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Thema: Erlass Funkrufnamen vom 30.09.11 MIK NRW

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  1. #1
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    Erlass Funkrufnamen vom 30.09.11 MIK NRW

    Hallo,

    ich habe gehört, dass das MIK für NRW einen Erlass für die Änderung von Funkrufnamen herausgegeben hat. Hat da jemand nähere Infos zu?


    Gruß

  2. #2
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  3. #3
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    Zitat Zitat von ffmk Beitrag anzeigen
    also ich glaube bei uns wirt da rauf geschissen das ist der größte scheiß den´s gibt!!!
    *gg da wird auch der Wirt in eurem Bundesland nicht drauf "scheixxxxx".
    Es ist kein "ScheiXX" denn auch "alle" müssen zwangsläufig die Funkrufnamen bundesweit der OPTA Richtlinie anpassen, ob sie wollen oder nicht.

    Funkrufnamen müssen entsprechend den OPTA-Richtlinien wegen des TETRA - Funks eingeführt werden.
    e.
    Geändert von Ebi (21.11.2011 um 14:53 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    Beitrag gelöscht ??

    Ist der interessante Beitrag von dem User: ffmk gelöscht worden??
    Wer löscht hier eigentlich ??

    Ursprünglich stand mal hier als Beitrag Nr. 3:

    Zitat von ffmk Beitrag anzeigen:
    also ich glaube bei uns wirt da rauf geschissen das ist der größte scheiß den´s gibt!!!

    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    Naja wenn ich das so lese ist die Löschung schon in Ordnung gewesen....

    M

  6. #6
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    Ich frage mich ernsthaft, wer sich solch einen Mist ausdenkt?! Was sollen die OPTA-Kennungen denn genau bezwecken, außer das ich ein Fahrzeug nun umständlicherweiser mit kompletter Bezeichnung rufen muss? Ist im Digitalfunk nicht möglich, eine Kennungsübertragung in Anlehnung an das FMS-System zu nutzen und somit die bisherigen Funkrufnamen weiter zu nutzen?

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