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Thema: Blaulicht auf Anhänger

  1. #1
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    Blaulicht auf Anhänger

    Hallo zusammen!

    Bei einer Kolonnenfahrt zu einem Großeinsatz habe ich mir überlegt, dass es eigentlich keine schlechte Idee sei, nicht nur das Zugfahrzeug mit Blaulicht zu haben, sondern auch zur (Heck-)Absicherung des angehängten Anhängers auf eben diesem eines zu installieren.

    Leider hab ich keine Hinweise gefunden, ob dies zulässig ist; gerüchtehalber sei dies unzulässig, da der Anhänger kein Selbstfahrer ist.

    Ich weiß, dass die Zulassungsstelle da das letzte Wort hat, nur brauch ich ja nicht wie der begossene Pudel zu stehen und wollte mich vorab unverbindlich informieren.

    VG

    thilo
    No RICs, no fun.

  2. #2
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    Moin!

    Ganz einfach: StVZO §52 Abs. 3:

    Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1.
    Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
    2.
    Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
    3.
    Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
    4.
    Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

    Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

    Ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug!

    Gruß Carsten

  3. #3
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    Außerdem solltest du das Heckblaulicht bei einer Kolonnenfahrt abschalten -> ist besser für den Hintermann. Deshalb würde es dir nichts bringen auf deinem Anhänger noch eine Rundumleuchte o.ä. zu installieren. Es sei denn es ist immer sichergestellt das du das Schlusslicht bist.
    Sent from my iMac using the Keyboard.

  4. #4
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    Zitat Zitat von grisucasi Beitrag anzeigen
    Ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug!

    Gruß Carsten
    Ich bin mir nicht ganz sicher, dass ein Anhänger nicht doch zumindest ein Teil eines Anhängers sein kann.

    Zumindest schreibt der von Dir zitierte Paragraf den Einsatz einer Rundumkennleuchte vor - mit dem Zweck, dass diese von allen Seiten, also auch von hinten wahrgenommen werden kann. Nicht umsonst sind viele LKW mit einem Heckblaulicht ausgestattet. Dass dieses nicht mehr ausreichen wahrgenommen werden kann, wenn der LKW noch einen Anhänger dran hat, liegt auf der Hand.

    Viel interessanter finde ich die Frage, wie Du ein "Anhängerblaulicht" ansteuern willst...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Hi,

    ein Anhänger darf meines Wissens durchaus mit Blaulicht ausgestattet sein. Als Beispiel hab ich mal ein Bild unseres Lichtmastanhängers angehängt.
    Und nur zur Info, dieses Blaulicht ist nicht nachträglich angebracht worden...
    Gesteuert wird es über einen einfachen Zugschalter im Steuerkasten an der Seite des Anhängers.

    Über Sinn oder Unsinn dieses Blaulichtes lässt sich natürlich streiten... :-)

    Gruß
    Bablu
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Bablu Beitrag anzeigen
    ein Anhänger darf meines Wissens durchaus mit Blaulicht ausgestattet sein. Als Beispiel hab ich mal ein Bild unseres Lichtmastanhängers angehängt.
    Und nur zur Info, dieses Blaulicht ist nicht nachträglich angebracht worden...
    Gesteuert wird es über einen einfachen Zugschalter im Steuerkasten an der Seite des Anhängers.
    Dann läuft dieses Blaulicht ja nur im Stand, oder?
    Damit hätte es ja nix mehr mit der StVO zu tun...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  7. #7
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    Also bei einem bekannten Feuerwehrversand, werden die Anhänger direkt mit Blaulicht ausgeliefert.

    @felix000

    Ich glaube das, das auch der Sinn des Blaulicht an einem Lichtmastanhänger ist.
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  8. #8
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    zum Thema Blaulicht auf Anhänger kann ich sagen das mein ehemaler Ortsverein einen Notfallanhänger von Heines Wuppertal sich hat bauen lassen. Dieser war mit einer Heck-RKL ausgestattet. Angesteuert wurde das Ganze über eine freie Leitung in der 13-poligen Anhängersteckdose. Meine mich zu erinnern das da sogar eine Batterie als Zwischenpuffer drin war, wenn der Anhänger mal alleine am Strassenrand stehen sollte.

    Gruss

    Frank

  9. #9
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    Die Frage nach der Zulässigkeit einer "blauen Rundumkennleuchte" auf einem Anhänger ist einfach zu beantworten: Unter Umständen. ;)

    Grundregeln bei Beleuchtungseinrichtungen (hier einschlägig § 49 StVZO) sind:
    • Es MUSS das angebracht sein, was ausdrücklich vorgeschrieben ist.
    • Es DARF das angebracht sein, was ausdrücklich erlaubt ist.

    Ausdrücklich erlaubt sind blaue Kennleuchten an bestimmten Kraftfahrzeugen. (Was ein Kraftfahrzeug ist, wird in der FZV definiert).

    Wenn du unbedingt eine blaue Kennleuchte auf einem Anhänger brauchst, weil die des Zugfahrzeugs verdeckt ist und eine technische Lösung, z.B. Telekopstange, nicht möglich ist, hast du (auf legalem Weg) zwei Möglichkeiten:
    1. Das zuständige Ministerium deines Bundeslandes hat eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von § 49 StVZO erlassen. Z.B. wie in Baden-Württemberg, das Kennleuchten auf Anhängern, Abrollbehältern etc. ausdrücklich erlaubt. Die Nutzung dieser Ausnahme setzt in der Regel aber die Vorführung bei einer Überwachungsorganisation und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere voraus.
    2. Du versuchst - gut begründet natürlich - bei deiner Zulassungsstelle eine Einzelausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von § 49 StVZO zu bekommen. Kostenpflichtig, zusätzlich mit Vorführung bei einer Überwachungsorgansiation und Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Aber Achtung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Erteilung liegt liegt im Ermessen der Behörde
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  10. #10
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    Erstmal danke für die Antworten; ich werde v.a. den Beitrag von Tus-bw mal näher verfolgen.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Viel interessanter finde ich die Frage, wie Du ein "Anhängerblaulicht" ansteuern willst...
    Das ließe sich durchaus auf zwei Arten lösen: Entweder Mitnutzung eines freien Pins im Stecker oder ein zusätzliches Kabel - darüber mache ich mir aber erst definitiv Gedanken, wenn feststeht, obs zulässig (und zugelassen) ist.

    VG

    thilo
    No RICs, no fun.

  11. #11
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    Wenn du Infos hast, bitte ich um Teilhabe ...

    Zur technischen Anschlusseite:
    wenn, würde ich persönlich eine zugfahrzeugunabhängige Lösung bevorzugen.
    Im Schwertransportbereich z.B. liegen hintere Kennleuchten dauerhaft auf Plus.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von felix000 Beitrag anzeigen
    Dann läuft dieses Blaulicht ja nur im Stand, oder?
    Damit hätte es ja nix mehr mit der StVO zu tun...
    Nein ein Betrieb ist auch ohne laufenden Generator möglich, da es über die Batterie auf dem Anhänger gespeist wird...

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