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Thema: Handfunkgerät 4m

  1. #1
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    Handfunkgerät 4m

    Hallo
    darf ich mir als Stv. Abteilungskommandant ein tragbares 4m Funkgerät zulegen und das auch mitnehmen im Auto und so?

    MFG Koerbi

  2. #2
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    Wozu brauchst du das denn? Welche Vorteile bringt es dir?

  3. #3
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    Darfst du. Du darfst es nur nicht benutzen.

  4. #4
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    Um sowas zu wissen, müßten man erstmal wissen welches Bundesland.
    In Bayern gibts zB die Möglichkeit sich als Kommandant ein Funkrufnamen und ein 4m HFug zu besorgen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Funkgerät

    @zinnlos: Ich habe nicht gefragt ob wozu ich esbrauch und wollte auch keine dementsprechenden Frage gestellt bekommen.

    @Alex22: Bundesland ist Baden Württemberg. Laut den Funkkennungslisten haben ist der Funkrufname "X/4 Abt.Kommandant-Vertreter" ja vorhanden, deshalb frage ich ja.

  6. #6
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    Na dann hat doch MeisterH deine Eingangsfrage zufriedenstellend beantwortet.

    Mal im ernst. Frag bei eurem Kreisbrandmeister (oder wie es bei euch heißt) und/oder der Leitstelle nach.

    Wenn dir das zu blöd ist, kanns auch nicht so wichtig sein, oder du hast keinen wirkliche Begründung.

  7. #7
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    §7 Abs. 3 und 4 der BOS-Funkrichtlinie regeln das zugehörige Verfahren.
    Aber das sollte man einem stv. Abteilungskommandant eigentlich nicht erst erklären müssen...

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

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