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Thema: BMD nach reperatur ohne Mithören

  1. #16
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    Ich danke euch für die Hilfe. Habe das Problem behoben. Die haben da eine Diode rundergepitcht. Habe alles wieder gemacht.

    Thx. Trotzdem

  2. #17
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Aurora Beitrag anzeigen
    Das erste was mir bei einem privaten Gerät dazu einfällt:

    §303 StGB Sachbeschädigung

    Es sei denn: Die Abschaltung der Funktion wäre vorher besprochen worden oder versehentlich geschehen.
    Hei, du kommst da jetzt aber mit was an...
    Seit wann bitte darf man privat denn BOS-Geräte verwenden?
    Und dann auch noch einen "aufgebohrten" Melder der mehr erlaubt, als die Wehr dem normalen BOS'ler gestattet?

    Zitat Zitat von Aurora Beitrag anzeigen
    Das Gerät ist nunmal Eigentum des Betroffenen, und nicht der Wehr. Somit entscheidet der Betroffene über die Gerätefunktionen, nicht die Wehr. Und zwar solange, wie das ganze keine direkte Straftat darstellt (Freischalten oder Freischaltung beibehalten ist keine Straftat, Mithören >kann< eine sein).
    Ähm, wenn ich das richtig verstanden habe, wurde das Gerät über die Feuerwehr zur Werkstatt verbracht. Wer hat denn da die Rechnung für die an diesem Melder durchgeführten Arbeiten bezahlt?

    Deine Sichtweise wäre eher zu verstehen, wenn der OP seinen privaten Melder auch persönlich und ganz privat zu einem Funktechniker gegangen und selber als Kunde aufgetreten wär. Aber genau so war es ja wohl nicht.
    Womit sich da doch gleich noch ein Verdacht einschleicht...

    Wenn mir ein Stammkunde regelmässig Geräte schickt wo ich ganz gennau weis was sie können dürfen und sollen, und wo dieser Kunde absolut gegen ist, dann richte ich es so das die Geräte eben dem entsprechen was der Stammkunde erwartet.

    Zitat Zitat von Aurora Beitrag anzeigen
    Und sofern der umsetzende Funktechniker nicht sprichwörtlich "auf der Brennsupp'n daherg'schwommen is' ", wird er das tunlichst unterlassen. Für Strafdelikte steht der Täter gerade, auch die Beauftragung, z.B. über ein Dienstverhältnis, stellt das Ganze für den Beauftragten nicht straflos (sofern er v. fremden Eigentum Kenntnis hat. Der Eigentümer darf natürlich zerstören lassen was er will).
    Wenn ein Kunde mir einen Posten Geräte zur Wartung oder Reparatur überreicht, wovon einzelne derart krass von den Vorgaben abweichen, wird allerhöchstens mal kurz der Kunde (also jener der meine Rechnung zahlt und welcher meißtens auch der Eigentümer dieser Geräte ist) kontaktiert. Und wem dem dann die Hutschnur platzt, werde ich darin bestätigt das ich es doch eh schon vorher wusste.

    FME's als Geräteart sind direkt vergleichbar mit superstrengen Netzhirachien im Betriebsfunk.
    Es gibt Funknetze wo ein "reinhören in den Kanal", sprich deaktivierung der Selektivrufsperre, absolut nicht erwünscht sind. Häufig bei Kurierdiensten und ähnliche Gewerbekonstrukte wo eine Zentrale mehrere zueinander in Konkurrenz stehender Freiberufler oder (Schein-)Selbstständige/IchAG'ler koordinierte Aufträge zuteilt.
    Da gilt sehr streng die Vorgabe das nur die Leute für eine Zeit X oder bis zum Schlußruf den Funk hören können dürfen, die explizid zuvor auch gerufen wurden.

    Einen Schritt weiter geht die Sendeberechtigung. Kein Funkgerät darf von sich aus was anderes senden als ein Sprechwunsch. Weitere Sendetätigkeit darf erst dann freigeschaltet sein, wenn die Zentrale dazu die Freigabe erteilt.

    Im Betriebsfunk sind das die Funknetzformen wo die meißten Gerätemanipulationen stattfinden, ohne das der Netzbetreiber / Geräteinhaber davon was weis.

    Wie gesagt kann kein unterstellter Mensch für sich selber entscheiden was er gerne möchten darf in einem Funknetz. Diese Entscheidung was der einzelne darf oder nicht darf, entscheidet ausschlißlich der Betrieber des Funknetzes. Bei einem 4m Kanal einer Feuerwehr also die Feuerwehr, sowie weitere Mitspracherechte seitens Kommune/Bezirksregierung/Landesregierung/Innenministerium.

    BTW: Ich bin offenbar nicht der einzige Funktechniker der so denkt.
    So knappe 10-15 Reparaturaufträge die bei mir landen sind unprogrammierbare Gebrauchtgeräte von eBay, die Kunden dann hilflos einreichen.
    Besagte 10-15 Fälle im Jahr führen auf Manipulationen zurück, womit eine Umprogrammierung unmöglich gemacht werden sollte.
    Das "knuffigste" was ich da fand war ein Posten GP340 deren Programmierpins sowie der BootControl am Zubehörstecker mit einer hauch feinen Klarlackschicht überzogen war.
    Ansonsten ist es bei älteren Geräten üblich mit bissel mehr Saft als vorgesehen wichtige Teile der Programmierschnittstelle durchzubrennen, oder gleich richtig aufwändig einen SOT23 Transistor gegen einen spiegelverkehrten Typen oder irgend der Diode in SOT23 aus zu wechseln.
    Da suche selbst ich mir teilweise einen Ast bei, wo ich mich schon für fies hielt..:-)

    Und es kommt auch gar nicht mal sooo selten vor, das ich hier nen Gerät auf dem Tisch habe, wo sich ein Mitarbeiter des Kunden da noch das 2m POL Relais in "sein" 2m Betriebsfunkgerät mit rein geproggt hat.

    Tut man da als Funktechniker nix gegen, dauert es keine Woche nach Auslieferung, bis da wieder das BOS-Relais reingeproggt und die Leistung auf Maximum gesetzt wurde.
    Und nein - ich rede da nicht von einem einzelnen Kunden. Das ist inzwischen ein Folkssport!

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  3. #18
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    Wenn das Gerät sein Eigentum ist, ist und war das vorgehen eine Sachbeschädigung!
    Aber man kann immer noch den Rechtsweg einhalten und die entsprechenden Stellen und Behörden informieren... dann hat man auch seine Pflicht getan ohne sich an einer Sachbeschädigung die Finger schmutzig zu machen...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #19
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Wenn das Gerät sein Eigentum ist, ist und war das vorgehen eine Sachbeschädigung!
    Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
    Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #20
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
    Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Na dann darf ja jetzt bestimmt an deinem PKW die Scheiben einschlagen, Sachbeschädigung ist das wohl kaum! Das Auto fährt ja noch... *duck , und weg renn*
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  6. #21
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Na dann darf ja jetzt bestimmt an deinem PKW die Scheiben einschlagen, Sachbeschädigung ist das wohl kaum! Das Auto fährt ja noch... *duck , und weg renn*
    Also so einen sinnfreien Post hab ich schon lang nicht mehr gelesen.
    Deswegen schrieb ich ja auch, das die Rechtssprechung bei Sachbeschädigung auch von einem nicht mehr bestimmungsgemäßen Gebrauch redet.

    Denn mal ernsthaft, was ist denn an dem Melder beschädigt worden?
    Er funktioniert nachwievor, vergleichbar wäre es nur, wenn du sagst, du läßt die Luft ausm Reifen, dann wäre der Reifen nicht beschädigt, aber der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr gewährleistet
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #22
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Aber der Techniker hat ohne mich zu Fragen, unerlaubt an meinem Gerät was geändert, und berechtigt ist er dazu keinenfalles!!! Ergo: Sachbeschädigung
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  8. #23
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ergo: Sachbeschädigung
    Lese dir doch einfach die einschlägigen Kommentare zur Sachbeschädigung durch.
    Recht ist nicht schwarz/weiß.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  9. #24
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
    Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Stop: Das ist er. Er hat diese Funktion durch den Hersteller.

    Und Sinnfrei sind alle eure weiteren Posts, da das Problem um das es hier Thema ging, bereits geklärt ist.
    Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.

  10. #25
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    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    Stop: Das ist er. Er hat diese Funktion durch den Hersteller.
    Nur weil der Melder was vom Hersteller aus was kann, hat das nichts mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch in Deutschland zu tun.
    Andere Länder, andere Sitten.

    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.
    Schon lustig und sowas von einem User der 1 1/2 Monate hier ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  11. #26
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    In Deutschland ist es keineswegs untersagt ein Gerät zu besitzen welches in der lage ist den 4m-BOS-Funk abzuhören.

    Außerdem muss ich nicht lange hier sein um das zu beurteilen, lesen reicht da vollkommen.

  12. #27
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    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    Und Sinnfrei sind alle eure weiteren Posts, da das Problem um das es hier Thema ging, bereits geklärt ist.
    Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.
    Da dein Problem geklärt ist, musst du dich ja nicht mehr an der Diskussion beteiligen, oder? Sei halt froh, dass die Wehr die Reparatur übernommen hat, und erfreu dich an deiner wichtigen Mithörschaltung, solange es noch geht.

  13. #28
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    Ich werde mich hier auch nicht weiter beteiligen. Das gilt für das Gesammte Forum.

    Wie wäre es für ein ganz anderes (Rechtliches) Thema auch ein neues zu öffnen?

  14. #29
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    Ist hier auch was entfernt?? sieht durchgekratzt aus:

    Würde das trotzdem mir nicht gefallen lassen. Die haben das zu machen, was sie als auftrag haben,

    Die löschen ja auch nicht einen Brand und reißen danach noch das Haus ab oder renovieren es ;)
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  15. #30
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    Zitat Zitat von Securefunk Beitrag anzeigen
    Würde das trotzdem mir nicht gefallen lassen. Die haben das zu machen, was sie als auftrag haben
    Genau. Und man könnte auf die Idee kommen: Auftrag der Feuerwehr/Kommune ist es nicht, private Spielmelder zu reparieren, oder?

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