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Thema: Dringend! Auf Einsatzfahrt mit zivilem PKW angehalten

  1. #16
    Aircell Gast
    ja! natürlich, hab ich noch gar nicht dran gedacht! Das ist der beste Beweis dafür, den du bekommen kannst! Die werden ihre eigenen Videobänder wohl kaum anfechten...


    ich finde dieses dumme büchlein nicht, da ist die Thematik ned schlecht behandelt! Argh! Scheiss Schlampigkeit!!!!!!!!! ;-)

  2. #17
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    Hallo!

    Also, zunächst warte erstmal ab, bis der Bußgeldbescheid eintrifft!
    In diesem kannst Du Wirderspruch einlegen, in der Regel genügt ein Schreiben oder Bestätigung vom Wehrführer nicht!!

    Die Zuständige Dienststelle, also Leitstelle, muss die Alarmierung zu diesem Einsatz und deren Kräfte hierdurch bestätigen!

    Achtung: Diese Erklärung betrifft nur, das es zum angegebenen Zeitpunkt auch wirklich diesen Einsatz gab, und keine Rechtfertigung über irgendwelche Fahrverhalten!!

    Das könnte zumindest eine Milderung des Bußgeldes einbringen...!?

    Betrachtet man aber die Umstände :
    Stellt sich mir die Frage, ist es unumgänglich gewesen 20 min. nach Alarmierung mit 129km/h außerorts zum Einsatz zufahren, oder hätte es auch gereicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um ca. 5min später dort einzutreffen!?

    Bedenke, immerhin bist Du in der Probezeit, also Fahranfänger...und Du solltest Dir erst im " normalen " Starßenverkehr Erfahrung aneignen, und nicht gleich derartige Fahrweisen an den Tag legen durch die die Polizei aufmerksam wird!
    Die Polizei hält Dich nicht zum Spaß an, und es passieren genügend Unfälle auf den Straßen, da hilft es keinem wenn der Helfer zum Geschädigten wird...!?

    Dahin gehend, wird der Beamte schon gewußt haben, wer Du bist, wo Du hin möchtest, aber auch wie Du dorthin wolltest....!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #18
    Aircell Gast
    solltest keinen Screenshot von FMS30/-Pro hinschicken, sonst bekommen sie dich deswegen an den Ar...! ;-) nein scherz beiseite!!!!!!!!!!!!

    Wenn das um ist, kannst ja mal mitteilen, was du gemacht hast und obs was gebracht hat! Kann ja vielleicht mal jeden anderen Helfer treffen! :-) also dann: VIEL GLÜCK

  4. #19
    Aircell Gast
    @ Blaulix: Was hab ich weiter oben (seite 1) gepostet hääh???? Ist nicht zufällig der selbe link?! Und sollte man mit den "wichtigkeitssätzen" sehr vorsichtig sein! Was ist wichtiger? ein Gemeindebrandinspektor, der die Hände in der Tasche hat und etwas rumkommandiert, rumfunkt, rumläuft (krass ausgedrückt, gibts auch ausnahmen weiß ich, soll nur ein beispiel sein) oder ein "kleiner feuerwehrmann" der Hand anlegt um zu helfen ????

    Jeder hat zu diesem Thema seine Eigene Meinung und sollte deswegen nicht so fertig gemacht werden! In Deutschland herrscht soweit ich weiß immer noch freie Meinungsäusserung!
    Geändert von Aircell (05.03.2003 um 22:02 Uhr)

  5. #20
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    Hallo BLAULIX,

    also mit der StVZO hat Schütti112s Vergehen jedenfalls überhaupt nichts zu tun. Trotz allem hätte er die Straßenverkehrsordnung (StVO) natürlich einhalten sollen, nun ist er aber nun mal in der Lage sich rechtfertigen zu müssen, und zwar der Ordnungsbehörde gegenüber.
    Viele Grüße,
    Daniel

  6. #21
    Aircell Gast
    BLAULIX fährt sicher nie zu schnell...
    BLAULIX fährt sicher nie über gelbe ampeln...
    BLAULIX kann die StVO auswendig...
    BLAULIX hört nie mit seinem Melder funk mit...

    Kommt hört auf mit diesem scheinheiligen getue! Wir sind alle keine engel. kannst mir ned erzählen, dass du noch nie was unrechtes gemacht hast!!! Bist mit sicherheit auch schon wegen viel "billigeren" gründen zu schnell gefahren...

    ned beleidigt sein wegen den ersten vier sätzen aber ist doch war... nixx für ungut aber da brauch man sich doch nich so dran aufgeilen!

  7. #22
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    Original geschrieben von BLAULIX
    Deine Kommentare wie, "Ich habe schon über Funk mitgehört und bin weil ich Einsatzbekleidung im Fahrzeug mitführe, direkt zur Einsatzstelle gefahren" reichen mir schon vollkommen um mir ein Bild von dir als Feuerwehrmann zu machen. Bist du so wichtig das du über 16 Km zu fahren mußt um bei einem Feuer dabei zu sein? Wenn ja, dann doch unter berücksichtigung der StVZO! Jemand der wichtig ist, Kreisbrandmeister oder ähnliche haben ihre Sondersignalanlage nicht umsonst im Fahrzeug. Warum hast du wohl keine?? Wenn Einsatzkräfte wie du an der Einsatzstelle fehlen, die keine Besonderen Aufgaben haben, wie ich aus deinem Posting entnehmen kann, dann wird einfach "Nachalarmiert"!! Ich bin der Meinung das Personen die die StVZO nichtbeachten auch mit der dafür vorgesehen Strafe bestraft werden müssen.
    Ich habe oft genug gesehen wie Kollegen zu Einsätzen "angeheitzt" kommen... Zu denen kann ich nur eines sagen...! Den Führerschein wegnehmen und aus der Feuerwehr rausschmeißen. Und diese Meinung habe nicht nur ich alleine, sondern auch alle anderen Kameraden der Feuerwehr, ob Mannschaft oder Führung. Denn auf einer Einsatzfahrt mit dem Feuerwehr Fahrzeug sind die nicht besser... Und wenn ich da mitfahre fliegen die aus dem Auto oder fahren langsamer....


    Wir haben dieses Thema ja schon mal diskutiert, find aber leider den Thread nicht mehr.
    Tut mir leid aber deine Meinung kann ich nicht teilen.
    Erstmal: Wo hast du gelesen das er nicht "wichtig" ist? Wie definierst du "wichtig"? Bei uns in der Wehr ist jedermann wichtig der eine abgeschlossene Ausbildung hat, also jeder Feuerwehrmann. Vielleicht ist er Atemschutzträger, víelleicht "nur" Funker oder "nur" Maschinist! Hallo? Er hört am Funk mit was Sache ist, Wohnungsbrand, Menschenleben in Gefahr. Da kann man doch auf einer Landstraße 125 km/h fahren!? Zumindest bei den Verhältnissen wie er es geschildert hat! Und vielleicht kann er auch eine halbe Stunde nach der Alarmierung noch helfen! Mir geht es eigentlich nicht darum, ob er gegen irgendwelche Gesetze verstoßen hat, sondern mir gehts es nur darum, einen menschen an seiner position in der wehr fest zu machen!? Ich habe es damals schon in oben angesprochenem thread gesagt: Ein KBM oder ein Kommandant alleine rettet keine Menschen aus verrauchten oder brennenden Gebäuden, auch nicht mit Sondersignalanlage (die im übrigen, so weit ich weiß ein KBM noch gar nicht hat!)!
    Wir sollten nicht vergessen: Helfen in Not ist unser Gebot
    Hätte er mit seinen 125 km/h Menschenleben gefährdet, würde ich dir recht geben, aber seiner Schilderung nach war das eindeutig nicht der fall!

    GreetZ
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

    Retten - Bergen - Löschen - Schützen
    <b>Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr</b>

  8. #23
    Schütti112 Gast
    Danke, dass ihr mich so verteidigt!
    Ich kann "Blaulix" Meinung auch nicht teilen. Und als "kleiner" Feuerwehrmann kann man mich eigentlich auch nicht einstufen. Ich habe Lehrgänge wie Truppmann, Truppführer, Maschinist, Funk, Atemschutz und GSG I. Außerdem bin ich sehr engagiert in der Ausbildung der Jugendfeuerwehr und habe somit auch sehr weitreichende Kenntnisse im feuerwehrtechnischen Bereich, die manch andere, die schon ihr Leben lang in der Feuerwehr sind, nicht.
    Auch bin ich nicht so ein super einsatzgeiler Typ, dass ich mich den ganzen Tag vor den Melder setzte und Funk mithöre. Ich wurde halt alarmiert und dann läuft automatisch die Funk-Mithör-Funktion. Dabei habe ich dann gehört wo ich hin soll. Meine Feuerwehrjacke habe ich nur im Auto, weil sie über ist und ich sie für beispielsweise Absicherung als Ersthelfer bei Verkehrsunfällen nutze. Das ist der eigentliche Sinn der Einsatzkleidung im Auto.
    Ich hoffe, ich konnte dir, Blaulix, jetzt ein besseres Bild über mich verschaffen.
    Warum ich so spät dran war? In der Stadt war viel Verkehr und fast alle Ampeln waren rot. Ich heize dann nicht wie ein Bekloppter durch die Gegend, sondern fahre so, dass ich andere auch wirklich nicht gefährde.
    Ich bin zu dem Einsatz hingefahren, weil dort, wie schon geschildert, jede Hand gebraucht wird, und um diese Uhrzeit wirklich nicht viel Personal zur Verfügung steht. Deshalb komme ich aus 16 km Entfernung zum Einsatz.

  9. #24
    Spelle|HerosLD Gast

    StVO §35: Sonderrechte

    Hallo!

    Ich hab im THW mal einen Kraftfahrerlehrgang besucht und indem wurden auch Sonderrechte behandelt.

    Also, der Paragraph 35§ ist massgeben für den bezug der Sonderrechte. Such mal bei Googel oder einer anderen Suchmaschine danach dann müsstes du ihn finden. (Is net sonderlich viel)

    Ich bin kein Star im "Gesetzestexten-Entschlüsselen" aber da steht was mit "...StVO darf überschritten werden sofern keine GEFÄHRDUNG ensteht..." was auch immer das heissen mag.

    Ich hoffe ich konnte dir helfen und das du heil davon kommst.

    Aber naja! Typisch Polizei: Wenn man sie braucht sind sie nicht da...wenn man sie nicht....! ;)

  10. #25
    Aircell Gast
    Auszug aus der StVO:


    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

    wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

    im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

    (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

    (4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

    (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

    (7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
    Auf der Homepage des DFV steht folgendes:

    Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei muss erhöhte Aufmerksamkeit aufgewandt werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass hier ein Vorrecht in Anspruch genommen wird.
    Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr!!




    @Spelle|HerosLD: Das ist der § 35 der StVO! Kann aber leider nixx dazu finden! Bin aber weiter auf der Suche nach der anderen Gesetzesstelle die ich ma hatte!

    @FFW Pietling: bei uns hat sogar der Gemeindebrandinspektor en eigenews (zwar altes) auto mit Sondersignalen! ICh weiß es ned genau aber ich glaube unser KBI fährt nen RAL 3000 5er BMW mit verdekctem einbau von Hörnern und en Magnetbleulicht, bin mir aber nicht sicher!!!!!!
    Geändert von Aircell (06.03.2003 um 07:41 Uhr)

  11. #26
    Aircell Gast
    hab noch was gefunden:

    guckt ihr hier:

    http://www.feuerwehr-raschau.de/serv...derrechte.html

    UND VOR ALLEM: HIER

    http://www.feuerwehr-fuessen.de/down/urteil.pdf

    Ha!

    Hoffe konnte dir schlütti112 etwas weiterhelfen!!!

  12. #27
    Registriert seit
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    Hallo,

    also, ihr habt ja schon viel diskutiert usw. Ich bitte aber vielleicht folgendes nochmal zu bedenken, um in Zukunft vielleicht ein wenig darauf zu achten:

    Wenn ich mit meinem Privatauto zu Einsatzstelle fahre, dann gehe ich davon aus, dass bereits jemand dort ist und Hilfe eingeleitet hat...

    Wenn ich einen Zeitraum x nach der Alarmierung mit hoher Geschwindigkeit unterwegs bin, dann ist das u.U. nicht mehr damit begründet, möglichst schnellen Einsatz der Einheit zu gewährleisten...

    Wenn ich per Funk bereits eine Rückmeldung abgehört habe, die erkennen lässt, dass die Gefahr beseitigt, im Griff oder sonstwas ist und damit höchste Eile nicht mehr geboten ist, muss ich meine Geschwindigkeit drosseln...

    Wenn nun wirklich an der Einsatzstelle noch Leute gebraucht werden, sollte sich der EL tunlichst nicht darauf verlassen, dass von irgendwoher FA mit ihren privaten PKW kommen, sich dazu auch noch übermäßig beeilen und vielleicht sich und andere mehr gefährden, als wenn sie verhalten anfahren würden. Eine Nachalarmierung weiterer Kräfte wäre sicher angebrachter...

    Maßvolle Geschindigkaitsübertretungen bei der Fahrt zum GH sind sicher legitim. Allerdings sollte es im Rahmen bleiben. Und wenn dritte gefährdet werden, dann hört der Spaß auf. ich bin mir nicht sicher, ob man als Führerscheinneuling bereits all diese Abwägungen treffen kann...

    Kurz: Im Zweifel, also wenn ich erkennen muss, dass ich nicht rechtzeitig eintreffen werde, um ein Fahrzeug zu besetzten, kann ich die Eile auch etwas runterschrauben, um mich und andere so wenig als möglich zu gefährden!

    Ich möchte bewusst diesen Fall nicht werten, danke aber, dass o.g. Kriterien vom gesunden Menschenverstand für jeden Einsatz diktiert werden...

    Gruß, Matze
    Geändert von MatthiasO (06.03.2003 um 08:27 Uhr)

  13. #28
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    Denkt immer daran! Trotz Sonderrechte(Geschwindigkeitsübertretung, Überfahren einer roten Ampel,etc.) fahrt vorsichtig!

    Denn wenn es zu einem Unfall kommt, und Ihr habt die Sonderrechte in Anspruch genommen, seid Ihr dran! Ganz egal wie groß das Feuer war und wieviel Menschen noch im brennenden Haus waren! Da hilft dann auch nicht mehr der Schrieb des Wherführers!

    Eines der Feuerwehrgrundsätze: "Gehe nur so weit, ohne das Dir selber Schaden zugefügt werden kann!" oder so ähnlich! ;)
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  14. #29
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    StVO

    Hallo!

    Das der Anfahrtsweg 16 km war, ist mir neu !?

    Ich habe oben bereits Stellung bezogen, aber bei einer Entfernung von 16 km und 20 min. nach Alarmierung wird keine Rechtfertigung mehr gegeben sein!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  15. #30
    Registriert seit
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    Hallo,

    jetzt habe ich hier einige Zeit mitgelesen und bin auch etwas verwundert!!!

    Muß man fast 20 min. nach Alarmierung mit 129 km/h über die Landstraße ballern???

    Bedeutet Wohnungsbrand immer gleich Menschenleben in Gefahr, daß man das rechtfertigt???

    Was ich hier aber noch viel besser finde, sind die Kommentare zu den Polizisten. Die haben Ihren Job gemacht und wenn die diese Sache durchgehen lassen, müssen Sie sich dafür rechtfertigen. Habt Ihr euch das mal überlegt? Ich würde mir auch nicht in meinem Job mehr Arbeit aufbrummen lassen, nur weil ich damit andere schützen möchte. Vielleicht hatte der Beamte damit auch schon schlechte Erfahrungen gemacht.

    Jeder Feuerwehrmann ist wichtig, daß ist keine Frage, aber er muß auch heil ankommen und da ist 1 Min mehr wichtiger, als sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen. Es kann auch immer mal was auf der Straße liegen und schon ist der Unfall da.

    Gruß

    Bjoerni

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