Hallo Kollegen,
ich bin mir fast sicher, dass wir das Thema schon mal hatten, aber ich kann's gerade nicht finden.
Ich meine, dass es eine Regelung beim Erwerb des (LKW-)Führerscheins gibt, dass es reicht, wenn man als Rettungsassistent oder Krankenpfleger eine entsprechende Bescheinigung als Ersatz für einen Erste-Hilfe-Kurs vorweist.
Meine ich richtig? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Gruß, Mr. Blaulicht