Hallo,
Sinn einer BMA ist es ja, vor einem möglichen Schadenfall zu warnen - daraus folgt z.B. ein optischer und akustischer Alarm im Objekt. Ich habe hier eine konkrete Frage, zu einer BMA in unserem Ausrückebereich (Freizeitanlage/Schwimmbad inkl. Wellness - insg. für die Oberen 10000 ausgelegt). Nach dem Alarm ertönt im Objekt folgende Ansage: "Achtung Feueralarm, verlassen Sie sofort das Gebäude!". Wir haben bei den letzten Alarmen dort jedoch festgestellt, dass diese Ansage wohl nichts bringt. Weder das Personal - noch die Gäste "jucken" sich an dem Alarm bzw. an der Ansage - von Fremdfirmen, die das Objekt z.T. noch ausbauen ganz zu schweigen. Die Angestellten fummeln lieber selber an der Anlage rum, in der Hoffnung, die Feuerwehr kommt nicht - bzw. will man den "doofen, lauten" akustischen Alarm abstellen, damit die Gäste weiter entspannen können.
Jetzt meine Frage(n):
- Ist der Betreiber verpflichtet, dass Gebäude räumen zu lassen? Was passiert, wenn er es nicht tut, und dadurch ein hoher Sachschaden entsteht (Menschenrettung vor Brandbekämpfung) oder gar jemand verletzt wird?
- Wie würdet ihr weiter vorgehen - dies im Einsatzbericht vermerken, Polizei an der ESt darauf hinweisen, dem Betreiber selbst (als GF, EL) etwas sagen?