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Thema: "Schnupperkurs" für AGT-Neulinge möglich?

  1. #1
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    Geändert von überhose (26.07.2008 um 16:14 Uhr)

  2. #2
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    Ob das gegen Vorschriften verstößt weiß ich nicht - aber wo kein Kläger, da kein Richter!

    Bei uns wird bei "Trockenübungen" auch nicht immer drauf geachtet ob beide im Trupp AGTs sind - einer ist aber schon pflicht! Natürlich nur wenn sie nach G26.3 tauglich sind...

  3. #3
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    Mhhhhhm, mit der maske aufsetzen währe ich vorsichtig. Haben die den schon die G26? Wenn sie sie noch net haben hätte ich Bedenken wegen dem Wiederstand beim Ausatmen. Net das doch einer viel. ein gesundheitliches, bisher noch net entdecktes Problem hat.

    Gerät anlegen und ohne Maske das machen wir auch hin und wieder bei Neulingen. Aber mit Maske war uns bisher immer zu unsicher.

  4. #4
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    Also ich denke jetzt mal (leider kenne ich den genauen Wortlaut der Vorschrift nicht auswendig und Bayern is ja eh wieder anders...) das es dann ohne Maske definitif keine Schwierigkeiten geben sollte. Währe ja das gleiche wie wenn man jemanden mit einem Rettungsrucksack reingehen lassen würde.

    Mit Maske wenn etwas passiert....also soweit ich mich erinnere hat der Typ von Dräger mal was zu uns gesagt von wegen ner "Packungsbeilage für die Maske" (sowas wie ein Merkblatt) in dem vermerkt ist, dass nur eingewiesene Personen mit entsprechender Ausbildung diese Gerätschaften verwenden dürfen. Aber kann dir leider keine genaue Textstelle sagen. Mein Bauchgefühl sacht mir, lass sie es mit dem Gerät mal ausprobieren, aber mit der Maske lieber net. Dann biste meines Erachtens 100% auf der sicheren Seite.

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose
    Nun kam die Frage auf, ob wir ihnen die Möglichkeit geben können, schonmal im Voraus ein wenig die Arbeit eines AGT am eigenen Leib erfahren zu können.
    Eine herrvoragende Idee, hatte ich auch ....

    Zitat Zitat von überhose
    Daher die Idee: Bei der nächsten Übung am Standort, kriegen einige dieser Jungs einen erfahrenen AGT an die Seite gestellt. Sie sollen ebenfalls PA's und Maske anlegen, jedoch wird bei ihnen der LA nicht angeschlossen.
    Warum nicht den LA anschliessen? Ich finde es mit LA deutlich einfacher als ohne LA.
    Zitat Zitat von überhose
    Seh ich das richtig, dass wir bei dieser Vorgehensweise mit keiner Vorschrift in Konflikt kommen?
    FM(SB) über 18?
    26.3. Vorhanden?
    Stresscode vereinbart?
    Kurzunterweisung?

    kein Problem ..


    IMO sollte wenigstens geschulterter PA schnellstmöglich und so oft wie möglich beübt werden ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
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    Hallo!

    Voraussetzungen für den Atemschutzgeräteträger sind:

    - mindestens 18 Jahre

    - Tauglickeitsuntersuchung nach G26

    - Ausbildung Truppmann 1

    - Ausbildung ATS-Träger

    - kein Bartträger

    Der Lungenautomat darf nicht nach einer kurzunterweisung angelegt werden, sondern Bedarf der Ausbildung zum AGT-Träger!

    Aber so wie ihr das handhabt, Überhose, ist das in Ordnung.
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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    (Meister)
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  7. #7
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    @Überhose
    Tschuldige bitte dass ich Dich nicht mit Paragraphen überhäuft habe.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle
    Der Lungenautomat darf nicht nach einer kurzunterweisung angelegt werden, sondern Bedarf der Ausbildung zum AGT-Träger!

    Warum ?
    Erklärs mir
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #9
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    Hallo,

    ich war letztens auf dem TdoT einer (großen!) freiwilligen Feuerwehr. Dort war es interessierten feuerwehrfremden passanten möglich, mit angeschlossenem PA rumzulaufen.

    Ich habe dann einen wichtig aussehenden Herren von der rotigen FF gefragt ob dies so ok ist, woraufhin er mir das bestätigte.

    In wie weit ist sowas denn vertretbar?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Max K.
    Hallo,

    In wie weit ist sowas denn vertretbar?
    Meiner Meinung gar nicht.... aber es gibt halt welche die meinen sowas zu machen.
    Ich finde es auch nicht gut das bei unserem Girls-Day die mit PA und Dicker Jacke den Schlauturm hoch rennen, denn sowas darf die JF nicht.....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose
    Bei ND-Geräten?
    das letzte ND Geräte hatte ich 199x an, sorry

    aber bei der BW darf man vom ersten Tag an auch ohne G 26 mit Maske rumlaufen
    Zitat Zitat von Florian Feuerbär
    Ich finde es auch nicht gut das bei unserem Girls-Day die mit PA und Dicker Jacke den Schlauturm hoch rennen, denn sowas darf die JF nicht....
    was darf die JF nicht?
    Wo steht das ?
    Und der Girlsday ist keine JF Übung

    Merke: Life is not a Kuscheldecke ...
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  12. #12
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    Also sofern die G26.3 schon durchgeführt ist, sollte es überhaupt kein Problem sein die Maske aufzusetzen.

    Privat gesehen ist das sehr wohl zu vertreten das sich jemand ein PA besorgt und selbst damit durch nen Brandcontainer geht.
    Die G26.3 zb ist eine ARBEITSmedizinische Untersuchung, diese hat überhaupt keine Relevanz was ich in meiner Freizeit mache.
    Die Feuerwehr hat sich nur an die Arbeitsmedizinischen Grundsätze gehängt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Weils die Direktion nicht erlaubt?
    Vergleichen wir die JF, die natürlich nicht ohne Unterricht wenn dann das Dingen aufsetzten dürfe mit Leuten ohne Kenntnis? Wenn ich es bei der JF nicht darf, wieso dürfen es dann 14-15j Mädels, ok auch 16j, die keine Ahnung von nix haben? Nur weil die Frauen sind?
    Irgednwie versteh ich sowas alles nicht. Ich kann meine Kids auch so genug beschäftigen und tolle Übungen durchführen. Und dafür kann ich auch Papdinger in alte leere Gestelle machen zur not... ohne Maske.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  14. #14
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Wenn ich es bei der JF nicht darf, wieso dürfen es dann 14-15j Mädels, ok auch 16j, die keine Ahnung von nix haben? Nur weil die Frauen sind?
    Hab ich doch grad geschrieben ... (Jugend)Feuerwehr muß sich an die entsprechenden Richtlinien halten, eben auch an die Arbeitsmedizinischen Grundsätze.
    Privatpersonen (GirlsDay) können machen was sie wollen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Alex22
    Privatpersonen (GirlsDay) können machen was sie wollen.
    Echt? Gut! Nächstes mal lasse ich mir was dolles für die Damen einfallen.... ich berufe mich dann auf dein "können machen was sie wollen" ;)

    Ein Schelm wer nun dabei was pöses denkt ;)
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