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Thema: BMD nach reperatur ohne Mithören

  1. #1
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    BMD nach reperatur ohne Mithören

    Hallo,

    ich habe einen privaten Motorola BMD welchen ich an die Wehr zur reperatur gegeben habe. Nun hat dieser Melder 2 Drehschalter, heißt er hat die Mithörfunktion.

    Seit der reperatur ist das Mithören nicht mehr möglich. Auf nachfragen wurde mir gesagt das müsste ich selber wieder auf machen, da das wohl durch die Funkwerkstatt nicht gewünscht ist.

    Was genau haben die da gemacht das, dass Mithören "ausgeschaltet" ist?
    Wie kann ich das Rückgängig machen?

    Im Anhang mal ein Foto!

    Danke!
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  2. #2
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    Mach doch mal bitte ein Foto der Rückseite der Platine. Wahrscheinlich haben die nur eine Leiterbahn "durchgekratzt" oder Kontakte des Schalters unterbrochen....

  3. #3
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    Gerne! Da hast du!
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  4. #4
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    Hallo,

    da kann man nicht wirklich was erkennen, mach bitte mal ein Foto von der oberen Hälfte der Rückseite, praktisch da wo die Schalter angelötet sind!



    Edit: Man kann doch was erkennen, nur ich weiss nicht ob das Dreck auf den Leiterbahnen ist, oder ob da wirklich welche unterbrochen sind, mein Bildschirm ist auch so dunkel :-)!
    Mach mal bitte ne grössere und schärfere Aufnahme der oberen Hälfte der Rückseite!
    Geändert von mike2208 (10.12.2011 um 21:16 Uhr)
    Gruss Chris

  5. #5
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    Im Anhang zwei Bilder. Sucht euch eins aus :-P
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  6. #6
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    Sieh dir die gelb markierte Stelle mal an, ist da die Leiterbahn unterbrochen oder sieht das nur so aus!
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    Gruss Chris

  7. #7
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich haben die nur eine Leiterbahn "durchgekratzt" oder Kontakte des Schalters unterbrochen....
    Kommt darauf an wie streng das "Mithören" geregelt ist, und wie fies der Funktechniker ist.

    Wäre ich in der Situation das Geräte von einem Kunden kommen, wo ich weis das dieser Kunde generell kein Mithören gestattet - und sehr streng sieht, würde ich derart manipulierte Geräte schon derart bearbeiten, das da ein Hobbymensch nicht mehr durchblickt.

    So leicht, wie eine durchgekratzte Leiterbahn die man nur wieder patchen muss...ne.
    Wäre ja quasi eine Einladung...

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  8. #8
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    Gibt es denn keinen Schaltplan der sagt welche Leiterbahnen dafür angedacht sind?

    Edit: Die markierte stelle ist in Ordnung nur ein wenig verdreckt. Der Melder ist ja nicht Manipuliert sondern hat die Mithörfunktion von Haus aus.

    Edit2: Vielleicht dient es euch als Hinweis: Der schalter selber Funktioniert wohl noch. Heißt es kommt manschmal ein "knacken" wenn ich Mithören an habe. Jedoch kommt der Funk selber nicht mit durch. (Getestet mit Funkgerät im Auto)
    Geändert von Funkspiel (10.12.2011 um 23:14 Uhr)

  9. #9
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    Gerne! Da hast du!
    Herrje...
    Wenn ich mir die Region der Schalter anschaue, denke ich an eine Jahresfamilienpackung Kolophonium neben einem zinnverschmiertem Bügeleisen.
    Wer macht denn sowas übles...

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  10. #10
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    DG7JG haßt du vieleicht eine Idee zur frage?

  11. #11
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    Das erste was mir bei einem privaten Gerät dazu einfällt:

    §303 StGB Sachbeschädigung

    Es sei denn: Die Abschaltung der Funktion wäre vorher besprochen worden oder versehentlich geschehen.

    Das Gerät ist nunmal Eigentum des Betroffenen, und nicht der Wehr. Somit entscheidet der Betroffene über die Gerätefunktionen, nicht die Wehr. Und zwar solange, wie das ganze keine direkte Straftat darstellt (Freischalten oder Freischaltung beibehalten ist keine Straftat, Mithören >kann< eine sein).

    Das >versteckte< Abschalten der Funktion hingegen ist ganz sicher "rechtswidriger Eingriff in eine fremde Sache" und übersteigt den Rahmen, der dem Auftrag zugrundeliegt, um Welten. Der Eigentümer kann das Gerät nun nur noch unter hohem Wertverlust veräussern.

    Wenn ich einen Melder "kastrieren wollte", und zwar so das man es nicht bemerkt, würde ich ggf. an einem Poti, Schalter o.ä. etwas druchtrennen. Viele Möglichkeiten bleiben ja nicht. Die dauerhafte Zerstörung eines dafür benötigten Bauteiles wäre zwar ggf. auch möglich, aber dann sind wir halt gleich wieder bei §303 StGB.

    Und sofern der umsetzende Funktechniker nicht sprichwörtlich "auf der Brennsupp'n daherg'schwommen is' ", wird er das tunlichst unterlassen. Für Strafdelikte steht der Täter gerade, auch die Beauftragung, z.B. über ein Dienstverhältnis, stellt das Ganze für den Beauftragten nicht straflos (sofern er v. fremden Eigentum Kenntnis hat. Der Eigentümer darf natürlich zerstören lassen was er will).

  12. #12
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    Du wirfst ja ganz schön mit Dingen rum, ohne das nötige Hintergrund wissen.
    1. Wußte die Funkwerkstatt das der Melder privat ist?
    2. Wie ist allgemein der Besitz der FMEs geregelt, sprich, ist das eine Ortswehr und die Melder gehören der Stützpunktwehr die auch die Funkwerkstatt betreibt?
    3. Kann der Funkwerkstatt auch alles egal sein, er wird eh keine Anzeige machen, da der Eigentümer sich strafbar gemacht hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    1) dass darauf Rücksicht zu nehmen ist hab ich geschrieben
    2) Wie eine Wehr das regelt ist irrelevant. Solange der private Besitz eines Melders keine >gesetzliche< Verbotsnorm tangiert, kann die Wehr innerdienstlich regeln was sie will. Eine DV kann kein Gesetz ausser Kraft setzen, oder Einfluß auf privates Eigentum (auch seiner Dienstverpflichteten) nehmen.
    3) Der Besitzer eines freigeschalteten Melders hat sich eben nicht strafbar gemacht. Strafbarkeit setzt eine rechtwidirges und vorwerfbares Handeln voraus, dass von einem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist (kurzform, auf die Bußgeldabstufung gehe ich mal nicht ein).

    Der Besitz u.a. v. >zugelassenen< Geräten (CE, FTZ, DBP, .....) ist für jedermann statthaft, egal welche Sendungen damit hören kann.

    Strafbar wird erst das >unberechtigte< Abhören einer Sendung, die nicht für den Empfänger bestimmt ist. Aus dem bloßen Besitz eines freigeschalteten Melders bereits auf die widerrechtliche Verwendung als Abhörgerät zu schließen, wäre wie wenn man dem Besitzer eines Kfz's mit einer max. Höchstgeschwindikgkeit von 130kmh, ohne jegliche weiteren Feststellungen, wegen "Raserei" bestraft, nur weil es ja keinen Sinn macht so ein Auto zu besitzen, wenn man damit nicht auch mit 130 "rumrast".

    Im übrigen: Zu dem Thema habe ich geschrieben was zu schreiben war. Ich klink mich hier aus. Diskussionen mit Hobbyjuristen waren zur Rechtfindung noch nie hilfreich.

  14. #14
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    Richtig der meinung bin ich auch. Es geht mir hier auch weniger ums Rechtliche. Der Melder ist eindeutig als Privatgerät gekennzeichnet gewesen. Ebenso ist auch die Funktion des Gerätes nicht Strafbar, da ich es ja auch so bei Motorola kaufen kann/konnte.

    Ich danke eich trotzdem. Aber kehret doch bitte zum eig. Thema zurück.

    Ich werde jetzt gleich nochmal schauen ob da Irgentwas durchtrennt ist, jedoch wäre ein Anfang gut zu wissen was man da als Bsp. alles machen könnte?

    Edit: Vielleicht dient es euch als Hinweis: Der schalter selber Funktioniert wohl noch. Heißt es kommt manschmal ein "knacken" wenn ich Mithören an habe. Jedoch kommt der Funk selber nicht mit durch. (Getestet mit Funkgerät im Auto)

  15. #15
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    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    jedoch wäre ein Anfang gut zu wissen was man da als Bsp. alles machen könnte?
    Die Funkwerkstatt schriftlich auffordern binnen einer Frist den Urzustand wieder herzustellen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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