NRW ist das KFZ-Kennzeichen der Landesregierung und des Landtages und ist bekannt von den Polizeifahrzeugen (NRW 4-xxxx = Innenministerium). Bei der 8 dürfte es sich wie früher um den Katastrophenschutz handeln (früher hatte ein Bochumer LF 16-TS aus Mitteln des erweiterten Katastrophenschutzes BO 8xyz).
Vermutung: Es handelt sich um Fahrzeuge, die vom oder über das Land verteilt bzw. beschafft wurden und nicht im Eigentum der jeweiligen Institution stehen. Das sind insb. Landesbeschaffungen wie die GW-San oder die geplanten ABC-Erkunder und die Fahrzeuge des Bundes für den erweiterten KatS (SW 2000-Tr, Dekon-P, LF 16-TS).
Für die landeseigenen Fahrzeuge m.W. schon länger, für die Bundesfahrzeuge ist das neu.und seit wann gibt es die regelung?