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Thema: Dringend! Auf Einsatzfahrt mit zivilem PKW angehalten

  1. #46
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    10.12.2001
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    411
    Hallo!

    Ich kann mich dir nur anschließen @ King Salomon!
    Unser Ort ist auch bis auf die Bundesstraße eine reine 30 Zone, ich brauch zwar nur einmal stolpern um zur Wache zukommen, aber wenn die anderen nicht mit hocher Geschwindigkeit ( bei allen so um die 60 ) würden wir unsere Ausrückezeiten von maximal 5min nicht einhalten können. Die wären dann bei ca. 10 - 15 min! Ich bin auch noch in der Probezeit und zum Glück hatte ich noch nicht den Fall das ich mit dem Auto zur Wache musste aber ich würde mich auch wie jeder andere bemühen so schnell, vorallem aber SICHER, wie möglich zur Wache zufahren!

    MfG
    Dennis
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  2. #47
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    @all

    Hallo,

    also ich muß mich dem Standpunkt von BLAULIX und SEG-Berteuung anschließen. Denn wenn man einen Anfahrtsweg von 16Km oder mehr hat, ist es für mich persönlich nicht wichtig, wie schnell ich zur Wache/Einstzstelle fahre. Ich fahr grundsätzlich bei einem Einsatz nie schneller als 10 km/h über die Höchstgeschwindigkeit, denn ich habe schon ein paar Kollegen gesehen die zur Einsatzstelle/Wache "geflogen" sind, und die haben meistens "die Kurve" nicht bekommen, oder sind über das Ziel hinausgeschossen. Wenn ich sagen wir mal 15km von einer Einsatzstelle entfernt bin (Freunde, Feier etc.) dann überlege ich mir erstmal ob es sich überhaupt lohnt dorthin zu fahren. Und wenn ich dann fahre, fahre ich nicht wie ein Rekordjäger nach der Schallmauer. Denn was nützt es mir denn so schnell zu fahren? Das gibt erstens nur Streß bei der Anfahrt, man ist Aufgeregt, und das schlimmste ist, das man noch vorrausschauender Fahren muß, damit man die fehler anderer Verkehrsteilehmer früher erkennt. Und wenn man sich entschließ erst nach 20min. loszufahren, wäre es doch besser man ruft vorher erstmal auf der Wache an und fragt nach ob es sich überhaupt noch lohnt zur Wache zu fahren. Sich persönlich sage mir: " Lieber 5min. später ankommen, dafür aber auch Gesund!" Denn wie Schütti112 sagt das er 16km entfernt war, würde ich sowiso nicht "Pin" geben, da ich sowiso weiß das die anderen Kollegen schon längst vor Ort sind, und schon bei den Löscharbeiten sind. Ich bin wirklich ein langsamer Fahrer da ich wie gesagt Kollegen gesehen habe die sich auf der Anfahrt zur Wache/Einsatzstelle selbst "zerschossen" haben. Und es hat genau so angefangen. Es brauch doch nur etwas unvorhergesehenes passieren, was dich zum plötzlichen und starkem Bremsen zwingt -> Schleudern -> Graben -> Verletzt -> oder gar "Hops" ?? Muß das sein?

    Naja wie dem auch sein ich PERÖNLICH stehe VOLL und GANZ hinter BLAULIX und SEG-BETREUUNG.

    In diesem Sinne

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
    Nachrichtentechnik Erich Rinne
    Oppermann-Telekom
    Joachim´s BOS-Tool
    Einsatzfahrzeuge auf Einsatzfahrt

    Spende für mich im FW-Manager

    Fachlich gebildete Personen könnten fachliche Stellungsnahmen zu meinen
    posting machen.

  3. #48
    KugelFish Gast
    Hallöchen,

    so jetzt muss ich meinen Senf auch mal dazu abgeben, nachdem ich hier sehr interessiert mitgelesen habe.

    Ich persönlich habe hier meinen inneren Reichsparteitag wenn es um dieses Thema geht und auf die Frage ob sich Schütti schuldhaft verhalten hat antworte ich mal mit: Jein.

    Ich kann beide Standpunkte die hier geäussert wurde sehr wohl verstehen und irgendwie sind beide im Recht.

    Zu Schütti: An dieser Stelle muss ich ihn mal ein wenig in Schutz nehmen. Er hat zwar ganz klar die Geschwindigkeit übertreten, aber ich persönlich finde 129 auf einer, so wie ich das verstehe gut ausgebauten übersichtlichen Landstraße auf der 100 erlaubt sind, nicht verwerflich. Mal ehrlich wieviele von Euch fahren denn auf Strecken die man "kennt" (Weg zur Arbeit etc. die man fast jeden Tag fährt) immer genau wie es die Beschilderung zulässt? Ich persönlich fahre auf meinen "Heimatstrecken" auch ohne Alarm schon mal 10km/h zuviel (was nicht heissen soll IMMER und was auch nicht heissen soll ich gefährde damit jemanden), aber auch nur wenn es die Situation zulässt. Wer fährt denn auf der Autobahn wenn 100 aufgeschildert ist immer genau 100? Ohne jemanden hier angreifen zu wollen, kann ich aus meiner Erfahrung als Beifahrer sagen: die wenigsten. Da sind immer mal zwischen 10 und 20 km/h "drin". Ob das nun legitim ist will ich hier garnicht weiter erörtern. Es ist nicht rechtens, ganz klar, aber es wird trotzdem gemacht.
    Daher bin ich nicht der Meinung er habe sich fahrlässig oder gar vorsätzlich verhalten. Er hat seiner Kenntnis nach Sonderrechte gem. § 35 StVO, diese erlauben ihm mäßige Geschwindigkeitsübertretungen und eben diese hat er in Anspruch genommen.

    Wie das die Richter sehen bleibt abzuwarten, da in diesem Fall die Umstände der zeitlichen Verzögerung und der räumlichen Entfernung erschwerdend hinzukommen. Für ihn persönlich, der er die örtlichen Gegebenheiten kennt (personelle Unterbesetzung tagsüber etc..), somit trotzdem die Fahrt gerechtfertigt und er selbst war sich in dieser Situation keiner Schuld bewusst (§ 11 OWiG).

    Soviel erstmal zum konkreten Fall.

    ABER...

    Die Frage ob solch eine Fahrt gerechtfertigt sei wird hier des öfteren aufgworfen. Wie soll ein FW-Angehöriger sowas denn vorher wissen? Wer weiss schon vorher ob ein Brand sich tatsächlich als Brand herausstellt oder ob tatsächlich 40 Feuerwehleute vor Ort sind oder eben nur 15. Solche Sachen kann man vorher nie wissen und wir haben eben nur extrem wenig Zeit unserer Entscheidung zu finden. Hinterher ist man immer schlauer... oder so war das doch....


    Und nun mal zur Gegenseite:

    Ich habe in meiner Zeit bei FW und RD einiges an Alarmfahrten hinter mir, sowohl mit dem Privat-PKW als auch mit dem Einsatzfahrzeug.
    Dabei kam es auch leider schon zu Unfällen aus denen ich allerdings auch meine Lehren gezogen habe.
    Es waren 3 Unfälle die jeweils auf der Anfahrt zum GH entstanden sind. Damals war meine Fahrweise auch etwas wilder (was das auf keinen Fall entschuldigen soll).
    Beim ersten mal wurde mir die Vorfahrt genommen und ich prallte mit ebendiesem Verkehrsteilnehmer zusammen. Obwohl er eindeutig nicht im Recht war beharrte er darauf ich sei Schuld. Wir mussten also die Polizei bemühen, die den Fall als eindeutig einstufte und ihm auch noch ein Bußgeldverfahren zu gute kommen ließ. Trotzdem dumme Situation, denn mein Auto war erstmal kaputt, er musste den Schaden zwar bezahlen, aber ist trotzdem blöd. Ausserdem war der Einsatz somit für mich gelaufen, da ich ja auf die Polizei warten musste.
    Das zweite mal war irgendwie auch nicht meine Schuld aber dennoch irgendwie vermeidbar. Vor meinem Haus ist eine Bushaltestelle und dort stand ein Bus der Fahrgäste aufnahm als ich losfuhr. Ich überholte den dort stehenden Bus und er fuhr just in diesem moment los, bemerkte mich und drängt mich vorsätzlich ab obwohl er hätte bequem hätte losfahren können ohne, dass wir uns in die quere gekommen wären. Schaden eine kaputte Lampe am Bus, bei mir nichts da ich ihn mit dem Reifen traf. Auch blöd.
    Und der letzte der mir wirklich die Augen geöffnet hat! Ich kam vom Dienst zurück und war auf der Heimfahrt, als ich am Ortseingang den Alarm erhielt und weiter zu GH fuhr. Dabei musste ich über eine beampelte Kreuzung die in diesem moment auf Rot sprung. Ich weiss bis heute nicht welcher Teufel mich da geritten hat, aber ich fuhr trotzdem in die Kreuzung ein (es war mittags und es ist eine vielbefahrene Hauptverkehrachse)... das ende kann man sich denken...
    Auto totalschaden (konnte ich dann selbst bezahlen), anderes Auto auch fast. Die Polizei die zufällig vorbei kam, rat mir kulanterweise mich direkt mit dem Unfallgegner zu einigen denn sonst hätte ich meinen Lappen direkt abgeben können.... Ganz besch****ne Situation

    Seither gehöre ich auch zu dem gemäßigten Fahrern und wundere mich manchmal wie "schlimm" ich doch gefahren bin, wenn gepiept hat...
    Ich nehme zwar immernoch Sonderrechte in Anspruch aber man man muss immer an die anderen Verkehrsteilnehmer denken die nichts von eben diesen Rechten wissen (auch ein Dachaufsetzer hilft da nicht viel). Rücksicht und vor allem VORSICHT sind hier zwingend erforderlich.
    Das sollte man immer bedenken wenn man sich in gang setzt um anderen zu helfen, denn wenn man nicht an der E-Stelle ankommt ist niemandem geholfen...


    So war jetzt alles ein wenig viel, aber mir war grad nach tippen ;)
    Vielleicht profitiert ja der ein oder andere von meinen Erfahrungen und erspart sich oben genanntes.

    Noch etwas um Schütti ein wenig Mut zu machen.
    Ich bin auf der Fahrt zum SEG Alarm auch einmal an 3 Ampeln in Folge bei Rot geblitz worden (Es war nachts um 2 h und die Straßen waren absolut leer und eine Gefährdung Anderer war ABSOLUT ausgeschlossen) und die Ordnungsbehörde hat das Verfahren eingestellt, da die Geschwindigkeit auf den Bildern zu erkennen war und zu erkennen war, dass mit äusserster Vorsicht vorgegangen wurde. Ich hätte durchaus dabei meinen Führerschein verlieren können.
    Ich hoffe der Richter sieht das in deinem Fall ähnlich und lässt äusserste Milde walten.

    Ich denke die ganze jetzige Situation wird die Lehre genug sein in Zukunft über Deinen Fahrstil genauer nachzudenken. Da benötigt es keiner Moralapostel mehr ;-)
    So war zumindest bei mir.

    Beste Grüsse
    Fishy

  4. #49
    Schütti112 Gast
    Moin!

    @Blaulix:
    Ich stimme dir bei deinem Beitrag diesmal voll zu. Ich hab daraus gelernt, und hoffe auch das andere daraus lernen. Mal sehen, wie das Ganze ausgeht.

    @KugelFish:
    Da hast du ja ganzschön was durchgemacht! Ich denke, dass mir noch relativ früh die Augen geöffnet wurden, aber mal sehen, welches Ende das nimmt!

    Mfg Schütti

  5. #50
    tobi_firefighter_agb Gast

    zur Info...

    habe ich gerade im Internet gefunden.
    Vielleicht hilft dir das weiter:

    Gruß
    tobi

    Jede Minute zählt!

    Darf man bei der Fahrt ins Feuerwehrhaus nach einem Alarm schneller fahren oder nicht? Darüber wird oft und ausführlich diskutiert - besonders Außenstehende wollen wollen hier gerne mitreden ob man darf oder nicht. Wie es tatsächlich ist und was man beachten muss steht hier.

    Samstag, es ist 11:17. Ich komme gerade aus der Tiefgarage. Kurz vor der Haustür passiert es dann: Schleife 3 wird ausge-löst: "Eilige Wohnungsöffnung für das Rote Kreuz, Hilflose Person". Die Einkäufe vor der Tür stehen gelassen, ab ins Auto, Dachaufsetzer drauf und mit 85 km/h Richtung Gerätehaus. Ich muss dazusagen das kein Verkehr war, die Straße ist breit, gerade und übersichtlich. Die Leute schütteln den Kopf und machen den "Scheibenwischer" so nach dem Motto - so ein Vollidiot. Was wäre wenn das Blitzer-Mobil in der Straße stünde? Was sagt das Recht dazu?

    Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied das Angehörigen der Feuerwehr bei einem Alarm, bereits auf der Fahrt ins Feuerwehrhaus im privaten PKW Sonderrechte zustehen. Das heisst unter Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteil-nehmer sind maßvolle Geschwindigkeitsverstöße statthaft. Jedoch muss man wissen: Sollte es zu einem Unfall kommen ist der Einsatz, mag er noch so wichtig sein, für den Unfallfahrer "gestorben". Man hat anzuhalten und die Versicherungsdaten, Adressen, auszutauschen also alles in die Wege zuleiten. Sollte trotzdem weitergefahren werden dann macht man sich nach dem Tatbestand der Fahrerflucht strafbar und kann massiv belangt werden!

  6. #51
    Toxic Gast
    Moin erst mal,

    jetzt gehen wir da ganze mal statistisch an
    Nur mal davon ausgangen du wärest die ganze zeit so schnell gefahren über die gesamten 16km weist du was du durch diese 29 km/h a zeit gespart hättest? nanana (ich habs ausgerechnet)

    ca. 130 sekunden ersparniss

    deine fahrziet hätte bei konstanten 100km/h 576 Sekunden gedauert

    bei konstanten 129 km/h hätte es 446 Sekunden gedauert
    die diferenz ergibt das zeitersparnis von knapp 2 minuten.

    jetzt magst du vielleicht noch denken 2 min dafür lohnt es sich. aber wie lange bist du wirklich 129 gefahren doch von den 16km warscheinlichnicht mal annähernd die hälfte wegen ortschaften und städten, d.h. dein zeitersparniss geht drastisch nach unten.

    Jetzt vergleichen wir das ganze mal mit dem Anhalteweg.
    bei 100km/h wäre er nach der Fahrschulformel genau 130m Lang
    bei 129km/h waären dass schon gnaze 205,1m
    die differenz wäre also genau 75,1 Meter. Falls du nicht mehr weist wie viel das ist dann kannste das ja mal mit schritten abgehen du wirst erstaunt sein wie weit 75meter sein können.

    und jett überlege dir bitte mal ganz ehrlich wären dir diese 2 min es wert gewesen wenn du jemanden in diesen 75metern tot gefahren hättest. wohl kaum.

    wenn wir mal anhalteweg eines 50und 70 fahrenden autos vergleichen würden, dann hätte das 70 fahrende fahrzeug an der der stelle wo das fahrzeug mit 50 km/h steht noch eine geschwindigkeit von ca. 55km/h drauf. ein kind hat ab einer aufprallgeschwidigkeit von ca. 35km/h kaum noch eine überlebenschance.

    nur mal so zum nachdenken was wenige km/h mehr bewirken können wenn es drauf ankommt.

    gruß Toxic

  7. #52
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    Die Geschichte mit den privat Fz. ist immer so eine Sache. Ganz genau geregelt wird das eigentlich nirgends.Wir haben das auch schon durch.Im Land NDS gibt es z.b. eine Regelung das Sonderrechtsfahrten mit privat PKW nicht erlaubt sind.Im prinzip kommt es immer auf gut dünken der Polizeibeamten an.Aber die STVO besagt das FW Sonderrechte nutzen dürfen.Nur wer ist die Feuerwehr?? Das Rote Auto oder die Personen die sich darin befinden??? Oder beides? Bin ich im Privat-PKW nicht auch die Feuerwehr??? Ja ist denn nun eine Sache die Feuerwehr oder Personen???

    Ja Fragen über Fragen!!

    Gruß
    1HFM
    Feuer aus, fahren nach Haus!

  8. #53
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    2.273
    So, ich habe mich bei un sim Kreis nochmal schlauch gemacht!

    Bei un sist es so geregelt:

    Solange es bei Übertretung der Geschwindigkeit noch eine Ordnungwidrigkeit ist, wird es keine Strafe geben (also es ist, als ob nichts gewesen wäre ;) )!

    Sobald es aber darüber hinausgeht, kann der WF und alle anderen nicht mehr helfen (Man muss die Suppe alleine auslöffeln)!

    So ist es bei uns geregelt! Soll nicht heißen, das es bei Euch auch so ist!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  9. #54
    Thomas112 Gast

    ....

    Hallöööle,

    also genauso wird es bei uns ebenso geregelt! Solange es eine Ordnungwidrigkeit (ohne Fahrverbot) ist und keine Straftat kommt man da ganz gut raus...!

    Und bei 29km/h drüber ist es genau dieser Fall!

    Ich selbst bin mal 27km/h innerorts zu schnell gefahren, wohlgemerkt auf einer Art "Stadtschnellstraße" bei 50km/h Geschwindigkeit, baulich getrennt zur anderen Fahrbahn und nachts, also kein Verkehr und KEINE Gefährdung, wurde geblitzt und bin da ganz einfach rausgekommen...!!!

    So wie es auch schon bei anderen Kameraden der Fall war!

    Und ich wußte nicht ob es ein Brandeinsatz, eine Ölspur oder sonstetwas war! Bei der damaligen Digitalen Alarmierung gab es nur Alarm oder halt nicht, völlig uninteressant, was es war, weil man wußte es ja vorher nicht...! Und dann ist erstmal immer von der höchsten Gefahr, nämlich für Menschenleben, auszugehen in welcher Form auch immer.....!!!!

    Also wie gesagt, die Möglichkeiten "straffrei" rauszukommen stehen doch gar nicht so schlecht!!! Aber es ist auch von Bundesland zu Bundesland, oder von Stadt zu Stadt unterschiedlich!

    Dies funktioniert auf der Tatasache, dass bei den Messungen, die Verantwortlichkeit bei denen liegt, die diese durchführen, sprich auch die Bearbeitung bleibt bei dieser Stelle! Anders natürlich bei Straftaten! Und Ordnungwidrigkeiten mit Fahrverbot sind ebenso meldpflichtig von vornherein!!! Geht es nun um OWi "geringeren" Ausmaßes hilft bei uns ein "gutes Wort" und der Begründung, mit den entsprechenden Unterlagen, des Stadtbrandmeisters!!!

    Hat bisher immer geklappt, aber wie schon mehrmals angesprochen kommt es auch auf die Einstellung zur Feuerwehr von der bearbeitenden Stelle an!

    Das nur dazu, zu manchen Aussagen, dass man dabei nie straffrei rauskommt.....!!!!!!

    Also die Hoffnung nicht aufgeben....!!! Und trotz allem allerhöchste VORSICHT, auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt!

    MfG Thomas112

  10. #55
    Christian Gast

    @schütti112

    Hallo,

    ich bin auch eine "Heißbürste" wie meine Kollegen immer sagen.
    Wenn der Melder geht bin ich auch einer der gerne schnellstmöglich am Gerätehaus sein will.
    Da fahre ich manchmal auch "auf drei Rädern um die Ecke".

    Das Stichwort "Wohnungsbrand MLiG" rechtfertigt die Inanspruchhnahme von Sonderrechten
    nach §35 StVO weil die Vorrausetzungen sind dafür gegeben sind :

    - du bist bei der Feuerwehr
    - den Brand zu löschen und Menschenleben zu retten ist eine hoheitliche Aufgabe
    - und es ist höchste Eile geboten

    Soweit unterstütze ich Dich.

    ABER :

    16 km Anfahrtsweg sind enorm viel, wenn ich mal von einer Geschwindigkeit von 60 km/h
    im Durchschnitt ausgehe, kommst Du nach 16 sagen wir besser 20 min am Gerätehaus/Einsatzstelle an.
    Ist dann noch höchste Eile geboten ? Ein Mensch in einer brennenden Wohnung hat maximal 12 Minuten
    (nach AGBF) Überlebenschance. Wenn Du nach 20 min kommst, ist in der Beziehung alles gelaufen.
    Du kannst evtl. noch helfen abzulöschen und mit aufzuräumen. Also halte ich den Punkt
    "höchste Eile geboten" für entkräftet und somit hast Du auch keinen Anspruch auf die Nutzung der
    Sonderechte.

    UND :

    Ganz wichtig - Wegerechte nach §38 STVO haste auch nicht, weil dein Fahrzeug nicht BL und MH
    ausgerüstet ist. Der Dachaufsetzer und das FIE Schild zählt nicht. Somit kann keiner erkennen,
    warum Du mit 129 km/h über die Landstraße rast und sich auf Deine Fahrweise einstellen.
    Und ich möchte sagen 129 km/h ist auch für genutzte Sonderechte tagsüber bei dichterem Verkehr
    wohl arg zu schnell bei 110 hätte ich nichts gesagt, aber das ist doch nen bissel arg viel oder ???
    Nachts um drei bei freier Strecke und entsprechender Straße würde ich sagen gerade noch okay mit 120 km/h.
    Du stellst also mit Deinem Verhalten wirklich eine Gefahr da, (da hat per Pol recht) für Dich selbst
    und alle anderen VT. Ein Richter wird hinterher immer enstscheiden was angemssen war und was nicht
    - nur imho sind 129 einfach zu schnell.

    SO :
    So nun bist Du an der Einsatzstelle hast nen Puls von 137 und sollst jetzt noch sinnvoll Hilfe leisten ?
    Wie soll das denn gehen ? Du baruchst ja erstmal ne Viertelstunde um wieder runter zu kommen.

    Ich war bis von 1,5 Jahren übrigens nicht anders und bin deshalb im Einsatzfall oft mit meinen
    Kameraden aneinandergeraten (Und die hatten Recht !!!!!) erst nach und nach bin ich etwas ruhiger
    (war vorher bei einer kleinen Fw mit max. 15 Einsätzen/Jahr wovon ich 50% verpasst habe wegen Abwesenheit)
    geworden, obwohl ich mich auch manchmal noch dabei erwische das ich es übertreibe. Ein erfahrener BFler hat
    mich deswegen "an die Hand genommen" und jetzt klappt das alles viel besser. Er sagt immer :"In der Ruhe
    liegt die Kraft, noch mehr Ruhe, noch mehr Kraft." Der Spruch ist gut und stimmt wirklich ! Genauso
    verhält es sich mit den Anfahrten zum Gerätehaus, wenn Du in Ruhe da ankommst und zur ESt fährst kannste
    dann noch mit einem Fahrzeug nachrücken, Getränke oder Reserveflaschen mitnehmen. Und wenn Du da bist und
    es werden noch AGTs gebraucht kannste Dich melden und mit reingehen auch wenn die "große Action" schon
    vorbei ist. Dafür dann aber mit normalem Puls und ruhiger Hand.

    NOCH WAS :

    Ich mache es jetzt so

    - Piepser geht -> auf Durchsage warten
    - Okay wo bin ich, wie weit ist es zur Feuerwehr, wie ist der Vekehr, das Wetter ?
    - Zügige Fahrt zum Feuerwehrhaus, wenn weiter weg dann auch Melder auf mithören, bei uns fährt
    oft der RTW mit, die sind fix und geben dann schon mal Rückmeldung. Rote Ampel ist rote Ampel,
    100 sind 100 wenn ch weiter weg bin hat es eh keinen Zweck sich den Hals zu brechen. Wie gesagt,
    nachts um 3 Uhr kann das anders sein.

    GENUG JETZT :

    Also ich denke Du solltest Dir die Sache auf jeden Fall einen Lehre sein lassen. Vielleicht sprichst
    Du nochmal im Vertrauen mit Deinem SBI und bittest ihn die Sache bei der Verkehrsbehörde zu klären.
    Er und wahrscheinlich auch die Polizei wird Dir ne Standpauke (münliche Verwarnung) halten, ich hoffe
    ne kräftige, aber das ist allemal besser als wenn Du zu NS must. Wenn Du ein VG bezahlen mußt,
    zahl es und verbuch es unter Lehrgeld. Auch wenn die Argumente gegen Dich sprechen, hoffe ich dennoch,
    daß Du da ohne große Schwierigkeiten rauskommst. Aber den Ärger bekommst Du zu recht.


    Christian

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung zu dem Thema wieder, ich will hier keinen fertig machen.

  11. #56
    Aircell Gast
    ich hab aufgeräumt und mein Büchlein gefunden! Da ist ein beispielfall, mal zur info für alle:

    Das Gericht hat entschieden, dass 18 Minuten (im entschiedenen Fall) nach Alarmierung KEINE Sonderrechte mehr in Anspruch genommen dürfen, weil keine gebotene Eile mehr vorliegt!

    Desweiteren gilt: Sicherheit vor Schnelligkeit

    übrigens darf man zur kenntlichmachung absolut nichts am Fahrzeug anbringen, was leuchtet oder blinkt!

  12. #57
    EIS - Mann Gast

    Es gibt kein Musterbeispiel

    Hallo zusammen,

    ich bin der Meinung das es im bestenfalle mit strafminderung ausgeht soviel zu unserem angeklagtem.

    Zum allgemeinem ich bin 23 Km auf der Arbeit vom FWH entfernt wenn ich einen Alarm kriege, bekomme ich nicht einmal ein Zucken (kein scherz) wenn ich allerdings in der Stadt bin sieht das anderst aus, da geht wie bei jedem anderen auch egal ob Feuerwehr mit viel oder wenig Einsätzen der Adrenalinspiegel nach oben.

    Wenn ich auf der Arbeit bin entscheide ich für mich ob ich zum Einsatz fahre oder nicht (kommt auf Stichwort an) bei nachalarmierungen fahre ich immer. Fakt ist zu jedem Einsatz zu dem ich seit 5 Jahre von der Arbeit gefahren bin war die Sache schon auf der Anfahrt erledigt, ausser bei 5 Stück bei denen ich mich überhaupt Umgezogen habe (im FWH) also grob gesagt 1 pro Jahr.

    Es gab eine Person bei uns die im Nachbarort wohnte ich wohne per Rad 1,5 min vom FWH entfernt ich bin nicht der langsamste und auch nicht der Unsportlichste aber diese Person hat es geschaft (mehr als einmal) den Spindraum zu betreten wenn ich ihn verlasse. Hallo ?
    Info: Diese Person war genau 3 Monate mitglied unserer FFW, diese Person fuhr auch 2mal ohne Führerschein zum Einsatz.

    Fazit:
    Man kann es Treiben aber auch Übertreiben
    @ Schütti112 viel glück auf das du keine Nachschulung machen musst

    Tipp:
    Macht mal beim ADAC oder sonstigen Vereinen ein Fahrsicherheitstraining mit Privat PKW und/oder Einsatzfahrzeug, euch werden zum Thema anhalteweg und Kurvenverhalten die Augen geöffnet und es macht höllen Spass auf den Gleitflächen.

    Ich finde 60 oder 50 in einer 30iger Zohne ist egal ob Tag oder Nacht odersonstwas Unverantwortlich!!!!!!

    Ich fahre auch Motorrad und auch zuschnell aber nicht in der Stadt von da her braucht ihr keine Kritik an mir zu üben.

    MfG
    EIS - Mann

  13. #58
    Registriert seit
    17.03.2002
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    2.841

    re

    Also ich bin auch noch recht "jung" bei der FF.
    Und mal von mir zu sprechen, Ich fahre lieber langsam und komme dafür 4-5 minuten später ABER Heile an (auch ohne andere zu gefährden) und gehe dann in den Einsatz. Klar, auch bei uns ist um diese Zeit in der FF das Personal knapp, aber wir haben ja noch die BF. Daher gehe ich dises Risiko (und schon gar net in der Probezeit) ein mich und oder andere zu gefährden!! Klar is man am Anfang immer "Einsatzheiß" aber das darf nicht überwiegen das es ausartet! Man sollte es immer genau überdenken!

    Ich hoffe, ohne das du eine Strafe bekommst, das du was draus lernst!

    Viele Grüße

    Florian
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  14. #59
    FMS-michael Gast
    *DELETED*

  15. #60
    Registriert seit
    14.12.2001
    Beiträge
    87
    Moin moin,

    @all
    ich mache gerade den Maschinistenlehrgang und da wurde uns gestern auch ganz klar gesagt, das man in Niedersachsen im privat Auto KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.

    Bei uns in Braunschweig ist das sowieso abwegig weil 16Mann immer kommen, und zwar die BF.

    Dazu muss ich sagen, das unsere POL ziemlich human ist. Aber wie immer, wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn ein Polizist mal schlechte Laune hat, dann hast du verloren. Er macht nur seinen Job.

    @Schütti112
    Nun noch was zu den 29km/h zuviel:

    in Kumpel von mir ist mal (private Tour) auf einer Landstraße ca. 30km/h zuviel Gefahren. Mit den abzügen waren das dann 28km/h. Das war vor 4 Jahren. Er war auch noch in der Probezeit. Das einzige was er bekommen hat waren 3 Punkte und 50EUR Bußgeld. Keine Probezeitverlängerung und keine MPU.

    Wünsche dir viel Glück und das du mit einem blauen Auge davon kommst.

    Kannst ja mal schreiben was aus der Sache geworden ist.
    MkG Firefighter 19

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