Ich glaube du hast recht gute Chancen ungestraft davon zu kommen, denn als Mitglied einer FW gilt für dich § 35(1) STVO http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php3 in dem steht ... die FEUERWEHREN ..., d.h. auch im Privat-Fzg hast du Sonderrechte, sofern du "hoheitsmäßige Aufgaben" erfüllst, und ein BRANDEINSATZ zählt auf alle Fälle zu den Aufgaben der FW.

Aber mal abgesehen davon, war es wirklich nötig mit 130 Sachen durch die Landschaft zu rasen, du wärst nicht der erste Kamerad der von seinen eigenen Leuten rausgeschnitten wird