Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 49

Thema: Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

  1. #1
    Registriert seit
    01.12.2008
    Beiträge
    62

    Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

    Zitat Zitat von Tom77 Beitrag anzeigen
    Oder das man den Führerschein dann nicht braucht? Weil es bei Wegerecht dann wohl um Menschenleben geht und somit keine Fahrerlaubnis vorliegen muss. So hat es zumindest die Polizei mehrfach geschult ;)
    Dafür würde ich gerne mal die Gesetzesgrundlage sehen.
    Wir wurden insoweit geschult, dass jemand der keinen Führerschein hat auch gefälligst die Hände vom Lenkrad weghält, dass ist ja auch jedem klar.
    Aber wie ist dass wenn sie mir die Fahrerlaubnis wegnehmen? Darf ich dann trotzdem fahren?

  2. #2
    Registriert seit
    21.06.2008
    Beiträge
    275
    Strafgesetzbuch § 34
    Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    --

    Allerdings würde ich selbst davon absehen. Man weis nie ob wirklich was ist bzw. was ist wenn von der Leitstelle auf der Anfahrt die Meldung kommt das doch kein Einsatz erforderlich ist? Dann müsste das Fahrzeug sofort abgestellt werden und von einem Fahrer mit Fahrerlaubnis zurück zum Stützpunkt gebracht werden. Ebenso auf der Rückfahrt. Findest du keinen Fahrer hast du ein Problem.

    Von den Zivil- und Strafrechtlichen Folgen bei einem Unfall mal angesehen.

    Wenn sie nachweisen das es kein Angemessenes Mittel (diese Fahrzeug nicht erforderlich bei der Lage und die finden so irgendetwas) ist kommt folgendes zum tragen...

    --

    Straftat nach § 21 StVG

    --

    Und vor dem Richter möchte ich nicht sitzen.

    AngelOfFire
    112 - Unsere Hotline mit 24 Stunden Service!

  3. #3
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Strafgesetzbuch § 34
    Rechtfertigender Notstand
    So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".

    Aber, und das ist ein ganz großes aber:
    Die "dringende Gebotenheit" und insbesondere die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" muss man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erst einmal hinbekommen. Das dürfte die absolute Ausnahme sein.

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".
    Spielt keine Rolle, das StVG ist höherwertiger als die FeV und im StVG ist nichts geregelt.
    Somit kann man in der Tat höchstens mit StGB §34 argumentieren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Manchmal stellt sich mir die Frage nach gewissen Diskussions-Grundlagen hier...

    Wenn einer ohne Lappen auch nur ein Feuerwehrauto anlässt, wird er vom Kommandanten persönlich aus dem Fahrzeug geprügelt...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  6. #6
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    664
    naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.
    Das jetzt jemand, der noch nie eine entsprechende FE für das Einsatzfahrzeug hatte dieses im Alarmfalle bewegt, halte ich auch für sehr bedenklich. Immerhin fehlt hier auch die Einweisung. Und dann gleich eine Alarmfahrt? nene, da möchte ich nicht mit im Fahrzeug sitzen.

    Aber wie sieht es aus, wenn der Fahrer seine FE Klasse C noch nicht verlängern ließ (Stichwort ärztl. Untersuchung) und er als Einziger "C-Fahrer" zu einer zeitkritischen Menschenrettung das Fz fährt?
    mein Name ist Programm

  7. #7
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.
    Interessanter Zusammenhang.

  8. #8
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Eine interessante Frage:
    Hat der Fahrer nur gerade wegen bspw. zu schnellem Fahren mal 4 Wochen keinen Führerschein, ist aber sonst immer dieses Fahrzeug gefahren, oder hatte er noch nie einen Führerschein.
    Beim ersten Fall würden fast alle denjenigen Fahren lassen, gerade wenn es um die C1E geht. Beim 2. Fall sicher niemand.

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Mal ehrlich, selbst wenn ich der einzigste wäre, der eine Drehleiter fahren könnte und nicht dürfte, weil ich 4 Wochen Fußgänger wäre.
    Ich würde einen Teufel tun und mich in die DLK setzen und zur Einsatzstelle fahren.
    Das ganzen rechtfertigen mit dem rechtfertigenden Notstand ist mir viel zu gefährlich.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Also, du könntest danach mit ruhigem gewissen Leben, wenn im brennendem Haus mehrere Personen sterben, die ohne Drehleiter einfach keine Chance hatten, rauszukommen?
    Sorry, das nehm ich dir jetzt einfach nicht ab!

  11. #11
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Also, du könntest danach mit ruhigem gewissen Leben, wenn im brennendem Haus mehrere Personen sterben, die ohne Drehleiter einfach keine Chance hatten, rauszukommen?
    Sorry, das nehm ich dir jetzt einfach nicht ab!
    Ja, weil ich mir damit nicht das Leben versaut habe, wie wenn der Richter hier kein rechtfertigenden Notstand sieht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
    Registriert seit
    08.10.2004
    Beiträge
    323
    Hallo,

    zu dem Thema kann ich im ganzen nur den Kopf schütteln....

    1. kann mir jemand mal einen einzigen Fall sagen wo jemand durch nichtdasein eines Fahrers schwerer oder gar Tödlich verletzt wurde ??

    2. kann sich jemand vorstellen das unter der Besatzung eines LF`s und einer DLK kein einziger mit entsprechendem FS ist ?

    3. reicht die Besatzung in diesem Fall aus oder will man mit zwei Mann nur " schneller " raus...?

    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Also, du könntest danach mit ruhigem gewissen Leben, wenn im brennendem Haus mehrere Personen sterben, die ohne Drehleiter einfach keine Chance hatten, rauszukommen?
    Ich zumindest könnte das... siehe Frage 1 & 3....inbesondere bei einer DLK nutzt es schlichtweg nix wenn man das gute Stück mit vieeel Glück ohne FS und Fahrpraxis an die E-Stelle bekommt.. DL Maschinist biste dadurch noch nicht..;-)

    lasst Euch nicht mit " Grauzonenverordnungen" zum Politischen Spielball der Gewissensberuhigung machen indem Ihr Euch letztendlich Privatrechtlichen Konsequenzen aussetzt.. das ist KEIN Ehrenamt wert.
    Wenn es Jahrelang versäumt wurde oder schlichtweg als nicht notwendig gesehen wurde notwendiges Personal auszubilden, dann sollten wir es ebenso locker sehen wie die Entscheidungsträger vorher... Haben wir nicht - brauchen wir nicht. Ich weiß - auch mir würde es dann die Zornesröte ins Gesicht treiben, mein Privatleben würde ich mir dennoch nicht Ruinieren...

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  13. #13
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Ich habe mal einen Bericht gelesen, wo ein Polizeifahrzeug brannte und die Feuerwehr nicht ausrückte, da kein Fahrer mit einer für das Löschfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis vorhanden war.

    Das hat damals etliche Diskussionen ausgelöst...

    Ich meine, das war irgendwo in Thüringen, habe das aber bei meiner Suche im Netz auf die Schnelle nicht mehr gefunden.

    EDIT:

    Korrektur, es war Sachsen-Anhalt!

    Habe folgende Quellen gefunden:
    http://www.youtube.com/watch?v=yYl1jQDYKLE
    http://www.bild.de/news/leserreporte...1968.bild.html
    Geändert von marka (02.02.2012 um 13:24 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  14. #14
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Ich habe mal einen Bericht gelesen, wo ein Polizeifahrzeug brannte und die Feuerwehr nicht ausrückte, da kein Fahrer mit einer für das Löschfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis vorhanden war.
    Na und?
    Laß brennen.
    Das geht schon von alleine wieder aus. Zu retten ist da wahrscheinlich eh nichts mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Da gebe ich Dir Recht!
    Aber so etwas kann prinzipiell ja auch passieren, wenn Menschenleben in Gefahr sind...

    Bei uns in S-H ist die Sonderregelung nun umgesetzt. Bei uns in der Wehr finden nun Sonderdienste statt, in denen KameradInnen, die nicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen, unter Anleitung eines Fahrlehrers das Fahrzeug kennen und fahren lernen. Der Fahrlehrer bescheinigt dies, sodass im Notfall eine dieser Kräfte das Fahrzeug bewegen darf.

    In sofern ist diese Diskussion eh Schnee von gestern...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •