Zitat Zitat von nederrijner
Das Kopieren der Urkunde ist noch keine Urkundenfälschung, §267 StGB beginnt mit den Worten "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr". Wenn also keine Täuschungsabsicht gegeben ist, gibt es auch keine Urkundenfälschung.
So sieht es aus.
In dem verlinkten Artikel wurde die Kopie ja noch bearbeitet und einlaminiert. Da könnte man natürlich ggf. eine Täuschung draus schliessen.