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Thema: Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

    Zitat Zitat von Tom77 Beitrag anzeigen
    Oder das man den Führerschein dann nicht braucht? Weil es bei Wegerecht dann wohl um Menschenleben geht und somit keine Fahrerlaubnis vorliegen muss. So hat es zumindest die Polizei mehrfach geschult ;)
    Dafür würde ich gerne mal die Gesetzesgrundlage sehen.
    Wir wurden insoweit geschult, dass jemand der keinen Führerschein hat auch gefälligst die Hände vom Lenkrad weghält, dass ist ja auch jedem klar.
    Aber wie ist dass wenn sie mir die Fahrerlaubnis wegnehmen? Darf ich dann trotzdem fahren?

  2. #2
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    Strafgesetzbuch § 34
    Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    --

    Allerdings würde ich selbst davon absehen. Man weis nie ob wirklich was ist bzw. was ist wenn von der Leitstelle auf der Anfahrt die Meldung kommt das doch kein Einsatz erforderlich ist? Dann müsste das Fahrzeug sofort abgestellt werden und von einem Fahrer mit Fahrerlaubnis zurück zum Stützpunkt gebracht werden. Ebenso auf der Rückfahrt. Findest du keinen Fahrer hast du ein Problem.

    Von den Zivil- und Strafrechtlichen Folgen bei einem Unfall mal angesehen.

    Wenn sie nachweisen das es kein Angemessenes Mittel (diese Fahrzeug nicht erforderlich bei der Lage und die finden so irgendetwas) ist kommt folgendes zum tragen...

    --

    Straftat nach § 21 StVG

    --

    Und vor dem Richter möchte ich nicht sitzen.

    AngelOfFire
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Strafgesetzbuch § 34
    Rechtfertigender Notstand
    So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".

    Aber, und das ist ein ganz großes aber:
    Die "dringende Gebotenheit" und insbesondere die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" muss man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erst einmal hinbekommen. Das dürfte die absolute Ausnahme sein.

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".
    Spielt keine Rolle, das StVG ist höherwertiger als die FeV und im StVG ist nichts geregelt.
    Somit kann man in der Tat höchstens mit StGB §34 argumentieren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Manchmal stellt sich mir die Frage nach gewissen Diskussions-Grundlagen hier...

    Wenn einer ohne Lappen auch nur ein Feuerwehrauto anlässt, wird er vom Kommandanten persönlich aus dem Fahrzeug geprügelt...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  6. #6
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    naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.
    Das jetzt jemand, der noch nie eine entsprechende FE für das Einsatzfahrzeug hatte dieses im Alarmfalle bewegt, halte ich auch für sehr bedenklich. Immerhin fehlt hier auch die Einweisung. Und dann gleich eine Alarmfahrt? nene, da möchte ich nicht mit im Fahrzeug sitzen.

    Aber wie sieht es aus, wenn der Fahrer seine FE Klasse C noch nicht verlängern ließ (Stichwort ärztl. Untersuchung) und er als Einziger "C-Fahrer" zu einer zeitkritischen Menschenrettung das Fz fährt?
    mein Name ist Programm

  7. #7
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Wenn einer ohne Lappen auch nur ein Feuerwehrauto anlässt, wird er vom Kommandanten persönlich aus dem Fahrzeug geprügelt...
    Richtig! Wir hatten einen ähnlichen Fall. Fahrzeug wurde von jemandem ohne entsprechende Führerschein gefahren, unter anderem bei einem Einsatz und diversen Diensten. Das kam, durch einen dummen Zufall, ans Tageslicht. Das Ende vom Lied: Strafanzeige wegen Fahren ohne Führerschein für den "Fahrer" und Strafanzeige sowie Suspendierung wegen Beihilfe zu einer Straftat für den "Gruppenführer". Seit dem heißt es, bei jeder Kraftfahrerunterweisung für die Maschinisten, "Lappen" vorzeigen. Bei uns gibt es nun eine Dienstanweisung, dass Feuerwehrfahrzeuge nur noch von Maschinisten mit entsprechende Fahrerlaubnisklasse zu führen sind. Darunter fallen auch die diversen 3,75 to. TSF die hier so rumeiern. Maschinisten ohne LKW-Schein dürfen keine Feuerwehrfahrzeuge (mit Ausnahme von MTW) mehr fahren.

  8. #8
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    Hallo,

    @Feuermelder
    Um was für eine Funktion handelt es sich bei euch bei dem Gruppenführer. Ich kann mir schlecht vorstellen das es ne normale Einsatzkraft mit GF Ausbildung ist der zufällig auf dem Beifahrersitz platz genommen hat.

    Des weiteren kann ich auch irgendwo die Suspendierung nicht verstehen, wenn es erst nach dem Vorfall usus oder gar Vorschrift ist den Führerschein zu kontrollieren. Es sei denn er wusste das der Fahrer keinen Führerschein hatte.

    Gruß Jan

  9. #9
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    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    @Feuermelder
    Um was für eine Funktion handelt es sich bei euch bei dem Gruppenführer. Ich kann mir schlecht vorstellen das es ne normale Einsatzkraft mit GF Ausbildung ist der zufällig auf dem Beifahrersitz platz genommen hat.

    Des weiteren kann ich auch irgendwo die Suspendierung nicht verstehen, wenn es erst nach dem Vorfall usus oder gar Vorschrift ist den Führerschein zu kontrollieren. Es sei denn er wusste das der Fahrer keinen Führerschein hatte.
    Der GF ist bei uns mit einem Ortsbrandmeister gleichzustellen. Er führt die Löschgruppe eingenständig. Vorzuweisen ist der abgeschlossene F3-Lehrgang am IDF Münster. Nächsthöhere Führungskraft ist der ZF oder WF. Der GF führt die LG ebenfalls verwaltungstechnisch.

    Mir ist nur bekannt, dass aufgrund des Vorfalls suspendiert wurde. Ob der GF nun wusste, dass jemand ohne FS fuhr, bleibt mir unbekannt. Da es aber eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur Straftat für den GF gab, könnte man eigentlich davon ausgehen, dass er eingeweiht war...

    Fakt ist, ich lasse mir den Führerschein bei Eintritt in die FF vorzeigen und kontrolliere diesen in einem gewissen Abstand, z.B. zur Kraftfahrerunterweisung. Nur so kann man sicher gehen, dass es keine "Schwarzfahrer" gibt. Vertrauen ist gut, Kontrolle aber manchmal besser...

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