Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
Allein die Tatsache, das die Dinger innerhalb einer Demo gefunden worden sind, durch Polizeibeamte unwissentlich bei Seite getreten worden sind, aber eben die Tatsache, das sie innerhalb der Veranstaltung gefunden worden sind, reicht für mich schon aus, um den Tatbestand eines versuchten Tötungsdeliktes zu erfüllen.
Gott sei dank haben wir die Gewalteinteilung.

Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
Ähnlich sieht es wohl die Bundesanwaltschaft, weil da ist die Sache inzwischen angekommen. Selbst kleine Explos. in solchen Veranstaltungen können eine unberechenbare Wirkung haben. Das was Du meinst, das war sicher die Geschichte hier:
Sorry, aber ich dachte schon, das ein Bundesbeamter sich etwas besser auskennt.
Die Bundesanwaltschaft kann sich der Sache gar nicht annehmen nur aufgrund der Tatsache weil hier ein Sprengsatz gefunden wurde. Auch dann nicht wenn 10 Polizisten umgekommen wären.
Nur wenn die Straftat gegen die innere oder äußere Sicherheit durch politisch motivierte Gewalttaten gefährdet wurde/ist.

Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
Bei dieser Geschichte sind 2 Beamte schwer verletzt worden.Auch wenn die aktuellen Dinger nicht hochgegangen sind,wieso wissen wir alle nicht, so ist die Gefahr trotzdem aktueller denn jäh. Deine Aussagen finde ich eher unpassand und verharmlosend.
Ich will das ganze nicht für gut heißen, aber hey, daß ist euer Berufsrisiko.
Und ich hab da genausoviel Mitleid, wie wenn ein Soldat in Afghanistan auf eine IED fährt, ein Feuerwehrmann sich im Einsatz verletzt oder ihr Polizisten bei Demos mit sonst was angegriffen werdet.
Ich garantiere dir sogar, daß solche Gewaltakte gegen Polizisten noch zunehmen wird, wenn das soziale Gleichgewicht immer mehr in Schieflage gerät.