Nabend,

mich würde interessieren, ab welcher Funktion/Amt ein 4m Band Gerät "privat" vorgehalten werden darf, und Anspruch auf Nutzung eines eigenen Rufnamens (70er Gruppe) besteht.

Gibt es eine Funktion, unter der diese Nutzung generell ausgeschlossen ist, oder kann "jeder" eine Genehmigung beantragen? Ich habe da was im Kopf von "GBM aufwärts".

Bundesland ist Niedersachsen.