Die Weiterverwendung nach einer Instandsetzung (oder auch STK/MTK) stellt keine "Inbetriebnahme" im Sinne der MPBetreibVO bzw. des MPG dar.
Es reicht somit der vorgegebene Gerätecheck durch den Anwender, wenn das Gerät retour ist.
Es ist euch aber nicht verboten, im Rahmen der individuellen Gefährdungsbeurteilung andere Regelungen zu treffen ... :)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)