Zitat Zitat von Thors Hammer Beitrag anzeigen
Hallo Community.

Ich habe kürzlich mit ein paar Kollegen über die Verwendung von Funkgeräten auf nicht zugewiesenen Frequenzen diskutiert. Dabei haben wir mal die folgende Situation durchgespielt:

Ich habe mit meinem PKW auf dem Heimweg um kurz vor 23 Uhr auf einer wenig befahrenden Landstraße einen Verkehrsunfall und kann mich aus meinem Fahrzeug nicht ohne fremde Hilfe befreien. Um den Notruf abzusetzen, würde ich nun im Normalfall mein Mobiltelefon benutzen, welches ich aber in der Firma vergessen habe. Ich habe lediglich Zugriff auf ein Handfunkgerät für den Amateurfunkdienst, mit dem ich eigentlich nur die PMR und Freenet Frequenzen nutze. In diesem Handfunkgerät sind aber auch BOS Frequenzen und Amateurfunkfrequenzen (Relais der Umgebung) gespeichert. Ich setzte in meiner Not nun einen Notruf über eines der Amateurfunkrelais bzw. den BOS-Funkkanal der örtlichen Feuerwehr ab. Ein Amateurfunkzeugnis besitze ich nicht und zur Teilnahme am BOS Funk bin ich auch nicht berechtigt.

Mit meiner Vorgehensweise habe ich eine Ordnungswidrigkeit begangen. Soviel ist klar. Was mich nun interessieren würde: Würde diese Ordnungswidirigkeit verfolgt, könnte ich mich dann Aufgrund meiner Notsituation unter Umständen auf den § 34 (Rechtfertigender Notstand) berufen?

Vielleicht findet sich hier im Forum ja ein User, der dazu eine Aussage treffen kann.

Gruß, Alex
Ich meine auch das ich schonmal irgendwo gelesen habe das es in diesem Falle "In Ordnung " geht das Fug auf den Frequenzen zu nutzen, und ich nichts zu befürchten habe...

Mal gespannt wie die Spezi`s Antworten!