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Thema: Freistellung von der Arbeit (HiOrg)

  1. #1
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    Freistellung von der Arbeit (HiOrg)

    Hallo mal eine Frage,

    HiOrg RTW, wird als Hintergrund RTW ca. 2-3x in Monat (beispiel) Alarmiert.
    Nun ist mir zu Ohren gekommen das seit diesem jahr irgendwie das so wie bei der Feuerwehren geregelt wurde das man auch für sowas vom Arbeitgeber Freigestellt werden muss. Gibt es da rechtliche Grundlagen für?

    LG

  2. #2
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    Frag halt den, von dem es dir zu Ohren gekommen ist.
    Ich kann mir das nicht vorstellen, warum soll der Arbeitgeber jemand frei stellen?
    Um ihn bei einem anderen privaten Unternehmen arbeiten zu lassen?
    Zusätzlich wenn du im Rettungswesen fährst und du es nicht ehrenamtlich machst, muß dir der Arbeitgeber dies erstmal erlauben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Hey,

    Wie da die Gesetztesgrundlagen für *eigenständige* Hilfsorganisationen sind kann ich dir leider nicht sagen. Für die Feuerwehren jedoch ist es in der Regel im Brandschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

    bei uns z.B. im Niedersächsischen Brandschutzgesetz:

    http://www.nds-voris.de/jportal/?que...=true&aiz=true

    http://www.bvn.de/lv_bauwirtschaft/m...rkblatt_01.pdf

    Spannend ist hier §12 und §32

    Hier ist beschrieben dass einem durch die !ehrenamtliche! Tätigkeit als Feuerwehrfrau / mann keine Nachteile entstehen dürfen und der Arbeitgeber einen hierfür entsprechend freizustellen hat. Im Umkehrschluss ist hier auch nachzulesen dass sich der Arbeitgeber die Kosten für den Ausfall der Arbeitskraft entsprechend vom Träger der Feuerwehr zurückholen kann!

    LG, Jan

    Nachtrag:

    Ich habe gerade nochmal geschaut: Ähnliche Regelungen gibt es auch für Katasrophenschutz-Einheiten (welche ja nun nicht explizit von der Feuerwehr gestellt sind). Hierfür gibt es ebenfalls Katasrophenshutz-Gesetzte (ich glaube auch auf Länderebene). Fraglich ist hier halt ob die Alarmierung des RTWs im Rahmen eines KatS Einsatzes oder als Teil einer KatS Einheit erfolgt. Falls ja könnte ich mir durchaus vorstellen dass eine derartige Regelung greifen könnte. Erfolgt die Alarmierung jedoch um Lastspitzen im Regelrettungsdienst abzufangen wird die Sache schon komplizierter...
    Geändert von Jan-Henrik (19.10.2012 um 12:53 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Jan-Henrik Beitrag anzeigen
    Hey,

    Wie da die Gesetztesgrundlagen für *eigenständige* Hilfsorganisationen sind kann ich dir leider nicht sagen. Für die Feuerwehren jedoch ist es in der Regel im Brandschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

    bei uns z.B. im Niedersächsischen Brandschutzgesetz:

    http://www.nds-voris.de/jportal/?que...=true&aiz=true

    http://www.bvn.de/lv_bauwirtschaft/m...rkblatt_01.pdf

    Spannend ist hier §12 und §32

    Hier ist beschrieben dass einem durch die !ehrenamtliche! Tätigkeit als Feuerwehrfrau / mann keine Nachteile entstehen dürfen und der Arbeitgeber einen hierfür entsprechend freizustellen hat. Im Umkehrschluss ist hier auch nachzulesen dass sich der Arbeitgeber die Kosten für den Ausfall der Arbeitskraft entsprechend vom Träger der Feuerwehr zurückholen kann!

    LG, Jan

    Nachtrag:

    Ich habe gerade nochmal geschaut: Ähnliche Regelungen gibt es auch für Katasrophenschutz-Einheiten (welche ja nun nicht explizit von der Feuerwehr gestellt sind). Hierfür gibt es ebenfalls Katasrophenshutz-Gesetzte (ich glaube auch auf Länderebene). Fraglich ist hier halt ob die Alarmierung des RTWs im Rahmen eines KatS Einsatzes oder als Teil einer KatS Einheit erfolgt. Falls ja könnte ich mir durchaus vorstellen dass eine derartige Regelung greifen könnte. Erfolgt die Alarmierung jedoch um Lastspitzen im Regelrettungsdienst abzufangen wird die Sache schon komplizierter...
    Dein letzter Satz, darum gehts mir ;-)

  5. #5
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    Welches Bundesland?

    Für alles, was nicht Feuerwehr oder (echter!) Katastrophenschutz (also festgestellter Katastrophenfall) ist, würde mich eine entsprechende Regelung wundern.

  6. #6
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    Okay,

    dann bekommt die ganze Betrachtung einen etwas anderen Blickwinkel aber wir können ja trotzdem mal versuchen das ganze etwas genauer unter die Lupe zu nehmen ;)

    also wir nehmen mal an es handelt sich um einen RTW einer x-belibigen Hilforganisation (und !nicht! einer Feuerwehr)!

    Sollten die eingesetzten Personen auf diesem RTW *arbeiten*, daher es gibt ein Arbeitsverhältniss (z.B. ein 400 € Aushilfenvertrag oder ein Studentenjob) zwischen den Einsatzkräften und der Hilfsorganisation ist die Lage klar! Dann handelt es sich um eine Nebentätigkeit und Alex22 hat recht, also dein Arbeitgeber muss dir sogar erlauben diese Tätigkeit auszüben.

    Verrichten die Einsatzkräfte ihre Arbeit ehrenamtlich wird die Lage schon schwieiger...
    Ich würde jetzt mal versuchen mir das ganze anhand des Bayrischen Rettungsdienstgesetztes herzuleiten. In diesem wird von der "Organisierten Ersten Hilfe" gesprochen (First Responder Einheiten). Ich denke dieser Fall wäre dann mit einem ehrenamtlichen-HiOrg RTW vergleichbar . Hierzu gibt es einen ganz guten Leitfaden von Bayrischen Ministerium für Inneres:

    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...ersthelfer.pdf

    hier wird in 1.1.2 explizit gesagt dass selbst Feuerwehrangehörige welche eine First Responder Tätigkeit ausüben !keinen! Freistellungsanspruch haben!


    aber , ich bin kein Jurist, daher kann bei euch natürlich auch alles anders sein ;)

  7. #7
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    Ein ehrenamtlich besetzter RTW zur Abdeckung von Spitzen im Regel-RD ist ganz sicher keine "organisierte Erste Hilfe", sondern eben ein Einsatzmittel des Rettungsdienstes.

  8. #8
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ein ehrenamtlich besetzter RTW zur Abdeckung von Spitzen im Regel-RD ist ganz sicher keine "organisierte Erste Hilfe", sondern eben ein Einsatzmittel des Rettungsdienstes.

    naja, darüber lässt sich jetzt streiten ;) Ich denke hier ist erstmal unerheblich ob es ein RTW / KTW / WAI (WasAuchImmer) ist. Es scheint doch wohl so zu sein (@Quattro96 berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege) dass dieses Rettungsmittel nicht Bestandteil des Regelrettungsdienstes ist (sonst wäre es ja nicht vollständig ehrenamtlich) und alarmiert wird wenn zu erwarten ist dass der reguläre Rettungsdienst nicht in ausreichender Zeit (aus medizinischer Sicht, nicht im Bezug auf gesetzliche Hilfsfristen ) an der Einsatzstelle eintrifft.

    Daher kann man die Zeilen aus vorhin genanntem Leitfaden...
    *
    In den letzten Jahren haben sich in zunehmendem Maße Initiativen gegründet, die auf örtlicher Ebene im Vorfeld des Rettungsdienstes organisiert Erste Hilfe leisten. Ziel der Initiativen ist die Verkürzung des soge-nannten therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes. In den örtlichen Ein-richtungen organisierter Erster Hilfe (im Folgenden als Ersthelfergruppen bezeichnet) sind in der Regel Mit-glieder von Hilfsorganisationen und Feuerwehren tätig. Die Ersthelfergruppen werden auch als „First Responder“ oder „Helfer vor Ort“ bezeichnet.
    *
    ... durchaus auf derartige Strukturen anwenden ;)

  9. #9
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    Hallo,

    Rettungsdienst hat nichts mit Feuerwehr oder Katastrophenschutz zu tun.

    Als Arbeitgeber habe ich meinen Mitarbeiter aufgrund der Feuerschutzgesetze im Brandfall freizustellen und aufgrund der Gesetze zum Katastrophenschutz im Katastrophenfall.

    Der Katastrophenfall muß explizit vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt werden.

    Wenn ein THW-Helfer zu einem Unterstützungseinsatz der Feuerwehr gerufen wird entfernt er sich unerlaubt vom Arbeitsplatz. Es ist ja kein Katastrophenfall festgestellt worden.

    Gleiches gilt für ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisationen. SEG-Einsätze sind keine Katastrophe und somit keine Freistellung.

    Und wenn die Feuerwehr Personal für den RTW braucht, ist dies kein Brandfall sondern eine Tätigkeit aufgrund der Rettungsdienstgesetze - somit keine Freistellung von Ehrenamtlichen!

    Wenn ich meinen Mitarbeiter gehen lasse - dann rein freiwillig! Und wenn ich ihm einen Strick draus drehen will, schmeiß ich ihn raus wegen unerlaubtem Entfernen vom Arbeitsplatz.

    Klaus
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  10. #10
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    Zitat Zitat von Jan-Henrik Beitrag anzeigen
    dass dieses Rettungsmittel nicht Bestandteil des Regelrettungsdienstes ist (sonst wäre es ja nicht vollständig ehrenamtlich)
    Erste falsche Annahme.

    und alarmiert wird wenn zu erwarten ist dass der reguläre Rettungsdienst nicht in ausreichender Zeit (aus medizinischer Sicht, nicht im Bezug auf gesetzliche Hilfsfristen ) an der Einsatzstelle eintrifft.
    Zweite falsche Annahme.

    "Hintergrund-RTW" beschreibt in der Regel ein vollwertiges Rettungsmittel, das nicht den bloß Regel-RD als "First Responder" ergänzt, um das therapiefreie Intervall zu verkürzen, sondern Bestandteil dessen ist, um bei Spitzen (Paralleleinsätze) die rettungsdienstliche Versorgung sicherzustellen oder andere Rettungsmittel frei zu machen, wenn z.B. ein RTW längere Zeit zur Eigensicherung an einer Brandstelle benötigt wird.

    First Responder könnte man von jetzt auf gleich ohne Konsequenzen für den Rettungsdienst abschaffen, da diese nur "on top" sind. Hintergrund-Einsatzmittel hingegen kann man nicht einfach abschaffen, da sich der Träger des Rettungsdienstes dann Gedanken machen muss, wie er anderweitig Reserven für die oben beschriebenen Spitzen aufbaut.

  11. #11
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    Zitat Zitat von paffenholz Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Rettungsdienst hat nichts mit Feuerwehr oder Katastrophenschutz zu tun.

    Als Arbeitgeber habe ich meinen Mitarbeiter aufgrund der Feuerschutzgesetze im Brandfall freizustellen und aufgrund der Gesetze zum Katastrophenschutz im Katastrophenfall.

    Der Katastrophenfall muß explizit vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt werden.

    Wenn ein THW-Helfer zu einem Unterstützungseinsatz der Feuerwehr gerufen wird entfernt er sich unerlaubt vom Arbeitsplatz. Es ist ja kein Katastrophenfall festgestellt worden.

    Gleiches gilt für ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisationen. SEG-Einsätze sind keine Katastrophe und somit keine Freistellung.

    Und wenn die Feuerwehr Personal für den RTW braucht, ist dies kein Brandfall sondern eine Tätigkeit aufgrund der Rettungsdienstgesetze - somit keine Freistellung von Ehrenamtlichen!

    Wenn ich meinen Mitarbeiter gehen lasse - dann rein freiwillig! Und wenn ich ihm einen Strick draus drehen will, schmeiß ich ihn raus wegen unerlaubtem Entfernen vom Arbeitsplatz.

    Klaus
    Hört sich plausibel an!
    Wo kann man das nachlesen?
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  12. #12
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Hört sich plausibel an!
    Wo kann man das nachlesen?
    Hallo,

    ergibt sich aus den eindeutigen Formulierungen in den entsprechenden Gesetzestexten, die etwas unterschiedliche aber praktisch gleichlautende Passagen zu Freistellung beinhalten.

    Die Freistellung von Feuerwehrmitgliedern bei Einsatz z.B. P-Klemm erfolgt aufgrund der Feuerwehrgesetze - aber der anschließende Krankentransport ggf. auch mit dem Feuerwehr-RTW erfolgt nach dem Landesrettungsdienstgesetz.

    Und für diese Transportaufgabe gilt nicht das Feuerschutzgesetz, das eine Freistellung regelt.

    Ebenso sind die SEG'en in der Rettungsdienstgesetzen verankert und daher greift hier nicht die Freistellung aufgrund der Katastrophenschutzgesetze.

    Und First Responder gibt es in keinem der Gesetze - also auch keinerlei Möglichkeiten.

    Klaus
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  13. #13
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    Zitat Zitat von Quattro96 Beitrag anzeigen
    Hallo mal eine Frage,

    HiOrg RTW, wird als Hintergrund RTW ca. 2-3x in Monat (beispiel) Alarmiert.
    Nun ist mir zu Ohren gekommen das seit diesem jahr irgendwie das so wie bei der Feuerwehren geregelt wurde das man auch für sowas vom Arbeitgeber Freigestellt werden muss. Gibt es da rechtliche Grundlagen für?

    LG
    Bitte druck dir alle rechtlichen Grundlagen aus, halte diese deinem Chef fordernd unter die Nase, und verpiss dich 2-3 Mal von der Arbeit.

    Ich gebe dir ein Vierteljahr.

  14. #14
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    Hallo
    ich würde einfach mal sagen das steht im FSHG

  15. #15
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    Zitat Zitat von Christians112 Beitrag anzeigen
    Hallo
    ich würde einfach mal sagen das steht im FSHG
    "Einfach mal sagen" ist manchmal eben keine gute Idee ...

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