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Thema: Berechtigung eigenes Funkgerät

  1. #1
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    Berechtigung eigenes Funkgerät

    Nabend,

    mich würde interessieren, ab welcher Funktion/Amt ein 4m Band Gerät "privat" vorgehalten werden darf, und Anspruch auf Nutzung eines eigenen Rufnamens (70er Gruppe) besteht.

    Gibt es eine Funktion, unter der diese Nutzung generell ausgeschlossen ist, oder kann "jeder" eine Genehmigung beantragen? Ich habe da was im Kopf von "GBM aufwärts".

    Bundesland ist Niedersachsen.

  2. #2
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    KBN LNA sonstiges Führungspersonal aber eigentlich sagen die Rufnamen ja schon was über die Funktion aus oder ?
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

  3. #3
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    Bei uns in Franken hat der KBR einen roten Dienstwagen,ausgestattet mit Funk und offener SoSi Anlage.
    Die KBM haben Funk und verdeckte SoSi Anlage im Privat KfZ.
    Darunter haben sie keinen Funk.
    Lerne aus den Fehlern anderer,das Leben ist zu kurz um jeden Fehler selbst zu machen!!

  4. #4
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    ... bei uns auch !!!

    Zitat Zitat von Firetrucker Beitrag anzeigen
    Bei uns in Franken hat der KBR einen roten Dienstwagen,ausgestattet mit Funk und offener SoSi Anlage.
    Die KBM haben Funk und verdeckte SoSi Anlage im Privat KfZ.
    Darunter haben sie keinen Funk.
    Bei uns in Oberbayern (Bereich der ILS Traunstein) ist es das selbe in grün

  5. #5
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    Heißt, wie ist rechtlich ein "Wehrführer"/"Kommandant"/hier: "Ortsbrandmeister" mit FuG13 zu sehen, der mit eigenem Rufnamen auf wichtige Hose tut?

  6. #6
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    Kommandant auf 4 Meter Handquetsche bezeichnet man laut BOS Richtlinien in Bayern als 8/1 bzw. 2 Kommandant als 8/2.

    Also immer Florian (Ortsname) 8/1 oder 8/2.
    Heavy Rescue Team Abensberg

    ----PARATECH----

  7. #7
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    Zitat Zitat von Auke112 Beitrag anzeigen
    Kommandant auf 4 Meter Handquetsche bezeichnet man laut BOS Richtlinien in Bayern als 8/1 bzw. 2 Kommandant als 8/2.

    Also immer Florian (Ortsname) 8/1 oder 8/2.
    Servus!

    OT:
    Das ist nicht ganz richtig, denn nach gültigem IMS vom 11.05.2006 gibt es in Bayern keinen "8/2", sondern nur den "8/1".
    Aber es ging hier ja um Niedersachsen, nicht um Bayern...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
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    In Niedersachsen ist es so, dass jeder einen Rufnamen auf dem Dienstweg beantragen kann.

    Also "Fußvolk" über OrtsBM --> Stadt-/GemeindeBM --> AbschnittBM --> KreisBM --> Leitstelle --> Sachbearbeiter FW des Kreises (der erste Hauptamtliche in der Aufzählung...),

    Jede höhere Stelle bearbeitet den Antrag und - wenn sie ihn genehmigt - leitet ihn weiter. Wenn auch der Sachbearbeiter zustimmt geht der Antrag zurück zur Lst und die vergibt den Rufnamen.

    IdR. wird aber unter Stadt-/Gemeinde-BM der Antrag kassiert / abgelehnt.
    Einzelne Stadt-/Gemeinde-BM mit größerem Bereich / hohen Einsatzzahlen können ggf. einen eigenen Rufnamen als Sondergenehmigung bekommen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    In Niedersachsen ist es so, dass jeder einen Rufnamen auf dem Dienstweg beantragen kann.

    Also "Fußvolk" über OrtsBM --> Stadt-/GemeindeBM --> AbschnittBM --> KreisBM --> Leitstelle --> Sachbearbeiter FW des Kreises (der erste Hauptamtliche in der Aufzählung...),

    Jede höhere Stelle bearbeitet den Antrag und - wenn sie ihn genehmigt - leitet ihn weiter. Wenn auch der Sachbearbeiter zustimmt geht der Antrag zurück zur Lst und die vergibt den Rufnamen.

    IdR. wird aber unter Stadt-/Gemeinde-BM der Antrag kassiert / abgelehnt.
    Einzelne Stadt-/Gemeinde-BM mit größerem Bereich / hohen Einsatzzahlen können ggf. einen eigenen Rufnamen als Sondergenehmigung bekommen.
    Nur mal interessehalber:
    Worauf beruht Dein Kenntnisstand? Wo kann man das nachlesen?

    MfG Poli

  10. #10
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    Der Kenntnisstand stammt aus einem Gesprächen mit 1. dem Sachbearbeiter der Region Hannover und 2. dem LMI-Nds. Nachlesen leider nicht, waren Gespräche / direkte Nachfragen "interesehalber" wegen evtl. Beantragung von zwei Rufnamen in zwei Städten für FR/zbV.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
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    Schade...

    ..., dass man diese Äußerung in keiner Weise nachlesen kann.

    Fakt ist, meiner Meinung nach, dass man mit derartigen Aussagen wenig bis gar nichts anfangen kann.

    Nach den zur Zeit gültigen OPTA-Regelungen für das Land Niedersachsen ist ein eigenständiger "Funkrufname" lediglich bis zum selbstständigen Gruppen- bzw. selbstständigen Truppfüher (-in) möglich. Darunter sieht die Regelung keine weiteren Möglichkeiten vor.

    In "meiner" Einheit ist es wie folgt gelöst:

    Leiter der Einheit: ..-01-1
    stellv. Ltr./Ltr. Fernmeldezentrale: ..-02-1
    Gruppenführer Funkgruppe: ..-09-1
    Truppführer ELW2: ..-09-12
    Truppführer SoKfzTEL ..-09-14
    Gruppenfüher Fernsprechbau ..-09-2

    @MeisterH:

    Mach Dich bitte gedanklich frei von den 70er-Kennungen. Die sind mit Einführung Tetra erledigt.

    Ortsbrandmeister z.B. bekommen nach jetzigem Stand immer die Endung ..-01-1!

    Nachlesen kannst Du das unter http://www.nds-voris.de/jportal/port...rue#focuspoint

    MfG Poli
    Geändert von Poli (05.08.2012 um 10:02 Uhr) Grund: Tipfehlerteufel

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