von mindestens 4 Polizisten, 1 Staatsanwalt und 2 Vertretern des Ordnungsamtes geweckt zu werden mit den Worten "Wir durchsuchen jetzt ihre komplette Wohnung und nehmen alles mit, was uns verdächtig erscheint. Das dauert ca. 4-6 Stunden. Sie werden in der Zeit das Zimmer in das wir sie setzen nicht verlassen! Zwei Beamte der Polizei bleiben die ganze Zeit bei ihnen! Evtl. nehmen wir sie anschließend mit zur Wache um weiter gegen sie zu ermitteln. Ihren Arbeitgeber können sie NACH Ende unserer Tätigkeit informieren, dass sie heute nicht zur Arbeit erscheinen werden. Jede Kontaktaufnahme zur Umwelt ist untersagt."
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
    Registriert seit
    13.06.2012
    Beiträge
    74
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Es gibt nichts spannenderes als morgens gegen 04:30 Uhr von mindestens 4 Polizisten, 1 Staatsanwalt und 2 Vertretern des Ordnungsamtes geweckt zu werden mit den Worten "Wir durchsuchen jetzt ihre komplette Wohnung und nehmen alles mit, was uns verdächtig erscheint. Das dauert ca. 4-6 Stunden. Sie werden in der Zeit das Zimmer in das wir sie setzen nicht verlassen! Zwei Beamte der Polizei bleiben die ganze Zeit bei ihnen! Evtl. nehmen wir sie anschließend mit zur Wache um weiter gegen sie zu ermitteln. Ihren Arbeitgeber können sie NACH Ende unserer Tätigkeit informieren, dass sie heute nicht zur Arbeit erscheinen werden. Jede Kontaktaufnahme zur Umwelt ist untersagt."[/list]
    Erfahrungswerte? ;) Mach dem Jungen doch keine soooo große Angst ...

    Als kleiner Tipfür die Allgemeinheit: Du kannst soviel in der Bude umher rennen, wie du lustig bist. Kann dir KEINER verbieten, auch wenn es gerne so gemacht wird. Ebenso das telefonieren, auch während der Maßnahme ... Soviel wie du willst und egal mit wem. Zumal als kleiner Hinweis, wenn es mal allgemein im Fall der Fälle bei jemanden zu einer HDS kommt, vor der Tür den "Wisch" durchlesen und abwägen, ob man nicht lieber das UND nur das, was auf dem "Wisch" steht, rausgibt. Zufallsfunde können einem ziehmlich reinreißen ... Dort muß explizit stehen, was die dort eingesetzten "Ordnungshüter" vozufinden gedenken. Wenn da nun steht das "Breitbandempfänger" sicherzustellen sind, dann jebt das Dingen raus, so nehmen sie nicht noch den Rechner mit, der damit schön verkabelt ist ... DENN wenn man das schriftlich aufgeführte rausgibt, ENTFÄLLT der Durchsuchungsgrund!

    Wollte ich nur mal losgeworden sein.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •