Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 20 von 20

Thema: Zusätzlicher Privater DME

  1. #16
    Registriert seit
    09.05.2003
    Beiträge
    653
    Zitat Zitat von nederrijner
    Das Kopieren der Urkunde ist noch keine Urkundenfälschung, §267 StGB beginnt mit den Worten "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr". Wenn also keine Täuschungsabsicht gegeben ist, gibt es auch keine Urkundenfälschung.
    So sieht es aus.
    In dem verlinkten Artikel wurde die Kopie ja noch bearbeitet und einlaminiert. Da könnte man natürlich ggf. eine Täuschung draus schliessen.

  2. #17
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Leute, drücke ich mich so missverständlich aus? Wenn man an den richtigen Polizeibeamten und (so man das denn unbedingt per Gericht lösen will) an den richtigen Richter gerät, gibt es ein entsprechendes Urteil, das sehr teuer werden kann. Jedes Gesetz kann juristisch in 7 Arten ausgelegt werden. Die Wichtigsten:
    "Wie hat derjenige, der den Gesetzesvorschlag ehemals verfasst hat, das gemeint?"
    "Wie hat es derjenige Verstanden, der die letzte Klage eingereicht hat (wie ist die Moderne Meinung dazu)?"

    Meist wird die Polizei alle Hühneraugen zudrücken und drum bitten am nächsten Tag die Originalurkunden vorzulegen und es bei einer Ermahnung lassen, die in Zukunft mitzuführen.
    Wenn aber, wie gesagt, "der richtige" die Kontrolle durchführt (beliebt sind dazu "Ausbildungskontrollen" wenn neue Kollegen in der Praxis-Ausbildung anfangen, wird er jeden Buchstaben einzeln getreu folgen und dann wird halt das FuG ausgebaut und eingelagert und das Fzg stillgelegt. (Übrigens nicht ausgedacht sondern in beiden Formen - nur Polizei und auch die Gerichtsvariante - selber erlebt!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #18
    Registriert seit
    10.08.2011
    Beiträge
    7
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Naja, es ist juristisch eine Grauzone...
    "Empfang von Informationen, die für dieses Gerät nicht bestimmt sind". Ja nach Richter heisst das entweder:

    1. der Träger hat ein Empfangsgerät mit Infos, die der Träger nicht haben darf (klassisches Abhören des Funk oder Auswerten von Schleifen/RIC die er laut AAO nicht hat, mit einem zugelassenen Gerät z.B. FME, DME, FuG mit BOS-Zulassungsnummer (aber auf den für den Träger zugelassenen "Heimat-"Frequenz)
    2. der Träger hat ein Gerät, das Infos empfängt, die es nicht empfangen darf (z.B.: Radio oder Scanner, ... - halt alles ohne die nötige BOS-Zulassungsnummer, oder auch Geräte zwar mit der BOS-Nummer, aber ohne Zulassung zum konkreten Frequenzbereich (klassisches Beispiel: Kauf eines FuG13 (zulässig) und der Betrieb ohne Frequenzzuteilung auf BOS-Kanälen (strafbar) ebenso die Nutzung auf einer für das Gerät nicht zugeteilten Frequenz)


    Im ersten Fall dürfte jedem klar sein um was es geht.

    Der zweite Fall wird es interessant. Wenn die Wehrführung das Gerät offiziell, explizit verbietet, hat es keine Berechtigung die Alarme (die der Träger ja eigentlich empfangen darf) zu empfangen, da es keine Zulassung dafür besitzt. Die BOS-Nummer sagt ja nur aus, das es von berechtigten Stellen programmiert werden darf um die Alarme zu empfangen. "Berechtigte Stelle zur Programmierung" bedeutet, eine Einrichtung (Funkwerkstatt, Funkhändler mit nötiger Ausstattung), die beauftragt wird definierte/zugeteilte Frequenzen und Schleifen/RIC auf den Melder zu programmieren.
    Je nach "Laune" des Richters legt der ein Gerät, auf dem Alarmierungs-/Funkdaten programmiert sind, die zwar der Träger haben dürfte, nicht aber das Gerät, als illegales Abhören aus, so als wenn man z.B. einen Scanner benutzt hätte um die (für das FW-Mitglied zugeteilten) Alarme zusätzlich zum FME/DME auszuwerten.
    __________________________________________________ ______________________

    Meines Erachtens ist das mit der BOS Nummer nicht ganz richtig!
    Die BOS Nummer ist eine Prüfnummer d.h. der Melder würde speziell für den BOS Einsatz getestet! Ob er auslösst wie schnell er auslösst uvm.
    Das heißt aber nicht das mann einen Melder der keine BOS Prüfung hatt nicht im BOS Breich betreiben darf!

    Das sind die Informationen die ich darüber habe!

    MFG

    Benno

  4. #19
    Registriert seit
    09.05.2003
    Beiträge
    653
    Zitat Zitat von De Benno

    Meines Erachtens ist das mit der BOS Nummer nicht ganz richtig!
    Die BOS Nummer ist eine Prüfnummer d.h. der Melder würde speziell für den BOS Einsatz getestet! Ob er auslösst wie schnell er auslösst uvm.
    Das heißt aber nicht das mann einen Melder der keine BOS Prüfung hatt nicht im BOS Breich betreiben darf!

    Das sind die Informationen die ich darüber habe!

    MFG

    Benno
    Das ist Bullshit.
    Einen Melder, ein FuG, was auch immer OHNE BOS-Zulassung darf auf den BOS Frequenzen nicht betrieben werden.

  5. #20
    Registriert seit
    09.05.2003
    Beiträge
    653
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Leute, drücke ich mich so missverständlich aus? Wenn man an den richtigen Polizeibeamten und (so man das denn unbedingt per Gericht lösen will) an den richtigen Richter gerät, gibt es ein entsprechendes Urteil, das sehr teuer werden kann. Jedes Gesetz kann juristisch in 7 Arten ausgelegt werden. Die Wichtigsten:
    "Wie hat derjenige, der den Gesetzesvorschlag ehemals verfasst hat, das gemeint?"
    "Wie hat es derjenige Verstanden, der die letzte Klage eingereicht hat (wie ist die Moderne Meinung dazu)?"

    Meist wird die Polizei alle Hühneraugen zudrücken und drum bitten am nächsten Tag die Originalurkunden vorzulegen und es bei einer Ermahnung lassen, die in Zukunft mitzuführen.
    Wenn aber, wie gesagt, "der richtige" die Kontrolle durchführt (beliebt sind dazu "Ausbildungskontrollen" wenn neue Kollegen in der Praxis-Ausbildung anfangen, wird er jeden Buchstaben einzeln getreu folgen und dann wird halt das FuG ausgebaut und eingelagert und das Fzg stillgelegt. (Übrigens nicht ausgedacht sondern in beiden Formen - nur Polizei und auch die Gerichtsvariante - selber erlebt!)
    Bleib mal auf dem Teppich!

    Du hast einige Posts vorher geschrieben, dass das Mitführen einer Kopie eine Urkundenfälschung ist. Und das ist einfach falsch. Sieh es ein oder lass es.

    Achso zu deinem stilllegen: Das nicht mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine OWi, dafür wird mit sicherheit kein Fahrzeug stillgelegt.
    Geändert von Aeskulap (16.08.2011 um 18:40 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •