Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 24

Thema: Handy bei Feuerwehrdienst beschädigt

  1. #1
    Registriert seit
    19.10.2006
    Beiträge
    169

    Handy bei Feuerwehrdienst beschädigt

    Hi,

    folgendes ist passiert:

    Einem Kamerad ist sein Handy bei einem Feurewehrdienst aus der Tasche gefallen. Das Display ist jetzt defekt und er möchte jetzt ein neues Handy haben.
    Weiß jemand, wie soetwas abgewickelt wird oder trägt das sogar der KSA?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
    Geändert von Warstader (10.03.2012 um 23:04 Uhr)
    Gruß

    Warstader

  2. #2
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Gute Frage ...

    Grundsätzlich gilt, das private Gegenstände (Mobiltelefon, Schmuck, Geldbörse etc) im Einsatzdienst auf eigenes Risiko mitgenommen werden.
    Sprich, gehen die Sachen kaputt oder kommt was weg ... Pech gehabt.

    Dein Kollege könnte Glück haben, denn wenn der für den Einsatzdienst Verantwortliche ausdrücklich(!) die Mitnahme angeordnet hat, werden die Kosten (meist aber nicht vollständig) vom Unfallversicherungsträger übernommen.

    Mit noch mehr Glück könnte dein Kollege die Kosten auch von der Gemeinde ersetzt bekommen - ist aber sehr, sehr unwahrscheinlich.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  3. #3
    Registriert seit
    06.12.2008
    Beiträge
    990
    Ganz kurz. Das Handy hat da nix zu suchen -> Kein Geld, selber Schuld. Klingt hart, ist aber leider so.

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Dr.MirakulixX Beitrag anzeigen
    Ganz kurz. Das Handy hat da nix zu suchen -> Kein Geld, selber Schuld. Klingt hart, ist aber leider so.
    Das ist ein einfaches Weltbild.

    Das nordrhein-westfälische FSHG sagt zum Beispiel:
    (7) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr bei Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von der Gemeinde zu ersetzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr entfällt ein Schadensersatz.
    Sofern die Mitführung von Mobiltelefonen also im Vorfeld nicht ausdrücklich untersagt wurde (Vorsatz, aber auch das ist noch fraglich), sehe ich da keinen Unterschied zum auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus benutzten Privat-PKW. Zumal man das Vorhandensein von Mobiltelefonen erfahrungsgemäß auch im Einsatz gerne mal ausnutzt.

  5. #5
    Registriert seit
    14.11.2010
    Beiträge
    114
    Ich frage mich, wozu man sein Handy im Feuerwehreinsatz braucht? Bei uns haben i.d.R. die Zugführer ihre Handys dabei - alle anderen benötigen das Handy in Einsatz auch nicht wirklich ...

    Bei uns gibt es keinen Ersatz.

  6. #6
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Ich frage mich, wo die Rede von "Einsatz" war?

    Davon abgesehen, haben wir das auch für Ausbildungen und andere Dienste so geregelt: Handys bleiben im Spind, Auto oder sonstwo. Ersatz gibt es hier nicht.

  7. #7
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Ist immer eine Frage der Auslegung:

    Ist ein Feuerwehrangehöriger im Rahmen einer Rufbereitschaft (wie bei mir) auf das Mobiltelefon angewiesen, kann er sich der beruflichen Erreichbarkeit nicht mit dem Argument entziehen, ich hatte FW-Dienst, deshalb lag das Handy im Spind.

    Anders sieht es aber z.B. mit einer Brille aus, hier ist grundsätzlich Ersatz zu leisten.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #8
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Punkt ist: In 100 Kommunen gibt es 100 verschiedene Ansatzweisen und Sichtweisen.
    Die einzige Lösung: nett fragen, um Klärung bitten und sehen, was rauskommt.

    Dass nun jeder vom Bekannten eines Kollegen erzählt, hilft nicht.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  9. #9
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    1.728
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, wo die Rede von "Einsatz" war?

    Davon abgesehen, haben wir das auch für Ausbildungen und andere Dienste so geregelt: Handys bleiben im Spind, Auto oder sonstwo. Ersatz gibt es hier nicht.
    Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?

  10. #10
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?
    Wer bist denn "du"?
    Ist heute wieder dein "Mama, ich will spielen-Sonntag"?

  11. #11
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?
    Ganz einfach, prinzipiell haben Handys nichts im Einsatz verloren.
    In Bayern werden auch nur Sachschäden bei Dingen erstattet, die üblicherweise bei einem Feuerwehreinsatz dabei sind.
    Brille, Uhr.
    Aber sicher kein Handy.
    Gab sogar vom LFV mal ein Schreiben dazu.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
    Registriert seit
    18.02.2006
    Beiträge
    713
    Kurz was aus meiner eigenen Erfahrung:

    Hatte Urlaub, habe einige Kleinigkeiten im Freibereich erledigt. Dabei hatte ich mein Handy (kein besonders gutes Modell, nichts teures etc.) in der Jackentasche. Wärend dieser Zeit erfolgte eine Alarmierung. Bei der Ankuft im Gerätehaus viel meine Jacke beim Umziehen vom Haken. Da es bei uns etwas...eng im Gerätehaus zugeht stieg der darauffolgende Kollege auf meine Jacke (und leider auch auf das Handy).

    Ergebnis: Defekt. Display hin und noch ein paar andere Sachen. Das Ganze entsprechend meinem Kommandanten gemeldet, dieser wiederrum das Ganze an die Stadt gemeldet, Bericht geschrieben. Seitens der Stadt wurde mir mitgeteilt, ich solle bitte einen Kostenvoranschlag machen lassen. In den Handyladen, dorten die Situation geschildert, Handy abgegeben. Nach zwei Wochen Anruf, Handy wäre fertig(?!). Reingefahren, gemeint ich hätte ja nur einen KV verlangt hat es nur geheißen "naja, so teuer war das ja auch net" und wenn ich mal was privat bräuchte sollte ich wieder kommen. Fakt ist, die Stadt hätte mir das Handy ersetzt.

    Wobei ich sowas als reine Freundlichkeit der Stadt ihren FFW´lern gegenüber definieren würde. Da ich mein Handy genauso gut im Auto hätte lassen können (Vermeidung von solchen Fällen). Beim Übungsdienst gibt es seitens dem Kommandanten die Weisung, alles was nicht zum Dienstbetrieb gehört bleibt im Gerätehaus. Den ein Handy sehe ich nicht als zwingend notwendig an. Sollte ich eine Art Rufbereitschaft haben, dann darf ich auch nicht auf Übung fahren. Weil von der Übung kann ich net weg (oder net so einfach).

    Anders verhielt es sich, als mir meine Brille beim Aufsetzen der Maske runter gefallen ist. Mehrere Kratzer in den Gläsern. Das kann meiner Ansicht nach passieren. Und die kann ich mal schlecht im Gerätehaus lassen. Dan wäre nichts mehr mit fahren gewesen. So wurde es auch seitens der Versicherung gesehen und der Schaden wurde schnell und kompetent geregelt.

    Dies ist eine Beispiel, wie es in einer Stadt in Bayern gehandhabt wird. Wie das letztenendes bei euch geregelt wird solltest du bei deinen Vorgesetzten erfragen. Die können dir zu deiner Situation denke ich mal eine genaue Auskunft geben was die Stadt/Gemeinde ersetzt und was nicht.

    Gelernt habe ich aus diesen Sachen Zwei Dinge: Zum einen stelle ich mich beim Brille absetzen bisschen weg von meinem Kollegen, zum anderne bleibt mein Handy konsequent auch im Einsatzfalle im Auto. Mir sind aus beiden Vorfällen kein finanzieller Schaden entstanden, aber es muss ja auch net sein wenn es leicht vermieden werden kann.

  13. #13
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Punkt ist: In 100 Kommunen gibt es 100 verschiedene Ansatzweisen und Sichtweisen.
    Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
    Dem Versicherten steht ein Ersatz für Sachschäden nur zu, wenn der Einsatz der infolge der versicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde. Ersatz für Schäden an Hilfsmitteln (z.B. Brille) ist immer begründet.
    Dies gilt brigens ünicht(!) für Ausbildungsveranstaltungen! (schon gewusst?!)


    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Die einzige Lösung: nett fragen, um Klärung bitten und sehen, was rauskommt.
    Das kann er sicherlich machen ... ich befürchte nur, das nicht sehr viel dabei herauskommt.


    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?
    Selbstverständlich kann das ein Vorgesetzter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in einer dienstlichen Weisung zum Schutz der Mitarbeiter genau so regeln. (Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er es nicht machen würde - und das im Rahmen einer Unterweisung gegen Unterschrift ... )
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  14. #14
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    [...]Dies gilt übrigens nicht(!) für Ausbildungsveranstaltungen![...]
    Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?

    Dann sollte sich die Gemeinde mal überlegen, was die Ehrenamtler in Zukunft fordern würden:
    • Vom Dienstherren gestellte Brille für den Übungs- und Einsatzdienst (bei uns bisher nicht, auch eine Maskenbrille habe ich bisher nicht erhalten...)
    • Dienstschuhe für Ausgehuniform (Bei uns bisher auch nicht, nutze meine privaten...)
    • Weißes Hemd mit Dienstgradschlaufen (Oh, auch nicht gestellt)
    • Schwarze Krawatte für Uniform (O-Ton Wehrführer: Jeder Kerl hat doch wohl eine schwarze Krawatte im Schrank...)
    • Schwarze Hose zur Ausgehuniform (Richtig, musste ich auch privat anschaffen, sogar mit Vorgaben gem. Bekeidungsvorschrift)
    • Schwarze Socken (Nein, da nutze ich auch meine eigenen)
    • Kugelschreiber (soll doch die Feuerwehr dafür sorgen, dass ich mir im Dienst oder beim Einsatz was notieren kann)


    Ach ja:
    • Kilometerpauschale für die Anfahrt zum Gerätehaus bei Einsätzen und Pflichtdiensten und für Fahrten vom Gerätehaus zur Einsatzstelle, da TSF zwar Gruppenbeladung, aber nur Staffelkabine...

    Ihr versteht?

    Nur so am Rande: Diese Liste entspricht zwar der Realität, wass die Bereitstellung seitens der Gemeinde angeht, spiegelt aber nicht meine Meinung wieder, dass die Gemeinde das alles auch stellen soll/muss. Das ist ironisch gemeint!
    Geändert von marka (12.03.2012 um 13:06 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  15. #15
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
    Wenn mich nicht alles täuscht, steht da aber auch drin, dass das nur gilt, sofern kein anderer öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch besteht. Man müsste mal für die Feuerwehren die einzelnen Brandschutzgesetze der Länder wälzen, ich bin mir aber sicher, dass das bei etlichen eben ähnlich wie in NRW geregelt ist.

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?
    Eine Korrektionsbrille wird als Körperhilfsmittel angesehen und stellt daher im Schadensfall wie eine andere Verletzung einen Arbeitsunfall und keinen Sachschaden dar.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •