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Thema: Räumfahrzeuge der Straßenmeisterei NRW mit Blaulicht

  1. #1
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    Räumfahrzeuge der Straßenmeisterei NRW mit Blaulicht

    Räumfahrzeuge der Straßenmeisterei NRW mit Blaulicht

    Mit Blaulicht und mehr Salz will der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen dem kommenden Winter zu Leibe rücken. In diesem Jahr werden 135.000 Tonnen Streusalz eingelagert. Weitere 40.000 Tonnen werden als Reserve für die Landesstraßen und den kommunalen Bedarf eingelagert, kündigt Straßen.NRW im Vorfeld des NRW-Tages in Bonn an, an dem der Landesbetrieb sich unter anderem mit dem Thema Winterdienst präsentiert.

    35 Fahrzeuge der 29 Autobahnmeistereien sollen zudem erstmals mit Blaulicht ausgestattet werden...

    Quelle und weiter:
    http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=697278

    http://www.strassen.nrw.de/service/p...110927-01.html
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    In Zukunft bekommen auch die Angestellten der Straßenmeisterei eine Blaulichtgenehmigung für ihr privat FZ um schneller zum Winterdienst/Arbeit/Schneeräumen zu kommen;-))) ^^

  3. #3
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    Zitat Zitat von Narkose07 Beitrag anzeigen
    In Zukunft bekommen auch die Angestellten der Straßenmeisterei eine Blaulichtgenehmigung für ihr privat FZ um schneller zum Winterdienst/Arbeit/Schneeräumen zu kommen;-))) ^^
    Das wohl kaum, aber mal sehen was raus kommt wenn ein Schneepflug mit eingeschaltetetem SoSig ein Unfall hat, da bin ich mal gespannt was die Gerichte sagen ...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Das wohl kaum, aber mal sehen was raus kommt wenn ein Schneepflug mit eingeschaltetetem SoSig ein Unfall hat, da bin ich mal gespannt was die Gerichte sagen ...
    Was sollen sie denn sagen?

    Ansonsten verweise ich auf meinen Beitrag im FW-Forum.

    Es ist ja nix neues:
    Bild aus 2008, BaWü: http://galerie.fg-haensch.de/albums/...03/nfz_008.jpg
    Bild aus 2010, BaWü: http://www.ka-news.de/region/karlsru...71,B?bn=461648
    Video aus 2010, RLP, hier sogar nur Frontblitzer, nix auf dem Dach: http://www.youtube.com/user/WinklerT...33/c0EyfGVa74U (ab ca. 1 min zu sehen).
    Geändert von überhose (28.09.2011 um 12:01 Uhr)

  5. #5
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    Hier wurde das Thema auch schon behandelt.
    http://www.sondersignalanlagen.com/s...euge+blaulicht
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer!

    www.DRK-Delmenhorst.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von www.strassen.nrw.de/service/presse/meldungen/2011/110927-01.html
    Mit Blaulicht können die Fahrzeuge bei Verkehrsstillstand notfalls auch gegen die Fahrtrichtung räumen und sind weisungsbefugt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
    Kann dieser Aussage jemand folgen? Wenn ich mich recht erinnere ist es doch so:
    Zitat Zitat von STVO §35
    (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. (...)
    Mit der genannten Weisungsbefugniss kann ich nichts anfangen.

    Gruß
    Reissdorf

  7. #7
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    Zitat Zitat von §38 StVO
    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
    Das war einfach.

  8. #8
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    In anderen Bundesländern wird das Ganze schon umgesetzt. Ob die Sondersignalgeschichte zum gewünschten Erfolg führt, bleibt abzuwarten. Fakt ist, eine Sondersignalanlage hilft mir nicht, wenn ich auf der Autobahn gegen die Fahrtrichtung fahren will. Dazu sind ganz andere Absperr- und Sicherungsmaßnahmen notwendig. Auch hilft mir die Sondersignalanlage nicht beim vorankommen, wenn die Verkehrslage es witterrungsbedingt nicht zulässt. Wenn schon diverse Last- und Personenkraftwagen im Schnee stecken, hilft mir das blaue Lämpchen und die Tröte auch nicht mehr viel weiter. Auch hier muss man dann wieder zu anderen Maßnahmen greifen, wie freischleppen usw. Sowas geht bekanntlich auch ohne Sondersignalanlage...

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gefährlicher Gefahrstoff sage ich da nur... :-)

  10. #10
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    Wie überhose auch schon anmerkte:
    In BaWü und vorallem bei mir in RLP täglich zu sehen, wenn man auf der Autobahn unterwegs ist.
    Sent from my PC using the Keyboard.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Auch hier muss man dann wieder zu anderen Maßnahmen greifen, wie freischleppen usw. Sowas geht bekanntlich auch ohne Sondersignalanlage...
    Diejenigen, die dieses Freischleppen gerne übernehmen (müssen), kommen nicht selten auch mit SoSi, nur sind die Fahrzeuge dann eher blau und rot, der dazugehörige Tee- und Kaffeeservice auch schonmal elfenbein oder weiß.

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