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Thema: Dringend! Auf Einsatzfahrt mit zivilem PKW angehalten

  1. #1
    Schütti112 Gast

    Dringend! Auf Einsatzfahrt mit zivilem PKW angehalten

    Moin!
    Ich bin heute mit meinem zivilen PKW auf dem Weg zu einem Wohnungsbrand, wie ich zugeben muss, auch etwas schneller, gewesen, als ich von einem Videowagen der Polizei angehalten wurde.
    Ich bin außerorts mit 129 km/h gemessen worden und leider noch in der Probezeit, was, soweit ich weiß, eine Nachschulung zur Folge hat.
    Kann mir jemand sagen, ob ich irgendwelche Chancen habe, mich davon freizusprechen, weil ich ja auch als Privat PKW gewisse Sonderrechte besitze, oder?
    Das ganze war auf dem Weg aus einer Nachbarstadt in den ca. 16km entfernten Heimatort.
    Hoffentlich könnt ihr mir schnell helfen, damit ich den Bußgeldbescheid, der ja wohl bald ins Haus flattern wird, anfechten kann.

    Mfg Schütti

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    268
    lass dir von deinem Kommandanten eine Bestätigung für den Einsatz mit Datum und Uhrzeit anfertigen, und leg widerspruch ein.

    Weil 129 ausserhalb geschlossener Ortschaft ist bei Wohnhausbrand tagsüber bei Personalmangel meiner ansicht nach gerechtfertigt.



    Hast du gleich mitgeteilt das du auf dem Weg zum Einsatz bist?

    Geh mit der Bestätigung gleich zur nächsten Dienstelle und versuchs es über den kleinen Dienstweg zu klären. Wenn erst mal ein Busgeldbescheid draussen ist ist es schwerer ihn zu stoppen.
    Geändert von duesi (05.03.2003 um 14:46 Uhr)

  3. #3
    Schütti112 Gast
    Danke für die schnelle Antwort!
    Mit der Bescheinigung sollte es kein Problem geben, zur Not können die ja noch auf der Leitstelle nachfragen.
    Ich habe gleich Bescheid gesagt und hatte auch ein "Feuerwehr im Einsatz"-Schild an der Windschutzscheibe.

    Mfg Schütt

  4. #4
    Aircell Gast
    muss ma gucken, hab irgendwo ma nen Gesetzesauszug gehabt, der besagt, dass man AUF EIGENE GEFAHR die StVO ÜBERTRETEN darf... was heißt, du darfst schnell fahren aber wenn was passiert, bist du der Ar...! daruas resultiert meiner Meinung nach auch, dass man eigentlich nicht bestraft werden dürfte. wenn ich den noch finde post ich den mal hier!

  5. #5
    Schütti112 Gast
    Das ist super! Danke.
    Ich hab eben mal auf der zuständigen Polizei-Station angerufen, aber die haben mir mitgeteilt, dass ich das Schreiben für die anhörung abwarten soll und dann kann ich erst widerspruch einlegen. Wäre echt super, wenn ich dann einen solchen Gesetzesauszug habe, dann wäre ich ja schonmal im Vorteil.

    Mfg schütti

  6. #6
    Aircell Gast
    die Seite http://www.dr-fehn-net.de/Verkehrssonderrechte.htm beschäftigt sich mit dem Thema, ist aber nicht dass, was ich meinte! Bin weiter auf der Suche! Bei ca. 500 Einträgen in den Favoriten unter der Rubrik "Feuerwehr" dauert das nen moment! ;-)

    des weiteren gibt es ein sehr gutes Büchlein namens "Der Führer durch die Sonderrechte" im Shop unter Diverses beim Feuerwehrmagazin (www.feuerwehrmagazin.de), welches ich dir empfehlen kann! Hatte das auch mal sind Gesetzesausschnitte drin und so, finde es leider ned mehr!

    hast ned so ne "Feuerwehr im Einsatz" Plakette vom DFV oder sowas, was auf dem "Passfoto" zu sehen ist?
    Geändert von Aircell (05.03.2003 um 15:15 Uhr)

  7. #7
    Schütti112 Gast
    Das Schild ist aus gelbem Kunstoff mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz", sowas wie das gelbe Aufstelldach, was es bei vielen Feuerwehr-Ausrüstern zu kaufen gibt.
    Ich hab das eigentlich nur, um die Leute vor mir drauf Aufmerksam zu machen, dass ich es eilig habe.
    Gruß Schütti

  8. #8
    Aircell Gast
    Sieht man das auf dem Bild? Dann hast da schon mal wieder en Argument. Plus den Schrieb vom Wehrführer/Kommandant... müsstest du eigentlich gute chanchen haben...

  9. #9
    Schütti112 Gast
    Ich weiß nicht welches Bild du meinst, wahrscheinlich das vom Viedeowagen. Nein, leider nicht, er hat mich nur von hinten gefilmt. Der Beamte hat das zwar gesehen, aber ich habe leider keine Beweise dafür.
    Ich habe eben mit einem Polizeibeamten am Telefon gesprochen, aber der meinte, dass es sehr schwierig sei, dagegen Einspruch zu erheben und zu gewinnen.
    Geändert von Schütti112 (05.03.2003 um 15:25 Uhr)

  10. #10
    Registriert seit
    24.07.2002
    Beiträge
    337
    Hallo,

    auf dem Bild wird man das Schild wohl sicher net sehen, denn wenn er von einem Videowagen gefilmt wurde, dann doch sicher von hinten.

    Mein Frage wäre: Wie lange (wieviele Minuten) nach dem Alarm warst du unterwegs? Warst du auf dem Weg zu Unterkunft oder zum Einsatzort? Wenn auf dem Weg zum Einsatzort, warum dann mit deinem Privatwagen?

    Gruß, Matze

  11. #11
    Schütti112 Gast
    Also Alarmierung war um 11.06 Uhr heute morgen. So gegen 11.25 Uhr wurde ich auf ca. halber Strecke angehalten (Der Stadtverkehr ließ keine schnellere Zeit zu. Ich war auf dem Weg zum Einsatzort, weil ich über Funk schon gehört hatte, wo ich hin muss. Ich habe immer eine Feuerwehrjacke im Auto für solche Fälle.

  12. #12
    Aircell Gast
    achsoooooo das war mein Fehler, Sorry! Hab Videowagen mit "Blitzer" verwechselt..... okok ihr habt ja recht ;-)

  13. #13
    Registriert seit
    07.01.2002
    Beiträge
    659
    Hi,

    was haben denn die Beamten vor Ort gesagt als sie dich angehalten haben? Meisten lassen sie doch so etwas gleich fallen und unterstützen dann die Kameraden noch. So ist das bei uns jedenfalls.
    Oder hab ich das jetzt hier überlesen?


    Holger

  14. #14
    Schütti112 Gast
    Unsere Dorfsheriffs lassen das normal auch durchgehen, aber dieser Beamte war leider kein Feuerwehr-Freund, sondern meinte nur dass ich mit meiner Fahrweise nur andere gefährden würde. Das kann ich leider nicht verstehen, weil die Straße vor mir komplett frei war (zumindest in der Zeit, als ich gefilmt wurde) und außerdem war die Straße trocken und so. Es bestand also keinerlei Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer.

    Schade dass es Polizeibeamte gibt, denen es wichtiger ist, Helfer mit Geldstrafen und Punkten in Flensburg und eventuell einer Nachschulung zu belasten, als dass anderen Menschen, die wirklich in einer Notlage sind, in diesem Fall ein Wohnungsbrand, Hilfe zukommen zu lassen.
    Aber so ist ja halt unser Staatssystem, kein Stück flexibel!

  15. #15
    firewarrior Gast
    Aber durch die Aufnahmen des Viedeowagens sollte doch zu erkennen sein, daß du keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet hast.

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