Erst einmal Entschuldigung, dass ich das hier nach einem halben Jahr wieder ausgrabe. Es passt aber denke ich hier ganz gut dazu:
Ich gehe mal davon aus, dass die Handy-Alarmierung mit Rückmeldung von ************ dann auch nicht legal ist.
Im Endeffekt wäre aber doch eine andere Möglichkeit nur die Information zu senden, dass eine Alarmierung eingegangen ist. Eine Rückmeldung wäre dann auch ohne Probleme möglich.
Der genaue Grund der Alarmierung könnte dann ja immer noch auf dem DME nachgeschaut werden.
Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Gruß
Robert