Zitat von zinnlos Wobei das bereitstellen einer Testversion immer das Risiko bietet dass irgendjmd das Ding knackt;) Ich denke mal das kann man auch so schon knacken, wenn gewollt...
Gruß Angriffstrupp Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
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