Hi Laurin,
Die Lehrstoffmappe des IM NRW spricht von
Zitat: (URL siehe mein vorheriges Post)
29.7.1 Kurznachrichten als Textnachrichten
Kurznachrichten werden dabei auf den für die Übertragung von Sprache genutzten Zeitschlitzen gesendet, während für die Übermittlung eines Status der Organisationszeitschlitz verwendet wird.
Eine Kurznachricht enthält immer die OPTA des sendenden Teilnehmers und ist auf eine Länge von 84 Zeichen beschränkt.
Zitatende
Hmm. Zwei Quellen mit zwei Aussagen.
Beim Vergleich der Quellen (Kommunikationstechnikändler vs. Behörde) glaube ich in diesem Fall der Behörde mehr.
Gruß
Simon