Hallo Kollegen,

ich bin mir fast sicher, dass wir das Thema schon mal hatten, aber ich kann's gerade nicht finden.

Ich meine, dass es eine Regelung beim Erwerb des (LKW-)Führerscheins gibt, dass es reicht, wenn man als Rettungsassistent oder Krankenpfleger eine entsprechende Bescheinigung als Ersatz für einen Erste-Hilfe-Kurs vorweist.

Meine ich richtig? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

Gruß, Mr. Blaulicht