Ergebnis 1 bis 15 von 15

Thema: "Auffahrunfall" in Waschanlage - HILFE

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    885

    "Auffahrunfall" in Waschanlage - HILFE

    Hallo Gemeinde...

    Ich stehe gerade vor einem sehr komischen Fall.

    Folgender Sachverhalt:

    Heute war schönes Wetter, also wollte ich mein Auto waschen lassen.
    Wie ich schnell bemerkte, war ich nicht der einzige, der diese Idee hatte.

    Bei uns, ein paar Orte weiter, gibt es eine Waschanlage,
    welche die Fahrzeuge via Förderband durch die Anlage zieht.

    Nun ja, der Waschtyp wies mich dann auf dieses Förderband ein,
    die Anlage zog mich durch die Waschstrasse.. Hach, schönes Ding, nichts machen etc...
    Kurz vor der Gebläsestufe stand dann noch ein schönes Schild "nicht bremsen etc".

    Ok, noch gedacht, wie doof man sein müsse, in ner Waschanlage zu bremsen...
    Dieses blöde Gebläseding geht vor meiner Scheibe hoch und ich sehe nur noch einen schwarzen BMW X5 vor mir stehen, der sich nicht bewegt...

    "Ok, der sollte da jetzt aber langsam mal verschwinden", dachte ich...
    Eigentlich muss man ja, sofern die Achsen nicht mehr gezogen werden,
    dass letzte Stück eigenständig rausfahren. Dieses Tat er nicht...
    Und er war schon so nahe, das ich nur noch auf die Hupe kloppte,
    dass er da wegfahren soll... Das realisierte der Fahrer/ die Fahrerin wohl nicht,
    also machte es ganz gepflegt "toooock, schaukel,schaukel"...

    "Super", dachte ich... Das brauchste jetzt auch noch...
    Und jetzt kommt das beste... Das Fahrzeug fährt aus der Halle raus,
    ich dachte noch, hmm, ganz schön zügig, dafür das die gleich draußen anhalten wird.
    Als ich dann ca. 15 - 20 Sekunden später auch raus konnte,
    sah ich nur noch, wie das Fahrzeug sich vom Gelände entfernte.

    Ok, also bin ich erstmal auf den Parkplatz gefahren
    und hab mir meine Stoßstange angeschaut.

    Zwei schöne, große Lackmacken zieren nun die Stoßstange meines Fahrzeuges.

    Ok, dachte ich... Der Laden ist Videoüberwacht... Also zum "Chef" ihm das erklärt...
    Die Mitarbeiter konnten sich an den Wagen sowie an das Nummernschild erinnern...
    Somit habe ich schonmal das Nummernschild..
    (welch ein Wunder...^^) aber könnten ohne den Chef nicht auf die Videoanlage zugreifen.
    Ich könnte mir Montag einen Auszug des Materials abholen.

    Gut, also führte mein nächster Weg zu den freundlichen Jungs in den blauen Autos...
    Denen den Fall geschildert, da es sich allerdings um ein Privatgelände handelte, konnten oder wollten die mir nicht wirklich weiterhelfen. Die haben den Vorfall zwar aufgenommen,
    aber mehr auch nicht. Ich bekam allerdings den guten Hinweis, mich an meine Versicherung zu wenden, da diese den Halter bzgl. des Vorfalles sowie des Schadens kontaktieren können...

    Jetzt stellt sich für mich allerdings die ein oder andere Frage...

    A: Es ist ja meist der, der auffährt Schuld...
    Das dürfte in meinem Fall doch nicht wirklich bestand haben, oder?
    Immerhin bin ich ja nicht gefahren, sondern wurde gezogen.
    Also mit Fremdeinwirkung...

    B: Könnte ich strafrechtlich gegen diesen Fahrer vorgehen?
    Sprich: Schadensersatzansprüche etc?

    C: Könnte ich den Betreiber irgendwie haftbar machen?
    Ich meine, gibt es nicht irgendwie eine Lichtschranke, falls ein Fahrzeug nicht ausfährt,
    dass dann die Förderanlage gestoppt wird, wenn sich ein zweites Fahrzeug von hinten nähert?

    Fragen über Fragen... Aber ich bin auch langsam ein wenig pingelig,
    wenn man mit nem fast neuen Auto sowas erlebt. :D

    Jetzt würde ich also gerne Eure Meinung diesbezüglich hören.
    Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von Mr.Pieper Beitrag anzeigen
    Jetzt würde ich also gerne Eure Meinung diesbezüglich hören.
    Such dir nen Anwalt. Sorry.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    09.12.2011
    Beiträge
    19
    Was ist ein Verkehrsunfall?

    Definition:
    Ein Verkehrsunfall(VU) ist ein im Straßenverkehr plötzlich auftretendes Ereignis, das mit dessen typischen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang steht und einen Personenschaden oder einen nicht völlig belanglosen Sachschaden zur Folge hat (BGH VerkMitt 2002 Nr. 15; VRS 59, 158).
    Ein VU liegt grundsätzlich erst bei einem Schaden ab ca. 25€ vor (LG Gießen NZV1997, 364)
    --->Der VU muss sich im öffentlichen oder zumindest faktisch öffentlichem Verkehrsraum (z.B. Supermarkparkplatz) ereignet haben. Auf einem Privatgelände ist §142 StGB und § 34 StVO nicht anwendbar.

    Aber ich würde dennoch einen Anwalt aufsuchen...der hat immerhin studiert und ist Profi auf diesem Gebiet....

    Viel erfolg :)
    Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!

  4. #4
    Registriert seit
    06.12.2008
    Beiträge
    990
    Also Strafrechtlich wohl nicht. Aber Zivilrechtlich. Ruf den ADAC an wenn du Mitglied bist oder sich die selber nen Anwalt.
    Der wird dann vermutlich über den Zentralruf oder über irgendeine Quelle den Halter ausfindig machen.
    Diesen anschrieben und erstmal höflich um Regulierung bitten. Den Rest muss dir dein Anwalt dann vorbereiten.
    Mit dem drauffahren würde mich nicht Jucken, war unter den Umständen nicht anders möglich.

  5. #5
    Registriert seit
    18.03.2011
    Beiträge
    106
    typisch schnittlauchbande

  6. #6
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    1.728
    Leute... Rechtsberatung... muss ich mehr sagen? Wäre ich Anwalt, würde ich den ganzen Laden hier abmahnen.

    Bei den grün/weißen einen lauten machen und Anzeige. Dann Anwalt.

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Leute... Rechtsberatung... muss ich mehr sagen? Wäre ich Anwalt, würde ich den ganzen Laden hier abmahnen.
    Ne, Du würdest nämlich gleich die Sinnlosigkeit dieses Unterfangens erkennen. Ich erkenne hier keine Rechtsberatung. Der Verweis auf einen Anwalt ist keine Rechtsberatung.

    Zum Thema: Eine Waschanlage ist in der Tat kein öffentlicher Straßenverkehr. Insofern ist dies mit Sicherheit nicht so einfach und auf jeden Fall den Gang zum Anwalt wert.
    Evtl. könnte ja auch Forderungen gegen den Betreiber möglich sein...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    885
    So, ich will Euch mal auf dem Laufenden halten.

    Nachdem ich nun am Montag da war, wg. dem Videomaterial,
    der Chef allerdings nicht anwesend war, wurde ich doch schon etwas direkter gegenüber dem Mitarbeiter, mit welchem ich sprach, mit meiner Aussage, dass ich ggf. auch rechtlich gegen den Betreiber vorgehen könnte etc...

    Und wer mag es glauben... Am Dienstag rief mich pünktlich um 8 Uhr der Betreiber an...
    Ich diesem, den Fall erneut geschildert, mit den üblichen Vermerken über Lichtschranken etc... Er gab dann auch zu, dass er den Vorfall auf Video gesehen hat etc.

    Und wer mag es glauben... Am Freitag habe ich mit dem werten Herren einen persönlichen Termin in der Werkstatt zur Durchsprache wann der Schaden repariert werden kann etc...

    Ich stelle jetzt einfach mal die Vermutung auf, da wird jemand seine Anlage nicht Ordnungsgemäß gewartet haben, oder so.

    Bin ich ja mal gespannt, was der werte Herr mir am Freitag noch so schönes erzählt...
    Vielleicht sollte ich ja wieder mal mit dem "Polizei"-Schlüsselanhänger wedeln, oder so. :D
    Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^

  9. #9
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    1.728
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ne, Du würdest nämlich gleich die Sinnlosigkeit dieses Unterfangens erkennen. Ich erkenne hier keine Rechtsberatung. Der Verweis auf einen Anwalt ist keine Rechtsberatung.
    Wohl aber das Wedeln mit Paragraphen und Zitieren von Urteilen!

  10. #10
    Registriert seit
    15.01.2004
    Beiträge
    425
    Hallo,

    nein auch dies ist keine Rechtsberatung falls du weiterhin der Meinung bist das dies eine wäre untermauere dies doch bitte mit den entsprechenden Gesetzestexten, und keine Angst dies ist nicht strafbar falls du mich jedoch davon überzeugen kannst das auch dies strafbar wäre würde ich von einer Anzeige absehen.

    Gruß Jan

  11. #11
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    Hallo,

    nein auch dies ist keine Rechtsberatung falls du weiterhin der Meinung bist das dies eine wäre untermauere dies doch bitte mit den entsprechenden Gesetzestexten, und keine Angst dies ist nicht strafbar falls du mich jedoch davon überzeugen kannst das auch dies strafbar wäre würde ich von einer Anzeige absehen.

    Gruß Jan
    Das Knausern mit Satzzeichen ist strafbar!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  12. #12
    Registriert seit
    15.01.2004
    Beiträge
    425
    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Das Knausern mit Satzzeichen ist strafbar!
    Vielen Dank für die Rechtsberatung.

    Gruß Jan

    Ps: falls irgendwas an Satzzeichen fehlt kann man sich hier bedienen .....,,,,,,??????!!!!!!

  13. #13
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    696
    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die Rechtsberatung.

    Gruß Jan

    Ps: falls irgendwas an Satzzeichen fehlt kann man sich hier bedienen .....,,,,,,??????!!!!!!
    ich nehm dan mal ein . ein , zwei ? und 3 !
    Danke ...
    Gruß MasterOfFire

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •