Im Anschreiben steht:
"Im Rahmen des Bestellverfahrens unter www.digitalfunk-sh.de erhalten Sie eine kalkulatorische
Planungsgröße, um Ihnen eine entsprechende Veranschlagung im
Haushalt zu ermöglichen. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich später aus den
Ausschreibungsergebnissen. Die kalkulatorische Planungsgröße wird nicht die vorgesehene
Förderung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer (§ 30 FAG) berücksichtigen."
Also immer ruhig mit den jungen Pferden...